Einleitung: 2026 – ein Jahr der Steueranpassungen
Das Jahr 2026 bringt mehrere bedeutende Steueränderungen in der Schweiz. Die OECD-Mindestbesteuerung ist vollständig umgesetzt, die Säule 3a wird angepasst, und verschiedene Kantone führen Tarifanpassungen durch. Dieser Überblick hilft Ihnen, die für Sie relevanten Änderungen zu erfassen.
1. OECD-Mindestbesteuerung: Ergänzungssteuer (Pillar Two)
Hintergrund
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung (Pillar Two) ist eine globale Initiative, um zu verhindern, dass multinationale Konzerne in Niedrigsteuerländern kaum Steuern zahlen. Ab 2024 haben über 170 Länder das Abkommen unterzeichnet – die Schweiz hat es 2022 genehmigt und seit 2024 umgesetzt.
Wie funktioniert die Ergänzungssteuer?
Die Ergänzungssteuer (Top-up Tax) gleicht aus, wenn ein Konzern in einem Land effektiv weniger als 15% auf seinen Gewinn zahlt. Die Schweiz erhebt die Ergänzungssteuer auf in der Schweiz ansässige Konzerne, deren Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaften weltweit weniger als 15% effektiv besteuert werden.
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Weltweiter Konsolidierungsumsatz | Mindestens 750 Mio. EUR |
| Effektive Steuerbelastung | Unter 15% |
| Betroffene Rechtsträger | Konzerngesellschaften in der Schweiz |
Wer ist betroffen?
| Betroffen | Nicht betroffen |
|---|---|
| Multinationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz | Privatpersonen |
| Schweizer Holdings mit Auslandstöchtern | KMU unter 750 Mio. EUR Umsatz |
| Ausländische Konzerne mit Schweizer Tochtergesellschaften | Einzelunternehmen |
Für Privatpersonen und die meisten KMU gilt: Keine direkte Auswirkung. Indirekt können kantonale Steuersenkungen zu leichten Anpassungen führen.
2. Säule 3a: Anpassung der Abzugslimiten 2026
Die Säule-3a-Beträge werden jährlich an die Lohnentwicklung (AHV-Lohn) angepasst.
Neue Limiten 2026
| Status | Max. Abzug 2025 | Max. Abzug 2026 (ca.) |
|---|---|---|
| Angestellter mit Pensionskasse | CHF 7'056 | CHF 7'056–7'200 |
| Angestellter ohne PK / Selbständigerwerbend ohne PK | CHF 21'168 | CHF 21'168–21'600 |
Die exakten Werte werden vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Mitte des Vorjahres bekannt gegeben.
Bedingungen unverändert
- Einzahlung muss bis 31. Dezember des Steuerjahres erfolgen
- Bescheinigung der Bank/Versicherung bei der Steuererklärung beilegen
- Bei mehreren Säule-3a-Konten: Gesamtsumme darf die Limite nicht überschreiten
Persönliche Einschätzung gewünscht?
Unsere Steuerexperten analysieren Ihre Situation und zeigen Optimierungspotenzial auf — Erstgespräch kostenlos und unverbindlich.
3. Kantonale Steueranpassungen 2026
Verschiedene Kantone passen ihre Steuergesetze regelmässig an. Typische Änderungen betreffen Steuerfüsse, Freibeträge oder Tarife. Die konkreten Änderungen werden in den kantonalen Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Prüfen Sie die Webseite Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.
Beispiel: Steuerfuss-Volksabstimmungen
In mehreren Kantonen finden regelmässig Abstimmungen über Steuerfüsse statt. Eine Senkung reduziert Ihre Steuerlast – eine Erhöhung erhöht sie.
4. Änderungen bei Abzügen und Freibeträgen
Kinderbetreuung
Der Bund hat den maximalen Abzug für Kinderbetreuungskosten vereinheitlicht. Die Obergrenze liegt bei CHF 25'200 pro Kind. Einige Kantone hatten zuvor tiefere Beträge – die Angleichung bringt mehr Abzug.
Berufsauslagen und Liegenschaftsunterhalt
Die Bundes-Höchstbeträge für Berufsauslagen sind stabil. Kantonale Anpassungen können vorkommen. Einige Kantone haben die Abzugsgrenzen für Liegenschaftsunterhalt angehoben.
5. Verrechnungssteuer und internationale Entwicklungen
Die Verrechnungssteuer (35%) und die Rückforderung über DA-1 bleiben unverändert. Die Verjährungsfrist von drei Jahren gilt weiterhin.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Der AIA mit über 100 Staaten läuft weiter. Vollständige Deklaration aller Auslandkonten bleibt zentral.
6. Zusammenfassung: Was Sie 2026 beachten sollten
| Thema | Handlungsempfehlung |
|---|---|
| Ergänzungssteuer (OECD) | Als Privatperson: keine Aktion nötig |
| Säule 3a | Limiten prüfen, bis 31.12. einzahlen |
| Kantonale Änderungen | Steuerverwaltung Ihres Kantons konsultieren |
| Kinderbetreuung | Höheren Abzug nutzen, falls Kanton angepasst |
| Verrechnungssteuer | DA-1 fristgerecht (3 Jahre) einreichen |
Praktische Tipps
- Säule 3a rechtzeitig: Prüfen Sie die neuen Limiten ab November 2025 und planen Sie die Einzahlung bis 31.12.2026.
- Kantonal informieren: Abonnieren Sie den Newsletter Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.
- Steuerberater fragen: Bei komplexen Strukturen lohnt sich eine Beratung.
- Abzüge optimieren: Nutzen Sie angehobene Abzüge voll aus.
- Archivierung: Bewahren Sie Belege für 2026 mindestens bis Ende der Verjährungsfrist auf.
Kernaussagen
- Die Ergänzungssteuer betrifft grosse multinationale Konzerne – nicht Privatpersonen oder KMU.
- Die Säule-3a-Limiten werden 2026 erneut angepasst – rechtzeitig einplanen.
- Kantonale Änderungen variieren – informieren Sie sich bei Ihrer Steuerverwaltung.
- Kinderbetreuung und andere Abzüge wurden teilweise harmonisiert.
- International bleiben AIA und DBA relevant – korrekte Deklaration ist wichtig.