Zielgruppe

Steuerberatung für Freiberufler und Selbständigerwerbende

Steueroptimierung für Freelancer in der Schweiz: AHV als Selbständigerwerbender, BVG freiwillig, Geschäftsvermögen vs. Privatvermögen, Betriebsausgaben, Homeoffice und Vorauszahlungen.

Steuerliche Situation für Freiberufler und Selbständigerwerbende

Freiberufler und Selbständigerwerbende – also Personen, die ohne Angestelltenverhältnis für verschiedene Auftraggeber tätig sind – unterliegen in der Schweiz einer speziellen steuerlichen Behandlung. Ob Grafiker, Berater, Übersetzer oder IT-Freelancer: Die Kenntnis der Rahmenbedingungen ist essenziell für eine optimale Steuergestaltung.

Zentrale Merkmale der Besteuerung:

  • Der Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit wird als Einkommen versteuert
  • AHV-Beiträge: 10.0% als Selbständigerwerbender (kein Arbeitgeberanteil)
  • BVG ist freiwillig – keine Pflichtversicherung als Einzelperson
  • Steuererklärung mit Erfolgsrechnung oder doppelter Buchführung
  • Vorauszahlungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene

Typische Einkommensspanne von Freelancern:

  • Einsteiger: CHF 60'000 – 100'000
  • Erfahrene Freelancer: CHF 100'000 – 200'000
  • Spezialisten und Senior: CHF 200'000 – 400'000+
  • Mit stark schwankenden Monatseinnahmen je nach Auftragslage

Die Einkommensvolatilität macht die Steuerplanung besonders wichtig – Vorauszahlungen müssen realistisch kalkuliert werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Geschäftsvermögen vs. Privatvermögen: Die entscheidende Trennung

Für Freiberufler ist die strikte Trennung zwischen Geschäftsvermögen und Privatvermögen fundamental. Nur das Geschäftsvermögen unterliegt der Gewinnbesteuerung; das Privatvermögen wird separat (z.B. via Vermögenssteuer) erfasst.

Zum Geschäftsvermögen gehören:

  • Bankguthaben auf dem Geschäftskonto
  • Forderungen aus erbrachten Leistungen (offene Rechnungen)
  • Geschäftsausstattung: Computer, Software-Lizenzen, Büromöbel
  • Vorräte und Material, sofern Sie welche halten

Zum Privatvermögen gehören:

  • Private Konten und Sparguthaben
  • Private Anlagen (Aktien, Fonds, Krypto)
  • Wohneigentum (wenn nicht zu Geschäftszwecken genutzt)
  • Private Fahrzeuge

Kritischer Punkt: Entnahmen und Einlagen Jede Entnahme aus dem Geschäft (z.B. Überweisung auf das Privatkonto) ist keine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn nicht. Umgekehrt zählen Einlagen von Privatvermögen in die Firma nicht als Einnahme. Führen Sie unbedingt ein separates Geschäftskonto und dokumentieren Sie alle Überweisungen.

Betriebsausgaben und Abzugsmöglichkeiten

Als Selbständigerwerbender können Sie alle geschäftsmässig begründeten Aufwendungen vom steuerbaren Gewinn abziehen. Die folgenden Kategorien werden oft unvollständig genutzt:

1. Homeoffice-Abzüge für Freiberufler

  • Mietanteil (nach Fläche: z.B. 15 m² von 75 m² = 20%)
  • Nebenkosten (Heizung, Strom, Internet – Geschäftsanteil)
  • Gebäudeversicherung (Anteil)
  • Kein Abzug für die gesamte Wohnung – nur der beruflich genutzte Teil

2. AHV und Säule 3a

  • AHV-Beiträge (10.0%): vollständig abzugsfähig als Eigenleistung
  • Säule 3a: Maximal CHF 36'288 (ohne PK) oder 20% des Nettoeinkommens
  • Bei Grenzsteuersatz 35%: CHF 36'288 × 35% = ca. CHF 12'700 Steuerersparnis

3. Freiwillige BVG (Pensionskasse)

  • Als Selbständigerwerbender können Sie sich freiwillig bei einer PK versichern
  • Beiträge sind voll abzugsfähig
  • Sinnvoll ab Einkommen ca. CHF 80'000 für Vorsorge und Risikoabsicherung

4. IT, Software und Ausstattung

  • Computer, Monitore, Peripheriegeräte (Abschreibung oder sofortiger Abzug bis CHF 2'500)
  • Software-Lizenzen, Cloud-Dienste, Domaingebühren
  • Internet- und Telefonkosten (Geschäftsanteil)

5. Fortbildung und Marketing

  • Weiterbildungskurse, Zertifizierungen, Fachliteratur
  • Website-Hosting, Werbung, Business-Konten in Social Media
  • Kongresse und Messen (Teilnahmegebühren, Reise, Unterkunft)

6. Versicherungen

  • Berufshaftpflicht, Rechtsschutz für berufliche Angelegenheiten
  • Geschäftsinhalt-Versicherung

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Freelancer Grafiker, Jahresgewinn brutto CHF 120'000

Ohne Optimierung:

  • Steuerbares Einkommen: CHF 120'000
  • Einkommenssteuer (Zürich, ledig): ca. CHF 24'000
  • AHV/IV/EO: CHF 12'000
  • Total: CHF 36'000

Mit Optimierung (Homeoffice 3'000, Säule 3a 25'000, Weiterbildung 4'000):

  • Abzüge: CHF 32'000
  • Steuerbares Einkommen: CHF 88'000
  • Einkommenssteuer: ca. CHF 14'500
  • AHV: CHF 8'800
  • Total: CHF 23'300
  • Ersparnis: CHF 12'700

Beispiel 2: IT-Berater, stark schwankende Einnahmen

  • Jahr 1: Gewinn CHF 180'000 → hohe Vorauszahlung für Jahr 2
  • Jahr 2: Gewinn CHF 70'000 → Vorauszahlung zu hoch, Rückerstattung
  • Strategie: Säule 3a in starken Jahren maximieren, in schwachen Jahren reduzieren
  • Vorauszahlungen rechtzeitig anpassen (Gesuch beim Steueramt)

Vorauszahlungen und Buchhaltungspflichten

Vorauszahlungen:

  • Bund, Kanton und Gemeinde schätzen Ihr Einkommen und erheben Vorauszahlungen
  • Die Vorauszahlung erfolgt typischerweise in 3 Raten (März, Juni, September)
  • Nach der definitiven Steuererklärung: Verrechnung mit bereits geleisteten Vorauszahlungen

Buchhaltung:

  • Umsatz unter CHF 500'000 und Gewinn unter CHF 100'000: Einfache Erfolgsrechnung
  • Darüber: Doppelte Buchführung und Jahresrechnung
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre für Belege und Kontounterlagen

Tipp: Nutzen Sie Buchhaltungssoftware (z.B. Bexio, sevDesk) von Beginn an – sie erleichtert die Übersicht und die Steuererklärung.

Häufige Fehler von Freiberuflern

Fehler 1: Geschäft und Privat vermischt Kein separates Konto, private Ausgaben vom Geschäftskonto bezahlt – das erschwert die Steuererklärung und kann bei einer Prüfung zu Nachfragen führen. Konsequente Trennung von Tag 1 an.

Fehler 2: Betriebsausgaben nicht belegt Ohne Rechnungen und Belege sind Abzüge nicht durchsetzbar. Führen Sie eine einfache Ablage (digital oder physisch) für alle beruflichen Ausgaben.

Fehler 3: Säule 3a vergessen oder untergenutzt Der Maximalbeitrag von CHF 36'288 (ohne PK) bringt bei 35% Grenzsteuersatz über CHF 12'000 Steuerersparnis. Viele Freelancer zahlen nur den Mindestbeitrag.

Fehler 4: Vorauszahlungen ignorieren Wer die Raten nicht bezahlt, erhält Mahnungen und Verzugszinsen. Bei deutlich gesunkenem Einkommen: rechtzeitig eine Reduktion der Vorauszahlungen beantragen.

Fehler 5: Zu spät an die Steuererklärung gedacht Die Frist endet in den meisten Kantonen am 31. März. Verspätete Einreichung kann zu Ordnungsbussen führen. Planen Sie genug Zeit für die Zusammenstellung der Unterlagen ein.

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen sich bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons als Selbständigerwerbender melden. Die AHV-Beiträge betragen 10.0% (2026) auf Ihr steuerbares Erwerbseinkommen ab CHF 58'800. Sie zahlen doppelt so viel wie Angestellte, da Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil tragen.

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