Steuerthema

Erbschaft und Schenkung: Steueroptimierung in der Schweiz

Erbschafts- und Schenkungssteuer Schweiz: Kantonale Unterschiede, Freibeträge, steuerfreie Kantone für Direktnachkommen, Erbvorbezug, Niebrauch und Generationensprünge.

Das Kernproblem: Erbschafts- und Schenkungssteuer wird unterschätzt

Erbschaft und Schenkung gehören zu den emotional und rechtlich komplexesten Themen in der Vermögensnachfolge. Die Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuer ist kantonal geregelt – mit enormen Unterschieden: Einige Kantone erheben keine Steuer auf Zuwendungen an Kinder, andere nehmen bis zu 40% und mehr. Viele Erblasser und Erben planen zu spät, nutzen Freibeträge nicht oder verschenken in der falschen Reihenfolge. Eine durchdachte Strategie kann Hunderttausende Franken Steuern sparen.

Die zentralen Herausforderungen:

  • Kantonale Unterschiede: Steuerfreiheit bis hohe Sätze
  • Freibeträge und deren periodische Nutzung (z.B. alle 10 Jahre)
  • Erbvorbezug: Anrechnung bei der Erbteilung und steuerliche Behandlung
  • Niebrauch (Nutzniessung) vs. Volleigentum
  • Generationensprünge und Trust-Strukturen
  • Liegenschaften: Besonderheiten bei Grundstücken

Rechtlicher Rahmen: Kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze

In der Schweiz kennt der Bund keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Diese werden ausschliesslich von den Kantonen erhoben. Das ZGB (Zivilgesetzbuch) regelt das Erbrecht (Pflichtteile, gesetzliche Erbfolge, Testamente), die Steuer hingegen die kantonalen Gesetze.

Steuerfreie Kantone (für direkte Nachkommen, Ehegatten):

  • Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Appenzell Innerrhoden
  • In diesen Kantonen fallen bei Erbschaft/Schenkung an Kinder, Enkel, Ehegatten in der Regel keine Steuern an

Kantone mit Erbschafts-/Schenkungssteuer:

  • Bern, Zürich, Luzern, Aargau, St. Gallen, Genf, Waadt, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Graubünden, Tessin, und weitere
  • Freibeträge und Sätze variieren stark

Verwandtschaftsstufen:

  • Stufe I: Ehegatten, eingetragene Partner, Nachkommen (Kinder, Enkel) – meist niedrige oder keine Steuer
  • Stufe II: Eltern, Geschwister – mittlere Sätze
  • Stufe III: Übrige Personen – hohe Sätze (bis 40%+)

Freibeträge und Steuersätze: Kantonaler Überblick

Beispiel Kanton Zürich (Stand 2024/25):

  • Ehegatten: CHF 50'000 Freibetrag, danach 2–12% (gestaffelt)
  • Kinder: CHF 50'000 Freibetrag, danach 2–10%
  • Enkel: CHF 25'000 Freibetrag, danach 4–14%
  • Eltern/Geschwister: CHF 20'000, danach 6–18%
  • Übrige: CHF 5'000, danach 10–40%

Beispiel Kanton Bern:

  • Ehegatten: CHF 50'000 Freibetrag
  • Kinder: CHF 50'000 Freibetrag
  • Höhere Sätze als Zürich bei grossen Vermögen

Beispiel Kanton Genf:

  • Ehegatten: Steuerfrei
  • Kinder: Freibetrag (variabel), danach 1.5–7%
  • Geschwister und Übrige: Hohe Sätze

Wichtig: Schenkungen und Erbschaften können zeitlich begrenzt anrechenbar sein (z.B. alle 10 Jahre Freibetrag neu nutzbar). Die Regelungen sind kantonal unterschiedlich.

Rechenbeispiele: Konkrete Steuerberechnungen

Beispiel 1: Erbschaft CHF 500'000 an Kind – Kanton Zürich

  • Freibetrag: CHF 50'000
  • Steuerbares Vermögen: CHF 450'000
  • Steuer (gestaffelt): ca. CHF 25'000–35'000

Beispiel 2: Dieselbe Erbschaft – Kanton Schwyz

  • Steuer: CHF 0 (steuerfrei für direkte Nachkommen)

Beispiel 3: Schenkung zu Lebzeiten – gestaffelt

  • Eltern schenken 2 Kindern je CHF 100'000 (Total CHF 200'000)
  • Kanton Bern, Freibetrag CHF 50'000 pro Kind
  • Kind 1: CHF 100'000 - CHF 50'000 = CHF 50'000 steuerpflichtig → ca. CHF 2'500 Steuer
  • Kind 2: analog CHF 2'500
  • Total Steuer: ca. CHF 5'000
  • Bei Erbschaft auf einmal: CHF 200'000 - CHF 50'000 (ein Freibetrag) = CHF 150'000 → deutlich höhere Steuer

Beispiel 4: Erbvorbezug

  • Eltern haben 3 Kinder, vererben CHF 900'000
  • Kind A erhielt vor 5 Jahren CHF 200'000 Erbvorbezug
  • Teilung: CHF 900'000 - CHF 200'000 = CHF 700'000 zu verteilen
  • Kind A: (CHF 700'000 / 3) - CHF 200'000 = CHF 33'333 (bereits erhalten)
  • Kind B und C: je CHF 233'333
  • Steuerlich: Der Erbvorbezug wurde bei der Schenkung versteuert (oder war freibetragsfähig)

Strategien: Schenkung zu Lebzeiten und Erbvorbezug

Schenkung zu Lebzeiten – Vorteile:

  • Nutzung von Freibeträgen in periodischen Abständen (z.B. alle 10 Jahre)
  • Reduzierung des Nachlasses und damit der Erbschaftssteuer
  • Flexibilität: Die Schenker behalten (via Niebrauch) Nutzungsrechte
  • Generationen überspringen: Direkt an Enkel schenken (kann Pflichtteilsansprüche der Kinder berühren – rechtliche Prüfung!)

Erbvorbezug:

  • Form der Schenkung mit Anrechnung beim Erbfall
  • Verhindert Bevorzugung eines Kindes
  • Muss im Erbvertrag oder Testament erwähnt werden
  • Steuerlich: Wie Schenkung zum Zeitpunkt der Zuwendung

Niebrauch (Nutzniessung):

  • Schenker überträgt Eigentum, behält aber das Recht auf Nutzung (z.B. Wohnrecht, Mieteinnahmen)
  • Vermögenssteuer: Geht auf den Beschenkten über; der Niebrauch mindert den Wert
  • Erbschaftssteuer: Wird auf den «bereinigten» Wert berechnet (Eigentum minus Niebrauchswert)

Liegenschaften und Grundstücksnachfolge

Besonderheiten:

  • Liegenschaften unterliegen der Erbschaftssteuer am Belegenheitsort (Kanton der Liegenschaft)
  • Bei mehreren Liegenschaften in verschiedenen Kantonen: Jeder Kanton besteuert seinen Teil
  • Eigenmietwert: Bei Übertragung mit Wohnrecht kann der Eigenmietwert beim Schenker/Erblasser verbleiben
  • Grundstückgewinnsteuer: Beim Verkauf einer geerbten Liegenschaft fällt die Grundstückgewinnsteuer an – die «Anlagekosten» sind der Verkehrswert beim Erbfall (Schrittbewertung)

Beispiel:

  • Erbe: Liegenschaft im Kanton Bern, Wert CHF 1'200'000
  • Erbschaftssteuer Kanton Bern (an Kind): ca. CHF 30'000–50'000 (abhängig von Freibetrag und Satz)
  • Bei Verkauf 5 Jahre später: Grundstückgewinnsteuer auf Wertsteigerung seit Erbfall

Generationensprünge und Trust-Strukturen

Generationensprung:

  • Schenkung/Erbschaft direkt an Enkel, «Überspringen» der Kindergeneration
  • Pflichtteil: Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch (z.B. 3/4 des gesetzlichen Erbteils). Ein Generationensprung kann Pflichtteilsansprüche der Kinder verletzen – diese können den Pflichtteil einklagen
  • Steuerlich: Enkel gehören oft zu Stufe I (wie Kinder) und haben eigene Freibeträge

Trusts und Stiftungen:

  • Ausländische Trusts: Komplexe steuerliche Behandlung (Transparenzprinzip, Kontrolle)
  • Schweizer Familienstiftungen: Möglich, aber aufwendig; oft für sehr grosse Vermögen
  • Fachberatung zwingend

Schritt-für-Schritt-Strategie: Erbschaft und Schenkung optimieren

Schritt 1: Wohnsitz und Belegenheit prüfen In welchem Kanton leben Erblasser und Erben? Wo liegen Liegenschaften? Die Kombination bestimmt die Steuerlast.

Schritt 2: Freibeträge ermitteln Welche Freibeträge gelten für Ehegatten, Kinder, Enkel? Wann können sie neu genutzt werden (Periodizität)?

Schritt 3: Schenkungsplanung zu Lebzeiten Sinnvoll in Kantonen mit Erbschaftssteuer: Über Jahre gestaffelte Schenkungen, Nutzung von Freibeträgen, ggf. Niebrauch für den Schenker.

Schritt 4: Testament und Erbvertrag anpassen Erbvorbezüge anrechnen, Pflichtteile beachten, Vollmachten und Patientenverfügungen koordinieren.

Schritt 5: Liegenschaften strukturieren Bei Grundstücken: Belegenheitsprinzip, Schrittbewertung bei Verkauf, mögliche Ersatzbeschaffung prüfen.

Häufige Fehler bei Erbschaft und Schenkung

Fehler 1: Zu spät geplant Erbschaftsplanung sollte Jahre vor dem Ableben beginnen. Schenkungen zu Lebzeiten brauchen Zeit, um Freibeträge optimal zu nutzen.

Fehler 2: Kantonale Unterschiede ignoriert Ein Wohnsitzwechsel in einen steuerfreien Kanton (z.B. Schwyz) vor dem Ableben kann Hunderttausende sparen – muss aber «echt» sein (mindestens 2–3 Jahre vor Tod).

Fehler 3: Erbvorbezug nicht dokumentiert Ohne schriftliche Anrechnung kommt es bei der Erbteilung zu Streit. Testament oder Erbvertrag müssen Erbvorbezüge klar regeln.

Fehler 4: Pflichtteile verletzt Wer Kinder «enterbt» oder stark benachteiligt, riskiert Pflichtteilsklagen. Die Testierfreiheit ist eingeschränkt.

Fehler 5: Liegenschaften falsch bewertet Der Verkehrswert am Stichtag ist massgebend. Eine zu niedrige Bewertung führt zu Nachforderungen; eine zu hohe zu unnötiger Steuer. Unabhängige Schätzung einholen.

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Häufig gestellte Fragen

In den Kantonen Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, und Appenzell Innerrhoden sind Erbschaften und Schenkungen an Ehegatten und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) in der Regel steuerfrei. Andere Kantone haben Freibeträge oder besteuern mit reduzierten Sätzen.

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