Was ist Steuerprogression?
Die Steuerprogression ist ein Grundprinzip des Schweizer Steuersystems. Sie besagt, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Das Ziel ist eine gerechte Verteilung der Steuerlast: Wer mehr verdient, soll prozentual mehr beitragen.
In der Schweiz gilt die Progression auf allen drei Steuerebenen – Bund, Kanton und Gemeinde – wobei die genaue Ausgestaltung je nach Ebene und Kanton variiert.
Wichtig zu unterscheiden:
- Grenzsteuersatz: Der Steuersatz, der auf den nächsten verdienten Franken angewendet wird
- Durchschnittssteuersatz: Der tatsächliche Prozentsatz, den Sie auf Ihr gesamtes Einkommen zahlen
Wie funktioniert die Progression beim Bund?
Die direkte Bundessteuer verwendet einen gestaffelten Tarif. Für eine alleinstehende Person gelten folgende Stufen (vereinfacht, Steuerjahr 2025):
| Steuerbares Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis CHF 14'500 | 0.00% |
| CHF 14'500 – 31'600 | 0.77% |
| CHF 31'600 – 41'400 | 0.88% |
| CHF 41'400 – 55'200 | 2.64% |
| CHF 55'200 – 72'500 | 2.97% |
| CHF 72'500 – 78'100 | 5.94% |
| CHF 78'100 – 103'600 | 6.60% |
| CHF 103'600 – 134'600 | 8.80% |
| CHF 134'600 – 176'000 | 11.00% |
| Über CHF 176'000 | 11.50% |
Rechenbeispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 zahlen Sie nicht 6.60% auf den gesamten Betrag, sondern die jeweils gültigen Sätze für jede Stufe. Die effektive Bundessteuer beträgt rund CHF 3'100 – ein Durchschnittssatz von nur 3.1%.
Progression auf kantonaler Ebene
Jeder Kanton hat seinen eigenen Steuertarif und seine eigene Progressionskurve. Die Unterschiede sind erheblich:
- Zug, Schwyz, Nidwalden: Flache Progression mit tiefen Maximalsätzen
- Zürich, Bern: Moderate Progression mit Höchstsätzen um 13-15%
- Genf, Basel-Stadt: Steilere Progression mit höheren Maximalsätzen bis 19%
Beispiel: CHF 150'000 steuerbares Einkommen
- Kanton Zug (Stadt Zug): Gesamtsteuerbelastung ca. 12-14%
- Kanton Zürich (Stadt Zürich): Gesamtsteuerbelastung ca. 20-23%
- Kanton Genf (Stadt Genf): Gesamtsteuerbelastung ca. 26-30%
Die Differenz bei CHF 150'000 Einkommen kann zwischen dem günstigsten und teuersten Kanton über CHF 20'000 pro Jahr betragen.
Auswirkungen der Progression im Alltag
Die Steuerprogression hat weitreichende Konsequenzen für Ihre finanzielle Planung:
Bonuszahlungen und Sondereinkünfte
Ein Jahresbonus von CHF 20'000 wird nicht mit Ihrem Durchschnittssteuersatz besteuert, sondern erhöht Ihren Grenzsteuersatz. Bei einem Einkommen von CHF 120'000 kann der Grenzsteuersatz (Bund + Kanton + Gemeinde) leicht 35-40% betragen – der Bonus verliert also über ein Drittel seines Wertes an Steuern.
Kapitalleistungen aus der Vorsorge
Beziehen Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Kapitalauszahlung, wird diese separat besteuert – aber ebenfalls progressiv (zu einem reduzierten Satz). Die Staffelung über mehrere Steuerperioden kann die Progression brechen und tausende Franken sparen.
Ehepaare und Doppelverdiener
Bei der gemeinsamen Veranlagung werden die Einkommen beider Partner zusammengezählt. Zwei Einkommen von je CHF 80'000 werden wie ein Einkommen von CHF 160'000 besteuert, was zu einer höheren Progression führt. Dieses Problem ist als «Heiratsstrafe» bekannt.
Strategien zur Reduktion der Progression
1. Säule 3a maximal ausschöpfen
Einzahlungen in die Säule 3a (2025: max. CHF 7'056 für Angestellte mit Pensionskasse) senken das steuerbare Einkommen direkt. Bei einem Grenzsteuersatz von 35% ergibt sich eine Ersparnis von rund CHF 2'470 pro Jahr.
2. Einkauf in die Pensionskasse
Bestehen Einkaufslücken in Ihrer Pensionskasse, können diese steuerwirksam geschlossen werden. Besonders bei hohem Einkommen ist der Einkauf eine der wirksamsten Strategien, da er den Grenzsteuersatz massiv senkt.
3. Staffelung von Kapitalbezügen
Planen Sie den Bezug von Vorsorgegeldern über mehrere Jahre. Statt alles in einem Jahr zu beziehen, können Sie durch die Verteilung auf zwei bis drei Steuerperioden die Progressionswirkung brechen.
4. Optimale Aufteilung bei Ehepaaren
Prüfen Sie, ob eine unterschiedliche Verteilung von Abzügen (z.B. Berufskosten, Weiterbildung) oder die Nutzung von getrennten Veranlagungsmöglichkeiten in bestimmten Konstellationen vorteilhaft ist.
5. Wohnsitzoptimierung
Ein Wechsel der Wohngemeinde kann die Steuerprogression erheblich reduzieren. In Kantonen wie Zug oder Schwyz ist die Progression deutlich flacher als beispielsweise in Bern oder Genf.
Progression bei der Vermögenssteuer
Neben der Einkommenssteuer gibt es in den meisten Kantonen auch eine progressive Vermögenssteuer. Die Sätze sind zwar deutlich tiefer als bei der Einkommenssteuer (typisch 0.1-0.5%), aber bei grossen Vermögen summiert sich die Belastung.
Tipp: Durch die zeitliche Steuerung von Immobilienverkäufen, die Optimierung von Schulden und die Nutzung steuerbefreiter Vermögenswerte (z.B. Hausrat) lässt sich auch die Vermögenssteuerprogression reduzieren.