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Steueränderungen 2026: Was sich für Sie ändert

Überblick über die wichtigsten Steuerreformen 2026: OECD-Mindestbesteuerung (Ergänzungssteuer 15%), neue Säule-3a-Limiten, kantonale Anpassungen, Änderungen bei Abzügen und internationale Entwicklungen in der Schweiz.

Von Bastien Thiébaud·Aktualisiert: 15. Februar 2026

Einleitung: 2026 – ein Jahr der Steueranpassungen

Das Jahr 2026 bringt mehrere bedeutende Steueränderungen in der Schweiz. Die OECD-Mindestbesteuerung ist vollständig umgesetzt, die Säule 3a wird angepasst, und verschiedene Kantone führen Tarifanpassungen durch. Dieser Überblick hilft Ihnen, die für Sie relevanten Änderungen zu erfassen.

1. OECD-Mindestbesteuerung: Ergänzungssteuer (Pillar Two)

Hintergrund

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung (Pillar Two) ist eine globale Initiative, um zu verhindern, dass multinationale Konzerne in Niedrigsteuerländern kaum Steuern zahlen. Ab 2024 haben über 170 Länder das Abkommen unterzeichnet – die Schweiz hat es 2022 genehmigt und seit 2024 umgesetzt.

Wie funktioniert die Ergänzungssteuer?

Die Ergänzungssteuer (Top-up Tax) gleicht aus, wenn ein Konzern in einem Land effektiv weniger als 15% auf seinen Gewinn zahlt. Die Schweiz erhebt die Ergänzungssteuer auf in der Schweiz ansässige Konzerne, deren Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaften weltweit weniger als 15% effektiv besteuert werden.

KriteriumSchwellenwert
Weltweiter KonsolidierungsumsatzMindestens 750 Mio. EUR
Effektive SteuerbelastungUnter 15%
Betroffene RechtsträgerKonzerngesellschaften in der Schweiz

Wer ist betroffen?

BetroffenNicht betroffen
Multinationale Konzerne mit Sitz in der SchweizPrivatpersonen
Schweizer Holdings mit AuslandstöchternKMU unter 750 Mio. EUR Umsatz
Ausländische Konzerne mit Schweizer TochtergesellschaftenEinzelunternehmen

Für Privatpersonen und die meisten KMU gilt: Keine direkte Auswirkung. Indirekt können kantonale Steuersenkungen zu leichten Anpassungen führen.

2. Säule 3a: Anpassung der Abzugslimiten 2026

Die Säule-3a-Beträge werden jährlich an die Lohnentwicklung (AHV-Lohn) angepasst.

Neue Limiten 2026

StatusMax. Abzug 2025Max. Abzug 2026 (ca.)
Angestellter mit PensionskasseCHF 7'056CHF 7'056–7'200
Angestellter ohne PK / Selbständigerwerbend ohne PKCHF 21'168CHF 21'168–21'600

Die exakten Werte werden vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Mitte des Vorjahres bekannt gegeben.

Bedingungen unverändert

  • Einzahlung muss bis 31. Dezember des Steuerjahres erfolgen
  • Bescheinigung der Bank/Versicherung bei der Steuererklärung beilegen
  • Bei mehreren Säule-3a-Konten: Gesamtsumme darf die Limite nicht überschreiten

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3. Kantonale Steueranpassungen 2026

Verschiedene Kantone passen ihre Steuergesetze regelmässig an. Typische Änderungen betreffen Steuerfüsse, Freibeträge oder Tarife. Die konkreten Änderungen werden in den kantonalen Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Prüfen Sie die Webseite Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.

Beispiel: Steuerfuss-Volksabstimmungen

In mehreren Kantonen finden regelmässig Abstimmungen über Steuerfüsse statt. Eine Senkung reduziert Ihre Steuerlast – eine Erhöhung erhöht sie.

4. Änderungen bei Abzügen und Freibeträgen

Kinderbetreuung

Der Bund hat den maximalen Abzug für Kinderbetreuungskosten vereinheitlicht. Die Obergrenze liegt bei CHF 25'200 pro Kind. Einige Kantone hatten zuvor tiefere Beträge – die Angleichung bringt mehr Abzug.

Berufsauslagen und Liegenschaftsunterhalt

Die Bundes-Höchstbeträge für Berufsauslagen sind stabil. Kantonale Anpassungen können vorkommen. Einige Kantone haben die Abzugsgrenzen für Liegenschaftsunterhalt angehoben.

5. Verrechnungssteuer und internationale Entwicklungen

Die Verrechnungssteuer (35%) und die Rückforderung über DA-1 bleiben unverändert. Die Verjährungsfrist von drei Jahren gilt weiterhin.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der AIA mit über 100 Staaten läuft weiter. Vollständige Deklaration aller Auslandkonten bleibt zentral.

6. Zusammenfassung: Was Sie 2026 beachten sollten

ThemaHandlungsempfehlung
Ergänzungssteuer (OECD)Als Privatperson: keine Aktion nötig
Säule 3aLimiten prüfen, bis 31.12. einzahlen
Kantonale ÄnderungenSteuerverwaltung Ihres Kantons konsultieren
KinderbetreuungHöheren Abzug nutzen, falls Kanton angepasst
VerrechnungssteuerDA-1 fristgerecht (3 Jahre) einreichen

Praktische Tipps

  1. Säule 3a rechtzeitig: Prüfen Sie die neuen Limiten ab November 2025 und planen Sie die Einzahlung bis 31.12.2026.
  2. Kantonal informieren: Abonnieren Sie den Newsletter Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.
  3. Steuerberater fragen: Bei komplexen Strukturen lohnt sich eine Beratung.
  4. Abzüge optimieren: Nutzen Sie angehobene Abzüge voll aus.
  5. Archivierung: Bewahren Sie Belege für 2026 mindestens bis Ende der Verjährungsfrist auf.

Kernaussagen

  • Die Ergänzungssteuer betrifft grosse multinationale Konzerne – nicht Privatpersonen oder KMU.
  • Die Säule-3a-Limiten werden 2026 erneut angepasst – rechtzeitig einplanen.
  • Kantonale Änderungen variieren – informieren Sie sich bei Ihrer Steuerverwaltung.
  • Kinderbetreuung und andere Abzüge wurden teilweise harmonisiert.
  • International bleiben AIA und DBA relevant – korrekte Deklaration ist wichtig.
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Häufig gestellte Fragen

Die Ergänzungssteuer ist die Schweizer Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung von 15% für grosse multinationale Konzerne. Sie betrifft Unternehmen mit weltweitem Umsatz über 750 Mio. EUR und gleicht zu niedrige effektive Steuern aus.

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