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Direkte vs. indirekte Steuern in der Schweiz

Verständliche Erklärung direkter und indirekter Steuern: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, MWST, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben. Wer trägt die Last?

Von Bastien Thiébaud·Aktualisiert: 2026-02-15

Direkte und indirekte Steuern: die Grundunterscheidung

Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern ist zentral für das Verständnis des Schweizer Steuersystems. Sie bestimmt, wer formal und wer wirtschaftlich die Steuer trägt, wie sie erhoben wird und welche Planungsmöglichkeiten bestehen.

Kurzdefiniton:

  • Direkte Steuern: Werden direkt beim Steuerpflichtigen erhoben, Bemessungsgrundlage ist Einkommen oder Vermögen.
  • Indirekte Steuern: Werden beim Kauf bzw. bei Transaktionen erhoben und sind im Preis «versteckt»; der Endverbraucher trägt sie wirtschaftlich.

Direkte Steuern in der Schweiz – Überblick

Einkommens- und Vermögenssteuer (natürliche Personen)

Die wichtigsten direkten Steuern für Privatpersonen sind:

SteuerErhebung durchBemessungsgrundlage
Direkte BundessteuerBundEinkommen
Kantons- und GemeindesteuerKanton/GemeindeEinkommen + Vermögen
QuellensteuerKantonLohn (bei Ausländern B/L)

Diese Steuern werden auf Grund einer Steuererklärung oder Quellenabzug festgesetzt und direkt beim Steuerpflichtigen erhoben.

Gewinn- und Kapitalsteuer (juristische Personen)

Unternehmen zahlen direkte Steuern auf ihren Gewinn und ihr Eigenkapital:

SteuerBemessungsgrundlage
GewinnsteuerBereinigter Gewinn (Bund, Kanton, Gemeinde)
KapitalsteuerEigenkapital (nur Kanton, Gemeinde)

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer (35%) ist eine direkte Bundessteuer, die bei der Auszahlung von Kapitalerträgen einbehalten wird:

  • Dividenden
  • Zinsen
  • Lotteriegewinne
  • Vergütungen von Forderungen

Sie wird «an der Quelle» eingezogen – der Schuldner behält sie ein und führt sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. Berechtigte Personen (natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, Pensionskassen etc.) können sie über das Formular DA-1 zurückfordern.

Indirekte Steuern in der Schweiz – Überblick

Mehrwertsteuer (MWST)

Die MWST ist die wichtigste indirekte Steuer der Schweiz. Sie wird auf dem Endverbrauch von Gütern und Dienstleistungen erhoben.

SatzAnwendungsbereichBeispiel
8.1% (Normalsatz)Die meisten Güter und DienstleistungenKleidung, Elektronik, Beratung
2.6% (reduzierter Satz)Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, MedikamenteEinkauf im Supermarkt
3.8% (Sondersatz)BeherbergungsleistungenHotel, Ferienwohnung

Funktionsweise: Der Unternehmer addiert die MWST zum Preis und führt sie monatlich/quartalsweise/jährlich an die ESTV ab. Der Konsument sieht die MWST auf der Rechnung – sie ist also transparent, aber wirtschaftlich trägt er die Last.

Stempelabgaben

Die Stempelabgaben sind indirekte Steuern auf bestimmte Transaktionen:

AbgabeBemessungsgrundlageSatz
EmissionsabgabeEigenkapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften1%
UmsatzabgabeÜbertragung von Schweizer Wertpapieren0.15% (Inländer), 0.30% (Ausländer)
Abgabe auf VersicherungsprämienPrämien für in der Schweiz abgeschlossene Versicherungen5–40% je nach Sparte

Die Stempelabgaben treffen vor allem Finanztransaktionen und Versicherungen.

Weitere indirekte Steuern

  • Mineralölsteuer: Auf Benzin, Diesel, Heizöl
  • Tabaksteuer: Auf Zigaretten und andere Tabakwaren
  • Automobilsteuer: Einmalige Abgabe beim Import/Kauf (nicht in allen Kantonen)
  • Luxussteuer: Auf gewisse Luxusgüter (z.B. in Genf)

Wer trägt die Steuerlast?

Bei direkten Steuern

Bei direkten Steuern ist formell und wirtschaftlich dieselbe Person der Steuerträger. Der Arbeitnehmer zahlt seine Einkommenssteuer, der Hauseigentümer seine Vermögenssteuer – eine Überwälzung auf Dritte findet typischerweise nicht statt.

Ausnahme: Bei der Quellensteuer behält der Arbeitgeber die Steuer ein und führt sie ab – der Arbeitnehmer ist dennoch der Steuerträger.

Bei indirekten Steuern

Bei indirekten Steuern ist der formelle Steuerschuldner (z.B. der Verkäufer) oft nicht der wirtschaftliche Steuerträger (der Käufer). Die MWST wird vom Unternehmer abgeführt, bezahlt wird sie aber durch den Endverbraucher im Kaufpreis.

Überwälzung: Je nach Marktmacht und Wettbewerb kann ein Teil der Steuer auf Vorstufen oder auf den Verkäufer zurückfallen – in der Praxis wird die MWST jedoch weitgehend auf den Konsumenten überwälzt.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Direkte Steuern

  • Progressiv: Höhere Einkommen/Vermögen zahlen prozentual mehr
  • Sichtbar: Jeder Steuerpflichtige kennt seine Belastung
  • Planbar: Durch Abzüge, Vorsorge und Wohnortwahl beeinflussbar
  • Wirkung auf Anreize: Hohe Grenzsteuersätze können Arbeitsanreize mindern

Indirekte Steuern

  • Regressiv: Geringverdiener geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für Konsum aus – die MWST belastet sie relativ stärker
  • Weniger sichtbar: Im Alltagsgeschäft oft «vergessen»
  • Schwer planbar: Kaum individuelle Optimierungsmöglichkeiten
  • Wirkung auf Konsum: Erhöht Preise, kann Nachfrage dämpfen

Anteil an den Steuereinnahmen

Bund (2024, grob)

SteuerAnteil (ca.)
Direkte Bundessteuerca. 35%
MWSTca. 35%
Verrechnungssteuerca. 8%
Stempelabgabenca. 5%
Übrigeca. 17%

Kantone und Gemeinden

Hier dominieren klar die direkten Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuer). Die Kantone erhalten einen Anteil an der MWST (Staatsquote); eigene indirekte Steuern spielen eine geringere Rolle.

Praktische Tipps

  1. Direkte Steuern optimieren: Nutzen Sie Abzüge, Säule 3a, PK-Einkauf und Wohnortwahl – hier haben Sie Gestaltungsspielraum.
  2. MWST bei Unternehmen: Wenn Sie selbständig sind, prüfen Sie die MWST-Pflicht. Umsätze unter CHF 100'000 können von der MWST befreit sein.
  3. Verrechnungssteuer zurückfordern: Reichen Sie das DA-1 fristgerecht ein – sonst verfallen Ihre Ansprüche nach drei Jahren.
  4. Stempelabgaben beachten: Bei grossen Finanztransaktionen (z.B. Aktienkauf) fallen Umsatzabgaben an; bei Kapitalerhöhungen die Emissionsabgabe.
  5. Konsumverhalten: Die MWST ist nicht vermeidbar, aber bewusster Konsum und das Nutzen von ermässigten Sätzen (z.B. Lebensmittel 2.6%) können die Belastung senken.

Kernaussagen

  • Direkte Steuern (Einkommens-, Vermögens-, Gewinnsteuer) werden direkt beim Steuerpflichtigen erhoben; dieser trägt die Last.
  • Indirekte Steuern (MWST, Stempelabgaben) werden über Preise und Transaktionen erhoben; der Endverbraucher trägt sie wirtschaftlich.
  • Die MWST ist die wichtigste indirekte Steuer (8.1% Normalsatz, 2.6% reduziert, 3.8% Beherbergung).
  • Die Verrechnungssteuer ist eine direkte Steuer mit Quellenabzug – Rückforderung ist für Berechtigte möglich.
  • Direkte Steuern lassen sich durch Abzüge und Planung optimieren; bei indirekten Steuern ist der Spielraum begrenzt.
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Häufig gestellte Fragen

Direkte Steuern werden direkt beim Steuerpflichtigen erhoben und sind an Einkommen oder Vermögen geknüpft. Dazu zählen Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Gewinnsteuer und die Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge.

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