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Eigenmietwert berechnen: So funktioniert die Besteuerung von Wohneigentum

Eigenmietwert in der Schweiz berechnen und verstehen: Wie er bestimmt wird, kantonale Unterschiede, Abzüge für Wohneigentümer und Strategien zur Optimierung der Steuerbelastung.

Von Bastien Thiébaud·Aktualisiert: 16. Februar 2026

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein Schweizer Unikum: Wohneigentümer müssen ein fiktives Einkommen versteuern, das dem Mietwert ihrer selbst genutzten Immobilie entspricht. Die Logik dahinter: Wer in der eigenen Immobilie wohnt, spart Miete – und dieser «Nutzungsvorteil» wird als Einkommen besteuert.

Grundprinzip

MieterEigentümer
Zahlt MieteZahlt keine Miete (= Nutzungsvorteil)
Keine Mieteinnahmen zu versteuernMuss Eigenmietwert als Einkommen versteuern
Keine Abzüge für WohnenKann Hypothekarzinsen + Unterhalt abziehen

Wichtig: Der Eigenmietwert wird sowohl bei der Bundessteuer als auch bei der Kantons-/Gemeindesteuer zum steuerbaren Einkommen addiert.

Wie wird der Eigenmietwert berechnet?

Die Berechnung variiert stark nach Kanton. Es gibt kein einheitliches System:

Kantonale Berechnungsmethoden

KantonMethodeTypischer Ansatz
ZürichFormel basiert~70% der Marktmiete, basierend auf Lageklasse, Fläche, Baujahr
BernMietwertmodell60–70% der Marktmiete, periodische Neubewertung
LuzernVerkehrswertbasiertFormelwert basierend auf Verkehrswert
Basel-StadtMietwertschätzungIndividuelle Schätzung
ZugFormel basiertSehr moderat, oft unter 60% der Marktmiete
SchwyzFormel basiertNiedrige Ansätze, wohneigentümerfreundlich

Einflussfaktoren auf den Eigenmietwert

  • Lage: Zentrale Lagen = höherer Eigenmietwert
  • Grösse: Wohnfläche und Zimmeranzahl
  • Baujahr und Zustand: Neubauten und renovierte Objekte = höherer Wert
  • Grundstücksfläche: Besonders bei Einfamilienhäusern relevant
  • Infrastruktur: Garage, Balkon, Garten, Seesicht

Bundessteuer vs. Kantonssteuer

Für die Bundessteuer gilt: Der Eigenmietwert muss mindestens 70% der Marktmiete betragen. Viele Kantone setzen niedrigere Werte an (60–70%), was zu Abweichungen führen kann. In der Praxis akzeptiert der Bund meist den kantonalen Wert.

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Abzüge für Wohneigentümer

Der Eigenmietwert wird durch grosszügige Abzugsmöglichkeiten teilweise oder vollständig kompensiert:

1. Hypothekarzinsen

  • Vollständig abzugsfähig von der Einkommenssteuer
  • Beispiel: Bei einer Hypothek von CHF 500'000 zu 1.5% = CHF 7'500 Abzug

2. Liegenschaftsunterhalt

Sie haben die Wahl zwischen Pauschale und effektiven Kosten:

Pauschale:

  • Gebäude bis 10 Jahre: 10% des Eigenmietwerts
  • Gebäude über 10 Jahre: 20% des Eigenmietwerts

Effektive Kosten (abzugsfähig):

  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Malerarbeiten, Bodenbeläge
  • Sanitärarbeiten
  • Gartenunterhalt
  • Hauswartung und Reinigung

Nicht abzugsfähig (wertvermehrend):

  • Swimmingpool, Sauna
  • Anbau zusätzlicher Zimmer
  • Luxusausstattung

3. Energetische Sanierungen

Investitionen in Energieeffizienz sind besonders begünstigt:

  • Wärmedämmung (Fassade, Dach, Fenster)
  • Heizungsersatz (fossil → Wärmepumpe)
  • Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie)

Diese Kosten können oft über mehrere Steuerjahre verteilt werden, wenn sie die Einkünfte eines Jahres übersteigen.

4. Weitere Abzüge

  • Gebäudeversicherungsprämien
  • Verwaltungskosten (Stockwerkeigentum)
  • Grundstückgewinnsteuer-Rückstellungen (kantonal)

Rechenbeispiel: Eigenmietwert in der Praxis

Ausgangslage:

  • Einfamilienhaus in Zürich, Baujahr 2010
  • Eigenmietwert: CHF 28'000/Jahr
  • Hypothek: CHF 600'000 zu 1.8%
  • Keine grösseren Renovationen

Berechnung:

PositionBetrag
Eigenmietwert (+ Einkommen)+ CHF 28'000
Hypothekarzinsen (– Abzug)– CHF 10'800
Liegenschaftsunterhalt Pauschale 20% (– Abzug)– CHF 5'600
Netto-Steuerbelastung durch Wohneigentum+ CHF 11'600

Bei einem Grenzsteuersatz von 30% bedeutet dies eine zusätzliche Steuerbelastung von ca. CHF 3'480/Jahr durch den Eigenmietwert.

Optimierungsstrategien

Strategie 1: Hypothek optimieren

  • Bei tiefen Zinsen: Höhere Hypothek behalten → mehr Zinsabzug
  • Achtung: Rein steuerlich motivierte Überschuldung lohnt sich selten
  • Faustregel: Hypothek auf 65% des Verkehrswerts halten

Strategie 2: Unterhalt bündeln

  • Grössere Arbeiten in einem Jahr durchführen → effektive Kosten abziehen
  • In «normalen» Jahren die Pauschale nutzen
  • Energetische Sanierungen über mehrere Jahre verteilen

Strategie 3: Eigenmietwert prüfen lassen

  • Der veranlagte Eigenmietwert kann veraltet oder zu hoch sein
  • Einsprache ist möglich, wenn der Wert über 70% der Marktmiete liegt
  • Nach Wertminderungen (Umgebungslärm, Bauarbeiten) Neubeurteilung beantragen

Strategie 4: Amortisation vs. Säule 3a

  • Indirekte Amortisation über Säule 3a: Doppelter Steuervorteil
  • Einzahlung in Säule 3a abzugsfähig + Hypothekarzinsen bleiben erhalten
  • Lesen Sie dazu unseren Artikel zur Säule 3a Maximierung

Politische Entwicklung: Abschaffung des Eigenmietwerts?

Seit Jahren wird politisch über die Abschaffung des Eigenmietwerts diskutiert. Der aktuelle Stand:

  • Nationalrat und Ständerat haben sich grundsätzlich für eine Abschaffung ausgesprochen
  • Geplant: Streichung des Eigenmietwerts für selbstgenutzte Hauptwohnsitze
  • Konsequenz: Gleichzeitig würden Unterhaltsabzüge und (teilweise) Schuldzinsabzüge wegfallen
  • Zeitplan: Eine Umsetzung ist frühestens ab 2027/2028 zu erwarten

Bis dahin gilt: Nutzen Sie die bestehenden Abzugsmöglichkeiten optimal aus. Unser Steuer-Check hilft Ihnen, Ihr individuelles Optimierungspotenzial zu ermitteln.

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Häufig gestellte Fragen

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Wohneigentümer versteuern müssen. Er entspricht dem Betrag, den Sie als Miete erhalten würden, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten würden – in der Regel 60–70% der Marktmiete. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder mit dieser Besteuerung. Im Gegenzug dürfen Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden.

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