Was gehört ins Wertschriftenverzeichnis?
Das Wertschriftenverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Steuererklärung. Hier deklarieren Sie alle Vermögenswerte per Stichtag 31. Dezember. Die korrekte Deklaration ist entscheidend – sowohl für die Vermögenssteuer als auch für die Einkommenssteuer auf Erträgen.
Übersicht: Was muss deklariert werden?
| Kategorie | Beispiele | Bewertung |
|---|---|---|
| Börsenkotierte Aktien | Nestlé, Novartis, Roche | Kurswert 31.12. (ICTax) |
| ETFs und Indexfonds | iShares, Vanguard, UBS ETFs | NAV am 31.12. |
| Obligationen | Bundes-, Kantons-, Unternehmensanleihen | Kurswert inkl. Marchzinsen |
| Anlagefonds | Aktien-, Misch-, Immobilienfonds | NAV am 31.12. |
| Strukturierte Produkte | Tracker, Barrier Reverse Convertibles | Kurswert oder Rückzahlungswert |
| Kryptowährungen | Bitcoin, Ethereum, etc. | ESTV-Kursliste oder Börsenkurs 31.12. |
| Bankkonten | Spar-, Privat-, Festgeldkonten | Saldo am 31.12. |
| Lebensversicherungen | Rückkaufsfähige Policen | Rückkaufswert per 31.12. |
| Nicht kotierte Aktien | Eigene GmbH, Beteiligungen | Steuerwert gemäss KS 28 |
| Darlehen | Private Darlehen, Aktionärsdarlehen | Nominalwert |
Was gehört NICHT ins Wertschriftenverzeichnis?
- Bargeld (separater Posten)
- Fahrzeuge (werden über den Verkehrswert deklariert)
- Immobilien (separates Liegenschaftsverzeichnis)
- Hausrat und persönliche Gegenstände (pauschal oder nicht steuerbar)
- AHV/IV-Guthaben, gebundene Pensionskassengelder (erst bei Auszahlung steuerbar)
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Besorgen Sie sich von allen Banken und Brokern:
- Steuerbescheinigung (Steuerausweis) per 31.12.
- Depotauszug mit allen Positionen und Kurswerten
- Zinsausweise für Sparkonten und Festgelder
- Ertragsausweise (Dividenden, Coupons)
Die meisten Schweizer Banken stellen den Steuerausweis bis Ende Februar/März zur Verfügung.
Schritt 2: Positionen erfassen
Für jede Position benötigen Sie:
- Bezeichnung: Name des Wertpapiers (z.B. «Nestlé N»)
- ISIN/Valor: Identifikationsnummer
- Anzahl: Stückzahl oder Nominalwert
- Kurswert per 31.12.: Steuerwert einer Einheit
- Gesamtwert: Anzahl × Kurswert
- Erträge: Brutto-Dividenden und Zinsen des Jahres
Schritt 3: Korrekte Bewertung
Börsenkotierte Wertschriften: Verwenden Sie die offizielle ICTax-Kursliste der ESTV (ictax.admin.ch). Diese enthält die massgeblichen Steuerwerte am 31. Dezember.
Fondsanteile (ETFs, Anlagefonds): Der NAV (Net Asset Value) am 31.12. ist massgebend. Auch auf ICTax verfügbar.
Kryptowährungen: Die ESTV publiziert für die gängigsten Kryptowährungen offizielle Kurswerte. Für nicht gelistete Coins: Kurswert auf einer anerkannten Börse am 31.12.
Nicht kotierte Aktien: Steuerwert gemäss der letzten verfügbaren Berechnung (Kreisschreiben Nr. 28 der SSK). Basis: Ertragswert und Substanzwert.
Schritt 4: Erträge korrekt deklarieren
| Ertragsart | Steuerbar? | Verrechnungssteuer? |
|---|---|---|
| Dividenden (CH) | Ja, Bruttobetrag | 35% abgezogen, rückforderbar |
| Dividenden (Ausland) | Ja, Bruttobetrag | Quellensteuer gemäss DBA |
| Zinsen Sparkonten | Ja | 35% Verrechnungssteuer |
| Zinsen Obligationen | Ja | 35% bei CH-Emittenten |
| Fondsausschüttungen | Ja | Teilweise verrechnungssteuerpflichtig |
| Kursgewinne (privat) | Nein (steuerfrei) | Keine |
Wichtig: Deklarieren Sie immer den Bruttobetrag (vor Abzug der Verrechnungssteuer). Die 35% Verrechnungssteuer wird Ihnen bei korrekter Deklaration zurückerstattet.
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Häufige Fehler vermeiden
1. Ausländische Konten und Depots vergessen
Auch Konten bei ausländischen Banken (z.B. Interactive Brokers, Degiro, Revolut) müssen vollständig deklariert werden. Der automatische Informationsaustausch (AIA) bedeutet, dass die Steuerverwaltung ohnehin informiert wird.
2. Verrechnungssteuer nicht zurückfordern
Viele Steuerpflichtige vergessen, die 35% Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen zurückzufordern. Das geschieht automatisch bei korrekter Deklaration im Wertschriftenverzeichnis – aber nur wenn die Erträge vollständig angegeben sind.
3. Kryptowährungen nicht deklarieren
Kryptowährungen sind steuerbares Vermögen. Die ESTV erwartet eine vollständige Deklaration aller Bestände. Nicht deklarierte Kryptobestände gelten als Steuerhinterziehung.
4. Marchzinsen bei Obligationen vergessen
Bei Obligationen müssen die aufgelaufenen Marchzinsen (Stückzinsen) zum Kurswert hinzugerechnet werden.
5. Falschen Kurswert verwenden
Verwenden Sie immer die ICTax-Kursliste der ESTV, nicht den Kurs Ihres Brokers. Abweichungen können zu Rückfragen führen.
Tipps für die effiziente Erstellung
- Banken-Steuerausweis nutzen: Die meisten Schweizer Banken erstellen einen fertigen Steuerausweis, den Sie 1:1 übernehmen können
- Kantonale Steuersoftware: Viele Kantone bieten Import-Funktionen für Bankdaten
- ICTax abgleichen: Überprüfen Sie die Kurswerte auf ictax.admin.ch
- Vorjahr als Vorlage: Übernehmen Sie die Struktur vom Vorjahr und aktualisieren Sie nur Kurswerte und Bestände
- Ordner anlegen: Legen Sie einen physischen oder digitalen Ordner an, in dem Sie alle Steuerbelege laufend sammeln
Vermögenssteuer: Wie wird das Wertschriftenverzeichnis besteuert?
Das im Wertschriftenverzeichnis deklarierte Vermögen unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer. Der Steuersatz ist progressiv und variiert stark nach Kanton:
- Günstige Kantone: Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug – oft unter 0.3%
- Mittlere Kantone: Zürich, Luzern, Aargau – ca. 0.3–0.5%
- Teurere Kantone: Bern, Basel-Stadt, Genf – bis 0.8%
Freibeträge: Die meisten Kantone gewähren Freibeträge von CHF 50'000–200'000 (variiert nach Kanton und Zivilstand).
Nutzen Sie unseren Steuervergleich-Rechner, um die Auswirkungen auf Ihre Steuerlast zu berechnen.