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Wertschriftenverzeichnis ausfüllen: Anleitung für die Steuererklärung

Wertschriftenverzeichnis in der Schweizer Steuererklärung korrekt ausfüllen: Aktien, ETFs, Obligationen, Fonds und Kryptowährungen richtig deklarieren. Mit Beispielen und häufigen Fehlern.

Von Bastien Thiébaud·Aktualisiert: 16. Februar 2026

Was gehört ins Wertschriftenverzeichnis?

Das Wertschriftenverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Steuererklärung. Hier deklarieren Sie alle Vermögenswerte per Stichtag 31. Dezember. Die korrekte Deklaration ist entscheidend – sowohl für die Vermögenssteuer als auch für die Einkommenssteuer auf Erträgen.

Übersicht: Was muss deklariert werden?

KategorieBeispieleBewertung
Börsenkotierte AktienNestlé, Novartis, RocheKurswert 31.12. (ICTax)
ETFs und IndexfondsiShares, Vanguard, UBS ETFsNAV am 31.12.
ObligationenBundes-, Kantons-, UnternehmensanleihenKurswert inkl. Marchzinsen
AnlagefondsAktien-, Misch-, ImmobilienfondsNAV am 31.12.
Strukturierte ProdukteTracker, Barrier Reverse ConvertiblesKurswert oder Rückzahlungswert
KryptowährungenBitcoin, Ethereum, etc.ESTV-Kursliste oder Börsenkurs 31.12.
BankkontenSpar-, Privat-, FestgeldkontenSaldo am 31.12.
LebensversicherungenRückkaufsfähige PolicenRückkaufswert per 31.12.
Nicht kotierte AktienEigene GmbH, BeteiligungenSteuerwert gemäss KS 28
DarlehenPrivate Darlehen, AktionärsdarlehenNominalwert

Was gehört NICHT ins Wertschriftenverzeichnis?

  • Bargeld (separater Posten)
  • Fahrzeuge (werden über den Verkehrswert deklariert)
  • Immobilien (separates Liegenschaftsverzeichnis)
  • Hausrat und persönliche Gegenstände (pauschal oder nicht steuerbar)
  • AHV/IV-Guthaben, gebundene Pensionskassengelder (erst bei Auszahlung steuerbar)

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Unterlagen sammeln

Besorgen Sie sich von allen Banken und Brokern:

  • Steuerbescheinigung (Steuerausweis) per 31.12.
  • Depotauszug mit allen Positionen und Kurswerten
  • Zinsausweise für Sparkonten und Festgelder
  • Ertragsausweise (Dividenden, Coupons)

Die meisten Schweizer Banken stellen den Steuerausweis bis Ende Februar/März zur Verfügung.

Schritt 2: Positionen erfassen

Für jede Position benötigen Sie:

  1. Bezeichnung: Name des Wertpapiers (z.B. «Nestlé N»)
  2. ISIN/Valor: Identifikationsnummer
  3. Anzahl: Stückzahl oder Nominalwert
  4. Kurswert per 31.12.: Steuerwert einer Einheit
  5. Gesamtwert: Anzahl × Kurswert
  6. Erträge: Brutto-Dividenden und Zinsen des Jahres

Schritt 3: Korrekte Bewertung

Börsenkotierte Wertschriften: Verwenden Sie die offizielle ICTax-Kursliste der ESTV (ictax.admin.ch). Diese enthält die massgeblichen Steuerwerte am 31. Dezember.

Fondsanteile (ETFs, Anlagefonds): Der NAV (Net Asset Value) am 31.12. ist massgebend. Auch auf ICTax verfügbar.

Kryptowährungen: Die ESTV publiziert für die gängigsten Kryptowährungen offizielle Kurswerte. Für nicht gelistete Coins: Kurswert auf einer anerkannten Börse am 31.12.

Nicht kotierte Aktien: Steuerwert gemäss der letzten verfügbaren Berechnung (Kreisschreiben Nr. 28 der SSK). Basis: Ertragswert und Substanzwert.

Schritt 4: Erträge korrekt deklarieren

ErtragsartSteuerbar?Verrechnungssteuer?
Dividenden (CH)Ja, Bruttobetrag35% abgezogen, rückforderbar
Dividenden (Ausland)Ja, BruttobetragQuellensteuer gemäss DBA
Zinsen SparkontenJa35% Verrechnungssteuer
Zinsen ObligationenJa35% bei CH-Emittenten
FondsausschüttungenJaTeilweise verrechnungssteuerpflichtig
Kursgewinne (privat)Nein (steuerfrei)Keine

Wichtig: Deklarieren Sie immer den Bruttobetrag (vor Abzug der Verrechnungssteuer). Die 35% Verrechnungssteuer wird Ihnen bei korrekter Deklaration zurückerstattet.

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Häufige Fehler vermeiden

1. Ausländische Konten und Depots vergessen

Auch Konten bei ausländischen Banken (z.B. Interactive Brokers, Degiro, Revolut) müssen vollständig deklariert werden. Der automatische Informationsaustausch (AIA) bedeutet, dass die Steuerverwaltung ohnehin informiert wird.

2. Verrechnungssteuer nicht zurückfordern

Viele Steuerpflichtige vergessen, die 35% Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen zurückzufordern. Das geschieht automatisch bei korrekter Deklaration im Wertschriftenverzeichnis – aber nur wenn die Erträge vollständig angegeben sind.

3. Kryptowährungen nicht deklarieren

Kryptowährungen sind steuerbares Vermögen. Die ESTV erwartet eine vollständige Deklaration aller Bestände. Nicht deklarierte Kryptobestände gelten als Steuerhinterziehung.

4. Marchzinsen bei Obligationen vergessen

Bei Obligationen müssen die aufgelaufenen Marchzinsen (Stückzinsen) zum Kurswert hinzugerechnet werden.

5. Falschen Kurswert verwenden

Verwenden Sie immer die ICTax-Kursliste der ESTV, nicht den Kurs Ihres Brokers. Abweichungen können zu Rückfragen führen.

Tipps für die effiziente Erstellung

  1. Banken-Steuerausweis nutzen: Die meisten Schweizer Banken erstellen einen fertigen Steuerausweis, den Sie 1:1 übernehmen können
  2. Kantonale Steuersoftware: Viele Kantone bieten Import-Funktionen für Bankdaten
  3. ICTax abgleichen: Überprüfen Sie die Kurswerte auf ictax.admin.ch
  4. Vorjahr als Vorlage: Übernehmen Sie die Struktur vom Vorjahr und aktualisieren Sie nur Kurswerte und Bestände
  5. Ordner anlegen: Legen Sie einen physischen oder digitalen Ordner an, in dem Sie alle Steuerbelege laufend sammeln

Vermögenssteuer: Wie wird das Wertschriftenverzeichnis besteuert?

Das im Wertschriftenverzeichnis deklarierte Vermögen unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer. Der Steuersatz ist progressiv und variiert stark nach Kanton:

  • Günstige Kantone: Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug – oft unter 0.3%
  • Mittlere Kantone: Zürich, Luzern, Aargau – ca. 0.3–0.5%
  • Teurere Kantone: Bern, Basel-Stadt, Genf – bis 0.8%

Freibeträge: Die meisten Kantone gewähren Freibeträge von CHF 50'000–200'000 (variiert nach Kanton und Zivilstand).

Nutzen Sie unseren Steuervergleich-Rechner, um die Auswirkungen auf Ihre Steuerlast zu berechnen.

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Häufig gestellte Fragen

Alle Vermögenswerte per 31. Dezember: Aktien, Obligationen, Anlagefonds, ETFs, strukturierte Produkte, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Kryptowährungen, Bankkonten (Spar-, Privat-, Festgeldkonten), Darlehen und Guthaben. Auch Konten und Depots im Ausland müssen deklariert werden.

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