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Steuerfristen Schweiz: Alle wichtigen Termine

Übersicht aller Steuerfristen in der Schweiz nach Kanton. Einreichungstermine, Fristerstreckungen und Tipps zur rechtzeitigen Abgabe.

Von Bastien Thiébaud·Aktualisiert: 2026-02-15

Einreichungsfristen nach Kanton

Die Fristen für die Steuererklärung variieren je nach Kanton. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kantone:

KantonOrdentliche FristMaximale Erstreckung
Zürich31. März30. September
Bern15. März15. September
Luzern31. März30. September
Zug30. April31. Dezember
Basel-Stadt30. April31. Oktober
Basel-Landschaft31. März30. September
St. Gallen30. April30. November
Aargau31. März30. November
Thurgau31. März30. September
Graubünden31. März30. September
Schwyz31. März30. September
Waadt15. März30. Juni
Genf31. März30. September
Tessin30. April31. Dezember

Hinweis: Diese Angaben beziehen sich auf natürliche Personen. Für juristische Personen gelten teilweise andere Fristen.

Fristerstreckung beantragen

In praktisch allen Kantonen haben Sie die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen. Die meisten Kantone bieten dafür mittlerweile digitale Lösungen an.

So beantragen Sie eine Verlängerung

  1. Online-Antrag: Die meisten Kantone bieten auf ihrer Website oder über eTax-Portale die Möglichkeit, eine Fristerstreckung elektronisch zu beantragen
  2. Schriftlicher Antrag: Alternativ können Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Steueramt senden
  3. Telefonisch: Einige Gemeindesteuerämter akzeptieren auch telefonische Fristverlängerungsanträge

Wichtige Punkte

  • Der Antrag muss vor Ablauf der ordentlichen Frist eingereicht werden
  • In den meisten Kantonen ist die erste Erstreckung kostenlos
  • Weitere Erstreckungen können gebührenpflichtig sein (typisch CHF 20–50)
  • Die maximale Erstreckung variiert zwischen 3 und 9 Monaten je nach Kanton

Folgen verspäteter Einreichung

Die Nichteinhaltung der Steuerfrist kann erhebliche Konsequenzen haben. Es ist deshalb wichtig, entweder fristgerecht einzureichen oder rechtzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen.

1. Mahnung

Nach Ablauf der Frist erhalten Sie eine Mahnung mit einer Nachfrist (meist 30 Tage). Diese Mahnung ist in der Regel noch kostenlos oder mit einer geringen Gebühr verbunden.

2. Zweite Mahnung

Reagieren Sie nicht auf die erste Mahnung, folgt eine zweite Mahnung mit kürzerer Nachfrist und einer Ordnungsbusse. Die Höhe variiert nach Kanton:

  • Zürich: CHF 100 – 1'000
  • Bern: CHF 100 – 500
  • Luzern: CHF 50 – 1'000
  • Zug: CHF 200 – 1'000

3. Ermessensveranlagung

Wird auch die zweite Nachfrist nicht eingehalten, nimmt das Steueramt eine Ermessensveranlagung vor. Dabei schätzt die Behörde Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen – in der Regel deutlich höher als die tatsächlichen Werte. Gegen eine Ermessensveranlagung können Sie zwar Einsprache erheben, aber nur unter erschwerten Bedingungen.

4. Verzugszinsen

Ab einem bestimmten Datum (je nach Kanton unterschiedlich) werden Verzugszinsen auf offene Steuerbeträge berechnet. Der Zinssatz liegt typischerweise bei 3-5% pro Jahr.

Spezielle Fristen und Termine

Quellensteuer

Für quellenbesteuerte Personen gelten besondere Fristen:

  • Korrektur der Quellensteuer: Bis 31. März des Folgejahres
  • Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung: Bis 31. März des Folgejahres

Grundstückgewinnsteuer

Bei Immobilienverkäufen muss die Grundstückgewinnsteuer separat deklariert werden. Die Frist beträgt in der Regel 30 Tage nach dem Eigentumsübergang.

Mehrwertsteuer

Für Unternehmen gelten folgende MWST-Fristen:

  • Quartalsabrechnung: 60 Tage nach Quartalsende
  • Halbjahresabrechnung: 60 Tage nach Semesterende
  • Jahresabrechnung: Bis 28. Februar des Folgejahres

Säule 3a Einzahlung

Die Einzahlung in die Säule 3a muss bis zum 31. Dezember des Steuerjahres erfolgen, um im gleichen Jahr abzugsfähig zu sein. Zahlen Sie möglichst frühzeitig ein, um auch von der Rendite zu profitieren.

Tipps zur fristgerechten Einreichung

Checkliste für eine reibungslose Steuererklärung

  • Januar: Belege und Unterlagen sammeln (Lohnausweis, Bankbelege, Versicherungspolicen)
  • Februar: Lohnausweis vom Arbeitgeber prüfen und anfordern, falls noch nicht erhalten
  • März: Steuererklärung ausfüllen oder Fristverlängerung beantragen
  • Laufend: Quittungen für Berufsauslagen, Spenden und Weiterbildung aufbewahren

Digitale Hilfsmittel nutzen

Die meisten Kantone bieten kostenlose elektronische Steuersoftware an:

  • Zürich: ZHprivateTax / ZHprivateTax Web
  • Bern: TaxMe Online
  • Luzern: eFiling Luzern
  • Zug: eGovernment Zug
  • Basel-Stadt: BalTax

Professionelle Hilfe

Wenn Sie Ihre Steuererklärung professionell erstellen lassen, sollten Sie Ihrem Berater alle Unterlagen möglichst früh im Jahr übergeben. Steuerberater sind gerade vor dem Fristablauf stark ausgelastet – wer früh dran ist, profitiert von mehr Aufmerksamkeit und oft besserer Beratung.

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Häufig gestellte Fragen

Die Frist variiert je nach Kanton. In den meisten Kantonen ist der 31. März des Folgejahres der Stichtag (z.B. für Zürich, Bern, Luzern). Einige Kantone wie Basel-Stadt haben den 30. April als Frist.

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