Die Rechtsformwahl: Fundament der Steuerplanung
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für Unternehmer die wichtigste steuerliche Grundsatzentscheidung. In der Schweiz stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sich steuerlich grundlegend unterscheiden.
Einzelunternehmen:
- Kein separates Steuersubjekt – Gewinn wird als Einkommen des Inhabers besteuert
- AHV-Beiträge: 10.0% auf das gesamte Einkommen (Selbstständige)
- Einfache Gründung, kein Stammkapital nötig
- Volle persönliche Haftung
- Gewinn bis ca. CHF 100'000: oft steuerlich günstiger als GmbH
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
- Eigenes Steuersubjekt – Gewinnsteuer auf Gesellschaftsebene
- Vergütung an Inhaber: Lohn + Dividende (Optimierungspotenzial)
- Stammkapital: mindestens CHF 20'000
- Beschränkte Haftung
- Ab Gewinn CHF 150'000+: oft steuerlich günstiger
AG (Aktiengesellschaft):
- Ähnlich wie GmbH, aber Aktienkapital min. CHF 100'000 (50% einbezahlt)
- Anonymere Struktur (kein öffentliches Gesellschafterregister)
- Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten
- Steuerlich gleich behandelt wie GmbH
Vergleichsrechnung – Gewinn CHF 200'000 (Kanton Zürich, ledig):
Einzelunternehmen:
- Einkommenssteuer auf CHF 200'000: ca. CHF 42'000
- AHV/IV/EO (10.0%): CHF 20'000
- Gesamtbelastung: ca. CHF 62'000 (31%)
GmbH (Lohn CHF 120'000 + Gewinn CHF 80'000):
- Einkommenssteuer auf Lohn + Dividende: ca. CHF 28'500
- AHV auf Lohn (10.6%): CHF 12'720
- Gewinnsteuer GmbH: ca. CHF 14'400
- Gesamtbelastung: ca. CHF 55'620 (27.8%)
- Ersparnis: ca. CHF 6'380 pro Jahr
Bei einem Gewinn von CHF 500'000 steigt die Ersparnis durch die GmbH auf CHF 25'000-40'000 pro Jahr.
Vorsorge als Steueroptimierungsinstrument
Für Unternehmer bietet die berufliche und private Vorsorge enorme Steuersparpotenziale:
Säule 3a für Selbstständige ohne Pensionskasse:
- Maximalbeitrag 2026: CHF 36'288 (20% des Nettoeinkommens)
- Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz 35%: ca. CHF 12'700
- Deutlich höher als der Beitrag für Arbeitnehmer (CHF 7'258)
Pensionskasse (BVG) für GmbH-Inhaber:
- Pflichtversicherung ab Lohn CHF 22'680
- Freiwillige höhere Versicherung möglich
- Einkäufe in die PK sind vollständig abzugsfähig
- Maximale Einkaufssumme gemäss PK-Reglement beachten
1e-Vorsorgeplan für Kaderlöhne:
- Für Lohnanteile über CHF 132'300
- Individuelle Anlagestrategie möglich
- Höhere Arbeitgeberbeiträge als steuerfreier Aufwand der GmbH
Praxisbeispiel – Vorsorgeoptimierung über 10 Jahre: Ein GmbH-Inhaber mit Lohn CHF 150'000 und Gewinn CHF 200'000:
- Jährlicher Säule-3a-Beitrag: CHF 7'258 → Ersparnis: CHF 2'540
- Jährlicher PK-Einkauf: CHF 30'000 → Ersparnis: CHF 10'500
- Jährliche Steuerersparnis: CHF 13'040
- Über 10 Jahre: CHF 130'400 (zuzüglich Kapitalerträge)
Geschäftskosten optimal nutzen
Die korrekte und vollständige Verbuchung von Geschäftskosten ist für Unternehmer essenziell. Jeder nicht abgezogene Franken wird unnötig besteuert.
Oft vergessene Abzüge:
- Homeoffice-Anteil – Wenn Sie regelmässig von zu Hause arbeiten, können Sie einen Anteil der Miete, Nebenkosten und Versicherungen als Geschäftsaufwand geltend machen (z.B. 20% bei einem Arbeitszimmer von 20 m² in einer 100 m²-Wohnung).
- Geschäftsfahrzeug – Bei einem GmbH-Geschäftsfahrzeug: Leasingkosten, Versicherung, Treibstoff und Unterhalt als Aufwand. Privater Nutzungsanteil: 0.9% des Kaufpreises pro Monat (Pauschale) oder effektive Kosten via Fahrtenbuch.
- Repräsentationskosten – Geschäftsessen, Kundengeschenke und Bewirtungskosten sind abzugsfähig, sofern geschäftlich begründet und dokumentiert.
- IT und Software – Computer, Software-Lizenzen, Cloud-Dienste, Internetanschluss (Geschäftsanteil).
- Abschreibungen – Maschinen, Fahrzeuge, IT-Ausstattung und Einrichtungen können steuerlich abgeschrieben werden. Die Abschreibungssätze sind kantonal geregelt (z.B. 40% degressiv für IT, 25% für Fahrzeuge).
- Rückstellungen – Für erwartete Kosten (Garantie, Prozessrisiken, Grossreparaturen) können steuerlich anerkannte Rückstellungen gebildet werden.
Warnung: Übertriebene oder nicht belegbare Geschäftskosten werden bei einer Steuerprüfung als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert – mit Nachsteuer, Zinsen und unter Umständen Busse.
Holdingstrukturen und Steuerplanung
Ab einer gewissen Unternehmensgrösse lohnt sich die Prüfung von Holdingstrukturen:
Einfache Holdingstruktur:
- Holding-GmbH hält 100% an der operativen GmbH
- Dividenden von der operativen an die Holding-GmbH sind praktisch steuerfrei (Beteiligungsabzug)
- Gewinne können in der Holding thesauriert und reinvestiert werden
- Bei einem Verkauf der operativen Gesellschaft: Kapitalgewinn auf Stufe Holding steuerfrei
Wann lohnt sich eine Holding?
- Gewinn der operativen Gesellschaft > CHF 200'000 pro Jahr
- Geplanter Verkauf der Gesellschaft in der Zukunft
- Mehrere operative Gesellschaften
- Reinvestitionsbedarf über die operative Gesellschaft hinaus
Steuerersparnis bei Verkauf: Ohne Holding: Verkaufserlös wird als Einkommen des Inhabers besteuert (indirekte Teilliquidation-Risiko). Mit Holding: Kapitalgewinn steuerfrei auf Stufe Holding – Besteuerung erst bei Auszahlung an die natürliche Person.
Beispiel:
- Verkauf der operativen GmbH für CHF 2'000'000
- Stammkapital: CHF 20'000
- Kapitalgewinn: CHF 1'980'000
- Ohne Holding (Einkommen): ca. CHF 700'000 Steuern
- Mit Holding (steuerfrei auf Holdingstufe): CHF 0 auf Stufe Holding
- Bei späterer Ausschüttung als Dividende: ca. CHF 350'000
- Ersparnis: ca. CHF 350'000
Häufige Fehler von Unternehmern
Fehler 1: Rechtsform nie überprüft Viele Unternehmer starten als Einzelunternehmen und bleiben dabei, obwohl eine GmbH längst günstiger wäre. Prüfen Sie die Rechtsform jährlich.
Fehler 2: Vermischung von Privat und Geschäft Unklare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben führt zu Problemen bei der Steuerprüfung. Führen Sie ein separates Geschäftskonto.
Fehler 3: Vorsorge nicht maximiert Der Säule-3a-Maximalbeitrag für Selbstständige ohne PK (CHF 36'288) wird selten ausgeschöpft. Auch PK-Einkäufe werden oft vergessen.
Fehler 4: Keine Steuerplanung am Jahresende Durch gezielte Investitionen, Abschreibungen oder PK-Einkäufe im Dezember können Sie den steuerbaren Gewinn des laufenden Jahres noch senken.
Fehler 5: Unternehmensnachfolge nicht geplant Die Übertragung eines Unternehmens an die nächste Generation oder einen Käufer hat massive steuerliche Auswirkungen. Beginnen Sie die Planung 5-10 Jahre im Voraus, um die privilegierte Nachfolgebesteuerung zu nutzen.