Einleitung: Warum Abzüge systematisch prüfen?
Steuerliche Abzüge reduzieren Ihr steuerbares Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Viele Steuerpflichtige vergessen Abzüge oder kennen die Grenzen nicht – das kostet jährlich oft CHF 1'000 bis 5'000. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Abzüge zu erfassen.
Kategorie 1: Berufsauslagen
Berufsauslagen sind Kosten, die Sie für die Ausübung Ihres Berufs aufwenden. Sie mindern das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Pauschale vs. Einzelabzug
Die meisten Kantone erlauben entweder eine Pauschale (z.B. CHF 2'000–4'000) oder einen Einzelabzug bis zu einem Höchstbetrag. Bei hohen tatsächlichen Kosten lohnt sich der Einzelabzug.
Typische Berufsauslagen (Einzelabzug)
| Position | Hinweise | Typische Obergrenze |
|---|---|---|
| Pendlerpauschale | CHF 0.70–0.90 pro km, nur Weg Wohnung–Arbeit | Oft CHF 3'000–6'000 |
| ÖV-Abo | Monats-/Jahresabonnement für Arbeitsweg | Tatsächlicher Betrag |
| Verpflegung | Bei Abwesenheit von zu Hause (CHF 20–25/Tag) | Pro Arbeitstag |
| Berufskleidung | Nur spezifische Kleidung (nicht Anzug) | Nach Kanton |
| Homeoffice | Anteil Miete, Nebenkosten, Möbel | Oft limitiert |
| Berufsmaterial | Werkzeuge, Fachliteratur | Nach Nachweis |
| Doppelte Haushaltsführung | Bei zeitweiligem Arbeitsort | Mit Nachweis |
Bund: Höchstbetrag 3% des Bruttolohns (mind. CHF 2'400, max. CHF 4'800 für Alleinstehende; Verheiratete: 6% insgesamt, max. CHF 9'600). Kantone: Abweichende Regelungen – immer prüfen.
Checkliste Berufsauslagen
- [ ] Pendlerstrecke und -tage notiert
- [ ] ÖV-Abonnement berechnet
- [ ] Verpflegungstage bei Dienstreisen
- [ ] Spezielle Berufskleidung/Equipment
- [ ] Homeoffice-Anteil (falls relevant)
- [ ] Pauschale vs. Einzelabzug verglichen
Kategorie 2: Versicherungen und Vorsorge
Obligatorische Krankenversicherung (KV)
Die KV-Prämien (Grundversicherung) sind voll abzugsfähig. Zusätzlich abzugsfähig:
- Franchise und Selbstbehalt: Nur der Teil, der tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt wird
- Zusatzversicherung: Nur in Kantonen, die dies explizit erlauben (nicht überall)
Säule 3a
| Status | Max. Abzug 2026 |
|---|---|
| Angestellter mit Pensionskasse | CHF 7'056 |
| Angestellter ohne PK | CHF 21'168 |
| Selbständigerwerbend ohne PK | CHF 21'168 |
Bedingungen: Einzahlung muss bis 31. Dezember des Steuerjahres erfolgt sein. Die Bescheinigung der Bank/Versicherung wird beim Steueramt eingereicht.
Einkauf in die Pensionskasse (PK)
Bestehen Einkaufslücken (z.B. Jahre ohne PK-Anspruch), können diese steuerwirksam geschlossen werden. Der Einkauf ist oft über mehrere Jahre verteilt möglich.
- Abzug: Voll abzugsfähig im Jahr der Zahlung
- Bescheinigung: Von der Pensionskasse erforderlich
Checkliste Vorsorge
- [ ] KV-Prämienbescheinigung
- [ ] Säule-3a-Einzahlung bis 31.12. getätigt?
- [ ] Säule-3a-Bescheinigung beantragt
- [ ] PK-Einkauf geprüft (Lücken?)
Kategorie 3: Liegenschaften und Schuldzinsen
Schuldzinsen (Hypothekarzinsen)
Zinsen auf Darlehen für den Erwerb, die Renovation oder den Umbau von Wohneigentum sind abzugsfähig. Einschränkung: Der Abzug kann durch einen Höchstbetrag oder durch die Relation zu den Erträgen (Eigenmietwert) limitiert sein.
- Bescheinigung: Von der Bank / Hypothekarinstitut
Liegenschaftsunterhalt
Kosten für Instandhaltung und Renovation der eigenen Liegenschaft sind bis zu einer Obergrenze abzugsfähig. Dazu gehören:
- Reparaturen
- Renovationen (nicht Erweiterungen)
- Malerarbeiten, Heizungsservice
- Gartenpflege (begrenzt)
Obergrenze: Oft 10–20% des Eigenmietwerts pro Jahr, kantonale Unterschiede.
Checkliste Liegenschaft
- [ ] Hypothekarzinsenbescheinigung
- [ ] Belege für Instandhaltung/Renovation
- [ ] Keine Erweiterungen (nur Unterhalt)
Kategorie 4: Familie und Kinder
Kinderbetreuungskosten
Kosten für die externe Betreuung von Kindern (Kita, Tagesmutter, Hort) sind abzugsfähig.
| Kanton (Beispiel) | Typischer Höchstbetrag pro Kind |
|---|---|
| Zürich | CHF 25'200 |
| Bern | CHF 25'200 |
| Zug | CHF 25'200 |
| Bund | CHF 25'200 (2026) |
Bedingung: Beide Elternteile sind erwerbstätig oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) auf Betreuung angewiesen.
Checkliste Familie
- [ ] Quittungen Kinderbetreuung
- [ ] Nachweis Erwerbstätigkeit beider Eltern
Kategorie 5: Gesundheit
Krankheits- und Unfallkosten
Kosten über dem Selbstbehalt (5% des Nettoeinkommens vor Abzug der Krankheitskosten) sind abzugsfähig.
Beispiele:
- Arzt- und Zahnarztkosten
- Medikamente, Optiker
- Psychotherapie, Physiotherapie
- Krankenhausaufenthalte
Nicht abzugsfähig: Schönheitsoperationen, nicht verschriebene Alternativmedizin (je nach Kanton).
Checkliste Gesundheit
- [ ] Alle Belege gesammelt
- [ ] Selbstbehalt berechnet (5% des Nettoeinkommens)
- [ ] Nur der übersteigende Betrag abgezogen
Kategorie 6: Bildung und Spenden
Weiterbildungskosten
Kosten für berufsbezogene Weiterbildung sind abzugsfähig (Kurse, Seminare, Bücher). Typischer Höchstbetrag: CHF 12'000 pro Jahr (Bund und viele Kantone).
Bedingung: Bezug zum ausgeübten Beruf.
Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind abzugsfähig.
| Ebene | Typischer Höchstbetrag |
|---|---|
| Bund | 20% des Einkommens |
| Kantone | Unterschiedlich (oft 10–20%) |
Quittung ist zwingend erforderlich.
Checkliste Bildung und Spenden
- [ ] Weiterbildungsbelege (berufsbezogen)
- [ ] Spendenquittungen von anerkannten Organisationen
Zusammenfassung: Abzüge nach Kategorie
| Kategorie | Wichtigste Punkte | Typische Obergrenze |
|---|---|---|
| Berufsauslagen | Pendler, Verpflegung, Homeoffice | 3–5% Bruttolohn (Bund: 3%, max. CHF 4'800) |
| Säule 3a | Bis 31.12. einzahlen | CHF 7'056 / CHF 21'168 |
| PK-Einkauf | Lücken schliessen | Nach Nachweis |
| Schuldzinsen | Hypothekarzinsen | Voll, ggf. Höchstbetrag |
| Liegenschaftsunterhalt | Instandhaltung, Renovation | Oft 10–20% Eigenmietwert |
| Kinderbetreuung | Kita, Tagesmutter, Hort | CHF 25'200 pro Kind |
| Krankheitskosten | Über 5% Selbstbehalt | Keine Obergrenze |
| Weiterbildung | Berufsbezogen | CHF 12'000 |
| Spenden | Anerkannte Organisationen | 20% Einkommen (Bund) |
Praktische Tipps
- Belege aufbewahren: Ohne Beleg kein Abzug – legen Sie alles in einem Ordner ab.
- Jahresende prüfen: Säule 3a muss bis 31.12. eingezahlt sein; Spenden vor Jahresende tätigen.
- Pauschale vs. Einzelabzug: Immer durchrechnen – oft lohnt sich der Einzelabzug bei Berufsauslagen.
- Kantonale Unterschiede: Die Checkliste ist bundeseinheitlich orientiert; kantonal kann es Abweichungen geben.
- Steuerberater: Bei Unsicherheit oder komplexen Fällen lohnt sich eine Beratung – die Gebühren sind oft weit unter der Ersparnis.
Kernaussagen
- Eine systematische Abzugs-Checkliste verhindert, dass Sie Ersparnisse verschenken.
- Säule 3a und PK-Einkauf zählen zu den wirksamsten Abzügen – nutzen Sie sie vollständig.
- Berufsauslagen (Pendler, Verpflegung) und Kinderbetreuung werden häufig vergessen.
- Belege sind Pflicht – legen Sie sie laufend ab.
- Die kantonalen Regelungen weichen teilweise ab – prüfen Sie die Grenzen in Ihrem Kanton.