Vorbereitung: Unterlagen zusammenstellen
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, sollten Sie alle relevanten Belege und Dokumente bereithalten. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und verhindert, dass Sie Abzüge vergessen.
Checkliste der wichtigsten Unterlagen:
- Lohnausweis – Von jedem Arbeitgeber (bei Stellenwechsel: alle Lohnausweise des Jahres)
- Zinsausweise – Von allen Bankkonten und Sparkonten
- Wertschriften-Verzeichnis – Depotauszug per 31.12. mit Kurswerten
- Säule 3a-Bescheinigung – Einzahlungsbestätigung der Bank oder Versicherung
- Pensionskassen-Ausweis – Aktueller Vorsorgeausweis
- Krankenkassenprämien – Jahresübersicht der bezahlten Prämien
- Spendenquittungen – Alle Spendenbescheinigungen ab CHF 100
- Berufsauslagen-Belege – ÖV-Abonnement, Weiterbildungskosten, Arbeitszimmer
- Hypothekarauszug – Bei Wohneigentum: Zinsen, Schuldenstand
- Liegenschafts-Unterhaltsbelege – Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnungen
- Unterhaltsbeiträge – Nachweise über bezahlte oder erhaltene Alimente
- Kinderbetreuungskosten – Belege für Kita, Tagesschule, Nanny
Schritt 1: Personalien und Zivilstand
Im ersten Abschnitt der Steuererklärung geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Achten Sie besonders auf:
- Zivilstand per 31.12. – Massgebend ist der Zivilstand am Jahresende. Bei Heirat oder Scheidung im Steuerjahr gelten besondere Regeln.
- Konfession – Bestimmt die Kirchensteuerpflicht. Ein Kirchenaustritt wirkt ab dem Folgemonat.
- Kinder – Alle minderjährigen und in Ausbildung befindlichen Kinder (bis 25 Jahre) angeben.
- Wohnsitz – Massgebend für die Steuergemeinde ist der Wohnsitz am 31.12.
Schritt 2: Einkommen deklarieren
Unselbstständiges Einkommen
Übertragen Sie die Angaben aus dem Lohnausweis. Wichtig:
- Bruttolohn (Ziffer 1) inklusive aller Zulagen
- Nebenerwerbseinkommen – Auch Nebenjobs und Honorare deklarieren
- Spesen – Im Lohnausweis unter Ziffer 13 aufgeführte Spesen sind steuerfrei
Einkommen aus Vermögen
- Bankzinsen – Auch kleine Beträge deklarieren (Verrechnungssteuer-Rückforderung!)
- Dividenden – Bruttodividenden angeben (vor Verrechnungssteuer)
- Mieteinnahmen – Bei vermieteten Immobilien
- Eigenmietwert – Bei selbstbewohntem Wohneigentum (wird vom Kanton festgelegt)
Weitere Einkünfte
- Unterhaltsbeiträge – Empfangene Alimente (nicht Kinderalimente ab 2025)
- Renten – AHV, IV, Pensionskasse
- Lotteriegewinne – Ab CHF 1'000 (Freigrenzen beachten)
Schritt 3: Abzüge geltend machen
Dies ist der wichtigste Abschnitt für Ihre Steueroptimierung. Vergessen Sie keinen Abzug!
Berufsauslagen
| Abzug | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitsweg (ÖV) | Effektiv, max. CHF 3'000–5'000 | Je nach Kanton verschieden |
| Verpflegung | CHF 3'200 Pauschale | Bei auswärtiger Verpflegung |
| Weiterbildung | Effektiv, max. CHF 12'000 | Berufsbezogen |
| Berufskleidung | 3 % des Nettolohns | Pauschale oder effektiv |
| Übrige Berufsauslagen | CHF 700–2'400 | Pauschale je nach Kanton |
Versicherungsprämien
- Krankenkasse – Grundversicherung und Zusatzversicherung
- Unfallversicherung – Private Prämien
- Lebensversicherung – Nur bei Rückkaufswert
- Maximalabzug – Kantonal verschieden (CHF 1'700–2'600 für Einzelpersonen)
Vorsorge
- Säule 3a – Max. CHF 7'258 (Angestellte mit PK) oder CHF 36'288 (Selbstständige ohne PK)
- PK-Einkauf – Falls im Steuerjahr getätigt, voll abzugsfähig
- AHV-Beiträge – Bereits im Lohnausweis berücksichtigt (nicht nochmals abziehen)
Weitere Abzüge
- Krankheitskosten – Über 5 % des Reineinkommens (Selbstbehalt)
- Behinderungskosten – Effektive Kosten
- Spenden – CHF 100 bis max. 20 % des Reineinkommens
- Kinderbetreuung – Max. CHF 10'100–25'000 je nach Kanton
- Schuldzinsen – Hypothekarzinsen und Konsumkreditzinsen
- Liegenschaftsunterhalt – Pauschale (10/20 %) oder effektiv
Schritt 4: Vermögen deklarieren
Per Stichtag 31.12. müssen Sie Ihr gesamtes Vermögen deklarieren:
- Bankkonten – Alle Konten in der Schweiz und im Ausland
- Wertschriften – Zum Kurswert am 31.12. (ESTV-Kursliste verwenden)
- Liegenschaften – Zum Steuerwert (nicht Marktwert)
- Fahrzeuge – Zum Zeitwert (nach Abschreibungstabelle)
- Lebensversicherungen – Zum Rückkaufswert
- Kryptowährungen – Zum Kurswert am 31.12. (ESTV-Liste)
- Übrige Vermögenswerte – Kunst, Schmuck, Sammlungen (über CHF 10'000)
Schulden abziehen:
- Hypotheken
- Konsumkredite
- Privatdarlehen (mit Nachweis)
Schritt 5: Verrechnungssteuer zurückfordern
Vergessen Sie nicht, die 35 % Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden zurückzufordern. Kreuzen Sie das entsprechende Feld in der Steuererklärung an. Die Verrechnungssteuer wird automatisch mit der geschuldeten Steuer verrechnet.
Voraussetzung: Korrekte Deklaration aller Erträge (Zinsen, Dividenden). Wer Erträge nicht deklariert, verliert den Anspruch auf Rückforderung.
Digitale Tools nach Kanton
| Kanton | Software | eFiling | Kosten |
|---|---|---|---|
| Zürich | ZHprivateTax | Ja | Kostenlos |
| Bern | TaxMe | Ja | Kostenlos |
| Luzern | eFiling Luzern | Ja | Kostenlos |
| Aargau | EasyTax | Ja | Kostenlos |
| St. Gallen | eTax | Ja | Kostenlos |
| Basel-Stadt | BalTax | Ja | Kostenlos |
Tipp: Nutzen Sie immer die offizielle kantonale Software. Diese ist kostenlos, aktuell und berechnet die Steuer automatisch. Private Steuer-Apps können als Ergänzung dienen, ersetzen aber nicht die offizielle Einreichung.
Nach dem Einreichen
- Provisorische Rechnung – Die provisorische Steuerrechnung basiert auf einer Schätzung. Bezahlen Sie fristgerecht, um Verzugszinsen zu vermeiden.
- Veranlagung – Die definitive Veranlagung erfolgt 6–18 Monate nach Einreichung.
- Einsprache – Bei Unstimmigkeiten haben Sie 30 Tage Zeit für eine Einsprache.
- Nachforderung oder Rückerstattung – Je nach Differenz zwischen provisorischer und definitiver Steuer.
Häufige Fehler vermeiden
- Vergessene Abzüge – Nutzen Sie unsere Abzüge-Checkliste als Hilfsmittel
- Falscher Eigenmietwert – Den kantonal festgelegten Wert verwenden, nicht schätzen
- Fehlende Belege – Alle Belege 10 Jahre aufbewahren
- Verspätete Einreichung – Rechtzeitig Fristverlängerung beantragen
- Verrechnungssteuer vergessen – Die 35 % aktiv zurückfordern