Einreichungsfristen nach Kanton
Die Fristen für die Steuererklärung variieren je nach Kanton. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kantone:
| Kanton | Ordentliche Frist | Maximale Erstreckung |
|---|---|---|
| Zürich | 31. März | 30. September |
| Bern | 15. März | 15. September |
| Luzern | 31. März | 30. September |
| Zug | 30. April | 31. Dezember |
| Basel-Stadt | 30. April | 31. Oktober |
| Basel-Landschaft | 31. März | 30. September |
| St. Gallen | 30. April | 30. November |
| Aargau | 31. März | 30. November |
| Thurgau | 31. März | 30. September |
| Graubünden | 31. März | 30. September |
| Schwyz | 31. März | 30. September |
| Waadt | 15. März | 30. Juni |
| Genf | 31. März | 30. September |
| Tessin | 30. April | 31. Dezember |
Hinweis: Diese Angaben beziehen sich auf natürliche Personen. Für juristische Personen gelten teilweise andere Fristen.
Fristerstreckung beantragen
In praktisch allen Kantonen haben Sie die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen. Die meisten Kantone bieten dafür mittlerweile digitale Lösungen an.
So beantragen Sie eine Verlängerung
- Online-Antrag: Die meisten Kantone bieten auf ihrer Website oder über eTax-Portale die Möglichkeit, eine Fristerstreckung elektronisch zu beantragen
- Schriftlicher Antrag: Alternativ können Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Steueramt senden
- Telefonisch: Einige Gemeindesteuerämter akzeptieren auch telefonische Fristverlängerungsanträge
Wichtige Punkte
- Der Antrag muss vor Ablauf der ordentlichen Frist eingereicht werden
- In den meisten Kantonen ist die erste Erstreckung kostenlos
- Weitere Erstreckungen können gebührenpflichtig sein (typisch CHF 20–50)
- Die maximale Erstreckung variiert zwischen 3 und 9 Monaten je nach Kanton
Folgen verspäteter Einreichung
Die Nichteinhaltung der Steuerfrist kann erhebliche Konsequenzen haben. Es ist deshalb wichtig, entweder fristgerecht einzureichen oder rechtzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen.
1. Mahnung
Nach Ablauf der Frist erhalten Sie eine Mahnung mit einer Nachfrist (meist 30 Tage). Diese Mahnung ist in der Regel noch kostenlos oder mit einer geringen Gebühr verbunden.
2. Zweite Mahnung
Reagieren Sie nicht auf die erste Mahnung, folgt eine zweite Mahnung mit kürzerer Nachfrist und einer Ordnungsbusse. Die Höhe variiert nach Kanton:
- Zürich: CHF 100 – 1'000
- Bern: CHF 100 – 500
- Luzern: CHF 50 – 1'000
- Zug: CHF 200 – 1'000
3. Ermessensveranlagung
Wird auch die zweite Nachfrist nicht eingehalten, nimmt das Steueramt eine Ermessensveranlagung vor. Dabei schätzt die Behörde Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen – in der Regel deutlich höher als die tatsächlichen Werte. Gegen eine Ermessensveranlagung können Sie zwar Einsprache erheben, aber nur unter erschwerten Bedingungen.
4. Verzugszinsen
Ab einem bestimmten Datum (je nach Kanton unterschiedlich) werden Verzugszinsen auf offene Steuerbeträge berechnet. Der Zinssatz liegt typischerweise bei 3-5% pro Jahr.
Spezielle Fristen und Termine
Quellensteuer
Für quellenbesteuerte Personen gelten besondere Fristen:
- Korrektur der Quellensteuer: Bis 31. März des Folgejahres
- Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung: Bis 31. März des Folgejahres
Grundstückgewinnsteuer
Bei Immobilienverkäufen muss die Grundstückgewinnsteuer separat deklariert werden. Die Frist beträgt in der Regel 30 Tage nach dem Eigentumsübergang.
Mehrwertsteuer
Für Unternehmen gelten folgende MWST-Fristen:
- Quartalsabrechnung: 60 Tage nach Quartalsende
- Halbjahresabrechnung: 60 Tage nach Semesterende
- Jahresabrechnung: Bis 28. Februar des Folgejahres
Säule 3a Einzahlung
Die Einzahlung in die Säule 3a muss bis zum 31. Dezember des Steuerjahres erfolgen, um im gleichen Jahr abzugsfähig zu sein. Zahlen Sie möglichst frühzeitig ein, um auch von der Rendite zu profitieren.
Tipps zur fristgerechten Einreichung
Checkliste für eine reibungslose Steuererklärung
- Januar: Belege und Unterlagen sammeln (Lohnausweis, Bankbelege, Versicherungspolicen)
- Februar: Lohnausweis vom Arbeitgeber prüfen und anfordern, falls noch nicht erhalten
- März: Steuererklärung ausfüllen oder Fristverlängerung beantragen
- Laufend: Quittungen für Berufsauslagen, Spenden und Weiterbildung aufbewahren
Digitale Hilfsmittel nutzen
Die meisten Kantone bieten kostenlose elektronische Steuersoftware an:
- Zürich: ZHprivateTax / ZHprivateTax Web
- Bern: TaxMe Online
- Luzern: eFiling Luzern
- Zug: eGovernment Zug
- Basel-Stadt: BalTax
Professionelle Hilfe
Wenn Sie Ihre Steuererklärung professionell erstellen lassen, sollten Sie Ihrem Berater alle Unterlagen möglichst früh im Jahr übergeben. Steuerberater sind gerade vor dem Fristablauf stark ausgelastet – wer früh dran ist, profitiert von mehr Aufmerksamkeit und oft besserer Beratung.