Einleitung: Warum das Jahresende steuerlich entscheidend ist
Viele steuerliche Massnahmen können nur bis zum 31. Dezember umgesetzt werden. Danach ist das Steuerjahr abgeschlossen – was vergessen wurde, lässt sich nicht mehr nachholen. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Punkte rechtzeitig zu prüfen und umzusetzen.
1. Säule 3a: Einzahlung bis 31. Dezember
Die wichtigste Deadline
Die Säule 3a ist einer der effektivsten Abzüge – und die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember des Steuerjahres erfolgen. Einzahlungen am 1. Januar oder später werden dem Folgejahr zugerechnet.
Maximalbeträge 2026
| Status | Max. Abzug |
|---|---|
| Angestellter mit Pensionskasse | CHF 7'056 |
| Angestellter ohne PK / Selbständigerwerbend | CHF 21'168 |
Checkliste Säule 3a
- [ ] Prüfen, ob Sie den vollen Betrag eingezahlt haben
- [ ] Bei mehreren 3a-Konten: Gesamtsumme darf Limite nicht überschreiten
- [ ] Einzahlung per Überweisung – Wertstellungsdatum beachten (Banken brauchen 1–2 Tage)
- [ ] Am 30. Dezember einzahlen – nicht bis zum 31. warten
- [ ] Bescheinigung der Bank/Versicherung für die Steuererklärung anfordern
Tipp: Wertstellung
Bei Überweisungen am 31. Dezember kann die Bank die Einzahlung dem Folgejahr zuordnen (Wertstellung 2. Januar). Zahlen Sie daher idealerweise bis zum 29. oder 30. Dezember.
2. Einkauf in die Pensionskasse (PK-Einkauf)
Wann lohnt sich der PK-Einkauf?
Wenn Sie Einkaufslücken haben (z.B. Jahre ohne Pensionskassenbeiträge wegen Auslandaufenthalt oder Teilzeitarbeit), können Sie diese steuerlich abzugsfähig schliessen.
Timing
- Die Zahlung muss im laufenden Steuerjahr erfolgen (bis 31. Dezember)
- Der Einkauf kann oft über mehrere Jahre verteilt werden
- Lassen Sie sich von Ihrer Pensionskasse beraten – sie berechnet die Lücke und den maximalen Einkauf
Checkliste PK-Einkauf
- [ ] Einkaufsmöglichkeit bei der PK prüfen
- [ ] Offerte einholen und Kosten-Nutzen berechnen
- [ ] Bei positiver Entscheidung: Zahlung vor Jahresende tätigen
- [ ] Bestätigung für die Steuererklärung aufbewahren
3. Spenden vor Jahresende
Abzugsfähige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abzugsfähig (Bund: bis 20% des Einkommens, Kantone unterschiedlich).
Entscheidend: Das Datum der Zahlung
Die Spende muss im Kalenderjahr erfolgen. Eine Überweisung am 1. Januar zählt für das neue Jahr – nicht für das ablaufende.
Checkliste Spenden
- [ ] Spendenquittung von einer anerkannten Organisation (Prüfung auf estv.admin.ch oder Spendensiegel)
- [ ] Zahlung bis 31. Dezember
- [ ] Quittung aufbewahren für die Steuererklärung
- [ ] Prüfen: Liegen Sie unter der Abzugsgrenze (20% Einkommen beim Bund)?
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4. Vermögenssteuer: Stichtag 31. Dezember
Was zählt zum Vermögen?
Das steuerbare Vermögen wird am 31. Dezember ermittelt. Dazu zählen:
- Bankguthaben
- Wertpapiere (Stichtagswert)
- Liegenschaften (Wert minus Schulden)
- Kryptowährungen
- Fahrzeuge, Edelmetalle etc.
Planungsmöglichkeiten
| Massnahme | Wirkung |
|---|---|
| Guthaben reduzieren | Höhere Ausgaben oder Investitionen vor 31.12. senken das deklarierte Vermögen |
| Schulden optimieren | Hypotheken oder Kredite mindern das Nettovermögen |
| Schenkungen | Verschiebt Vermögen – beachten Sie Schenkungssteuer und Grundstückgewinnsteuer |
Achtung: Die Vermögensverschiebung darf nicht als „Scheingeschäft“ gelten. Nur legitime Transaktionen sind zulässig. Bei gezielter Planung einen Steuerberater konsultieren.
Checkliste Vermögenssteuer
- [ ] Depotbewertung am 31.12. notieren (wird oft von der Bank bereitgestellt)
- [ ] Kontostände am Stichtag erfassen
- [ ] Bei geplanter Vermögensübertragung: rechtzeitig handeln
5. Krankenkassenprämie vorauszahlen
Vorauszahlung als Abzug
Die Krankenversicherungsprämie ist abzugsfähig. Wenn Sie die Prämie für das folgende Jahr bereits im laufenden Jahr bezahlen, wird sie im Jahr der Zahlung abgezogen.
Beispiel
- Sie zahlen im Dezember 2025 die Prämie für Januar–Dezember 2026
- Der Abzug erfolgt in der Steuererklärung 2025
- Das kann vorteilhaft sein, wenn Sie 2025 ein höheres Einkommen haben als erwartetes 2026
Checkliste KV
- [ ] Bei Ihrer Krankenkasse nachfragen: Ist Vorauszahlung möglich?
- [ ] Prüfen: Ist Ihr Grenzsteuersatz 2025 höher als erwartet 2026? Dann lohnt sich Vorauszahlung
- [ ] Zahlung vor 31. Dezember leisten
6. Liegenschaftsunterhalt: Ausgaben ins richtige Jahr legen
Abzugsfähige Kosten
Reparaturen, Renovationen und Instandhaltung der eigenen Liegenschaft sind bis zu einer Obergrenze (oft 10–20% des Eigenmietwerts) abzugsfähig.
Timing
Die Kosten werden im Jahr der Zahlung bzw. Rechnungsstellung abgezogen. Wenn Sie eine Renovation planen:
- Rechnung und Zahlung vor Jahresende → Abzug im laufenden Jahr
- Rechnung und Zahlung nach Jahresende → Abzug im Folgejahr
Checkliste Liegenschaft
- [ ] Geplante Reparaturen: Können sie noch 2025 erledigt und bezahlt werden?
- [ ] Keine Erweiterungen – nur Unterhalt und Renovation sind abzugsfähig
- [ ] Belege sammeln und für die Steuererklärung ablegen
7. Berufsauslagen und weitere Abzüge
Pendlerpauschale
Die Anzahl Arbeitstage und die Distanz bestimmen den Abzug. Bei Jahresende sollten Sie:
- Die tatsächlichen Arbeitstage des Jahres zählen
- Prüfen, ob Einzelabzug oder Pauschale günstiger ist
- Belege (z.B. ÖV-Abo) bereithalten
Weiterbildung
Berufsbezogene Kurse, Seminare und Bücher sind abzugsfähig. Wenn Sie noch Kurse oder Material geplant haben: Buchung und Zahlung vor Jahresende können den Abzug 2025 erhöhen.
Krankheitskosten
Kosten über dem Selbstbehalt (5% des Nettoeinkommens) sind abzugsfähig. Sammeln Sie alle Belege (Arzt, Zahnarzt, Optiker, Medikamente) – eine Nachreichung im Januar für das Vorjahr ist nicht möglich, die Belege müssen aber bei der Steuererklärung vorliegen.
8. Übersicht: Deadline-Kalender Jahresende
| Massnahme | Deadline | Hinweis |
|---|---|---|
| Säule 3a | 31. Dezember | Besser 29.–30.12. wegen Wertstellung |
| PK-Einkauf | 31. Dezember | Zahlung im Steuerjahr |
| Spenden | 31. Dezember | Quittung erforderlich |
| KV-Vorauszahlung | 31. Dezember | Nur wenn sinnvoll |
| Liegenschaftsunterhalt | 31. Dezember | Rechnung + Zahlung im Jahr |
| Vermögenssteuer | 31. Dezember | Stichtag – Transaktionen davor/danach planen |
Praktische Tipps
- Kalender setzen: Tragen Sie Mitte November Erinnerungen für alle Punkte ein.
- Säule 3a zuerst: Das ist der häufigste «vergessene» Abzug – priorisieren Sie ihn.
- Nicht hetzen: Vermeiden Sie Last-Minute-Entscheidungen; planen Sie ab Oktober.
- Belege digitalisieren: Legen Sie einen Ordner (z.B. «Steuer 2025») an und speichern Sie alle Belege laufend.
- Beratung: Bei grösseren Beträgen oder Unsicherheit einen Steuerberater vor Jahresende konsultieren.
Kernaussagen
- Säule 3a muss bis 31. Dezember eingezahlt sein – idealerweise bis 29.–30.12. wegen Wertstellung.
- Spenden und PK-Einkauf zählen im Jahr der Zahlung – also vor Jahresende tätigen.
- Der 31. Dezember ist Stichtag für die Vermögenssteuer – planen Sie Transaktionen entsprechend.
- KV-Vorauszahlung und Liegenschaftsunterhalt können ins richtige Jahr gelegt werden.
- Eine systematische Checkliste ab November verhindert, dass Sie Ersparnisse verschenken.