Zielgruppe

Steuerberatung für Startups und Gründer

Steueroptimierung für Startups in der Schweiz: GmbH vs. AG, ESOP/Stock Options, SAFE Notes, Verlustverrechnung, Angel-Investoren und F&E-Förderung.

Steuerliche Situation für Startups und Gründer

Startups und Gründer stehen vor einzigartigen steuerlichen Herausforderungen: Gesellschaftsform, Mitarbeiterbeteiligung, Verlustverrechnung und die Folgen von Finanzierungsrunden müssen von Beginn an durchdacht sein. Fehler in der Gründungsphase können später teuer werden.

Typische Phasen:

  • Gründung (GmbH oder AG)
  • Bootstrap oder Angel-Finanzierung
  • Wachstum mit ESOP/Stock Options
  • Serie A/B, möglicher Exit

Zentrale Themen:

  • Rechtsformwahl
  • Equity Compensation (ESOP, Stock Options, RSUs)
  • SAFE Notes und Wandelanleihen
  • Verlustverrechnung
  • F&E-Förderung (IP Box, Zusatzabzug)

Gesellschaftsform: GmbH vs. AG

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):

  • Stammkapital: mind. CHF 20'000
  • Gründungskosten: CHF 1'500 – 3'000
  • Gesellschafter namentlich im Handelsregister
  • Flexibel für kleine Teams

AG (Aktiengesellschaft):

  • Grundkapital: mind. CHF 100'000 (50% einbezahlt)
  • Gründungskosten: CHF 3'000 – 6'000
  • Anonymere Struktur, Aktien übertragbar
  • Standard für VC-finanzierte Startups

Steuerliche Unterschiede:

  • Beide unterliegen der Gewinnsteuer (Bund, Kanton, Gemeinde)
  • Gewinnsteuersatz: typisch 12–25% je nach Kanton
  • Bei Verlust: Keine Steuer, Verlustvortrag möglich

Empfehlung: Start mit GmbH, Umwandlung in AG bei VC-Runde oder bei Bedarf für ESOP-Plan.

ESOP und Stock Options: Besteuerung

Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP – Employee Stock Option Plan) sind ein zentrales Instrument zur Mitarbeiterbindung in Startups.

Ablauf:

  • Unternehmen gewährt Optionen zum Bezug von Aktien zu einem festen Preis (Strike Price)
  • Bei Ausübung: Kauf der Aktie zum Strike Price
  • Der geldwerte Vorteil = Marktwert minus Strike Price

Besteuerung bei Ausübung:

  • Der geldwerte Vorteil wird als Lohn besteuert
  • Bei nicht börsennotierten Unternehmen: Ermessensabschlag möglich (z.B. 30–40%), da illiquide
  • Lohnabgabe durch Arbeitgeber (Quellensteuer bei Ausländern)

Beispiel:

  • Option: 1'000 Aktien à Strike CHF 1
  • Ausübung bei Marktwert CHF 10
  • Geldwerter Vorteil: CHF 9'000
  • Mit 30% Abschlag (illiquide): CHF 6'300 steuerbar
  • Steuer (35%): ca. CHF 2'200

RSUs (Restricted Stock Units):

  • Keine Ausübung, direkt Zuteilung von Aktien
  • Besteuerung zum Zeitpunkt der Zuteilung (Marktwert)
  • Oft gestaffelt (vesting über 4 Jahre)

Timing-Optimierung:

  • Ausübung in Jahren mit niedrigem übrigen Einkommen reduziert Steuerlast
  • Bei bevorstehendem Exit: Ausübung vor Verkauf kann günstiger sein als Verkauf direkt

SAFE Notes und Wandelanleihen

SAFE (Simple Agreement for Future Equity) sind ein beliebtes Finanzierungsinstrument in der Frühphase.

Steuerliche Behandlung:

  • Beim Abschluss: Kein steuerbares Event
  • Bei Konvertierung in Aktien: Entsteht ein Zins- oder Ertragseffekt? Je nach Konstruktion
  • Konvertierung mit Discount: Der Discount kann als Ertrag für die Gesellschaft oder als Aufwand für die Investoren behandelt werden

Wandelanleihen:

  • Ähnlich: Fremdkapital bis zur Wandlung
  • Bei Wandlung: Bewertungsfragen, ggf. Aufgeld

Praktisch: SAFE-Konstruktionen sind komplex – Steuerberatung vor der Finanzierungsrunde empfohlen.

Verlustverrechnung (7-Jahres-Vortrag)

Startups erwirtschaften in den ersten Jahren oft Verluste. Diese können vorgetragen werden.

Regel:

  • Verluste können 7 Jahre (Bund) bzw. kantonal 5–7 Jahre vorgetragen werden
  • Verrechnung mit späteren Gewinnen
  • Reduziert die Steuerlast in profitablen Jahren

Beispiel:

  • Jahr 1–3: Verlust je CHF 100'000 (Total CHF 300'000)
  • Jahr 4: Gewinn CHF 200'000 → Verlustvortrag CHF 200'000, Steuer auf CHF 0
  • Jahr 5: Gewinn CHF 150'000 → Verlustvortrag CHF 100'000, Steuer auf CHF 50'000

Wichtig:

  • Bei Liquidation oder Veräusserung der Gesellschaft: Verlustvortrag verfällt
  • Bei Umstrukturierung (Fusion, Spaltung): Regelungen prüfen

Angel-Investoren: Steuerliche Implikationen

Für den Angel (natürliche Person):

  • Beteiligung an Startup: Verlust ist privat (nicht abzugsfähig gegen Erwerbseinkommen)
  • Gewinn bei Verkauf: Kapitalgewinn steuerfrei (Aktien als Privatvermögen)
  • Verlust bei Verkauf: nicht abzugsfähig

Für das Startup:

  • Erhalt von Eigenkapital: Keine Steuer (kein Ertrag)
  • Zinsen auf Darlehen von Angels: Abzugsfähig als Aufwand

Für Mitarbeiter-Angels:

  • Beteiligung zu Vorzugsbedingungen: kann als Lohn besteuerbar sein (geldwerter Vorteil)

IP Box und F&E Zusatzabzug

IP Box (Patent Box):

  • Begünstigte Besteuerung von Erträgen aus geistigem Eigentum (Patente, Software)
  • Kantonale Regelungen – reduzierter Gewinnsteuersatz auf IP-Erträge
  • Voraussetzung: Entwicklung und Rechtschutz in der Schweiz

F&E Zusatzabzug (Forschungs- und Entwicklungsabzug):

  • Zusätzlicher Abzug von F&E-Aufwendungen (z.B. 50% über die effektiven Kosten)
  • Kantonal unterschiedlich
  • Senkt den steuerbaren Gewinn

Beispiel:

  • F&E-Aufwendungen: CHF 200'000
  • Zusatzabzug 50%: CHF 100'000 zusätzlicher Abzug
  • Steuerersparnis (15% Gewinnsteuer): CHF 15'000

Berechnungsbeispiel: Startup mit Verlust und Gewinn

Jahr 1–2:

  • Umsatz: CHF 50'000, Aufwand: CHF 250'000
  • Verlust: CHF 200'000 pro Jahr
  • Keine Steuer, Verlustvortrag CHF 400'000

Jahr 3:

  • Gewinn: CHF 300'000
  • Verlustverrechnung: CHF 300'000 vom Vortrag
  • Steuerbarer Gewinn: CHF 0
  • Verbleibender Verlustvortrag: CHF 100'000

Jahr 4:

  • Gewinn: CHF 500'000
  • Verlustverrechnung: CHF 100'000
  • Steuerbarer Gewinn: CHF 400'000
  • Gewinnsteuer (15%): CHF 60'000
  • Ohne Verlustvortrag: CHF 75'000
  • Ersparnis durch Verlustvortrag: CHF 15'000

Häufige Fehler von Startups

Fehler 1: Falsche Gesellschaftsform gewählt Eine AG zu gründen, wenn eine GmbH genügt, verursacht unnötige Kosten. Umgekehrt kann die spätere Umwandlung in eine AG aufwändig sein.

Fehler 2: ESOP ohne steuerliche Planung Stock-Option-Pläne ohne Berücksichtigung der steuerlichen Folgen für Mitarbeiter führen zu bösen Überraschungen bei der Ausübung.

Fehler 3: Verlustvortrag verspielt Eine Liquidation oder Fusion kann den Verlustvortrag vernichten. Bei Exit- oder Umstrukturierungsplänen rechtzeitig prüfen.

Fehler 4: IP Box und F&E-Abzug nicht genutzt Startups mit F&E-Aktivitäten können oft von diesen Instrumenten profitieren – aber nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die Anträge korrekt gestellt werden.

Fehler 5: Founder-Lohn nicht optimiert Zu hoher Lohn belastet die Gesellschaft und den Gründer (Einkommenssteuer). Zu niedriger Lohn kann zu AHV-Lücken führen. Balance finden.

Häufig gestellte Fragen

Für frühe Startups ist die GmbH (min. CHF 20'000 Kapital) meist sinnvoller: niedrigere Gründungskosten, einfachere Struktur. Die AG (min. CHF 100'000) wird relevant bei VC-Finanzierung, Mitarbeiter-Optionen (ESOP) oder Börsengang. Viele Startups starten als GmbH und wandeln später in eine AG um.

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