Kantonsweite Steuerberatung

Steuerberatung Kanton Graubünden – Pauschalbesteuerung & Tourismus-Steuer

Steuerberatung im Kanton Graubünden: Grösster Kanton, Pauschalbesteuerung für vermögende Ausländer, Tourismus-Sektor. Finden Sie Ihren lokalen Steuerberater.

Kanton

Graubünden

Einwohner

200'000

Steuerbelastung

ca. 14–30 %

Kanton Graubünden – Steuerberatung im grössten Kanton der Schweiz

Der Kanton Graubünden ist mit rund 9'700 km² der flächenmässig grösste Kanton der Schweiz und umfasst etwa 200'000 Einwohner in 101 Gemeinden. Als Zentrum des Schweizer Alpentourismus – mit weltbekannten Orten wie St. Moritz, Davos und Arosa – sowie der Kantonshauptstadt Chur vereint Graubünden alpine Gastfreundschaft, internationale Finanz- und Lifestyle-Clientele und eine eigenständige rätoromanische Kultur.

Eckdaten zum Kanton Graubünden:

  • Einwohner: Ca. 200'000
  • Gemeinden: 101
  • Fläche: 9'700 km² (grösster Kanton)
  • Kantonaler Steuerfuss: Variabel nach Gemeinde
  • Gemeindesteuerfuss-Spanne: Ca. 65 % (Berggemeinden) bis 130 % (Chur, Tourismusorte)
  • Gesamtbelastung natürliche Personen: Ca. 14–30 %
  • Effektive Gewinnsteuer juristische Personen: Ca. 16–19 %
  • Besonderheiten: Pauschalbesteuerung, Tourismus, Zweitwohnungen

Steuerbelastung im Kanton Graubünden

Steuersätze und Progression

Die Einkommens- und Vermögenssteuer im Kanton Graubünden folgt der für die Schweiz typischen Progression. Die Gesamtbelastung ergibt sich aus:

  • Bundessteuer: 7,7 % bis 11,5 % (je nach Einkommen)
  • Kantonale Steuer: Progressiv mit Gemeindemultiplikator
  • Kirchensteuer: Je nach Konfession und Wohnort
  • Gemeindesteuer: Steuerfuss als Vielfaches der einfachen Staatssteuer

Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 liegt die Belastung in einer Gemeinde mit 80 % Steuerfuss bei etwa 16–18 %, in Chur oder einem teuren Tourismusort bei 22–26 %.

Die attraktivsten und teuersten Gemeinden

GemeindeSteuerfussRegionBesonderheit
65 %SurselvaTiefster Steuerfuss
Val Müstair72 %MünstertalUNESCO-Welterbe
Andeer78 %ViamalaRheinschlucht
Domat/Ems85 %ImbodenNahe Chur
Ilanz/Glion88 %SurselvaRegionales Zentrum
Chur120 %HauptstadtKantonales Zentrum
Davos125 %PrättigauWeltkurort
St. Moritz128 %OberengadinPauschalbesteuerung, Luxustourismus

Gemeindevergleich: Wo lohnt sich der Wohnsitz?

Rechenbeispiel bei CHF 150'000 steuerbarem Einkommen

WohnortSteuerfussGeschätzte SteuerlastDifferenz zu Chur
65 %CHF 22'000–CHF 8'500
Andeer78 %CHF 24'500–CHF 6'000
Domat/Ems85 %CHF 25'800–CHF 4'700
Chur120 %CHF 30'500
St. Moritz128 %CHF 32'200+CHF 1'700

Ein Umzug von Chur nach Lü spart bei diesem Einkommen jährlich rund CHF 8'500 – bei gleichzeitig ruhigerer Wohnlage in den Bergen. Allerdings ist die Infrastruktur und Erreichbarkeit zu berücksichtigen.

Berggemeinden vs. Zentren

  • Günstig: Surselva, Viamala, Münstertal – tiefe Steuerfüsse, oft geringere Infrastruktur
  • Moderat: Imboden, Domleschg, Schams – gute Anbindung an Chur
  • Höher: Chur, Engadin, Prättigau – Infrastruktur, Schulen, internationale Ausrichtung

Pauschalbesteuerung im Kanton Graubünden

Attraktiv für vermögende Zuzüger

Der Kanton Graubünden gehört zu den Kantonen, die die Pauschalbesteuerung (Art. 14 DBG) anbieten. Hochvermögende Personen ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz können statt auf Weltinkommen und Vermögen auf Grundlage ihrer Lebenshaltungskosten besteuert werden – mindestens das Siebenfache der Miete oder des Eigenmietwerts.

Typische Standorte: St. Moritz, Davos, Arosa, Pontresina, Celerina, Silvaplana

Rahmenbedingungen

  • Mindeststeuer: Siebenfaches der Miete/Eigenmietwert
  • Kantonale Genehmigung: Erfordert Antrag und Nachweis der Voraussetzungen
  • Verrechnungssteuer: Anrechnung auf die Pauschalbesteuerung
  • Beratung: Komplexe Materie – professionelle Begleitung dringend empfohlen

Optimierungsstrategien im Kanton Graubünden

Wohnsitzoptimierung

  • Gemeindewahl: Die Steuerfuss-Differenz zwischen Berggemeinden und Zentren ist gross
  • Zweitwohnungen: Spezielle Regelungen – maximal 20 % Zweitwohnungsanteil pro Gemeinde
  • Ferienvermietung: Eigenmietwert bei eigener Ferienwohnung – Abzugsmöglichkeiten prüfen

Vorsorge und Abzüge

Im Kanton Graubünden gelten die bundesweiten Abzugsmöglichkeiten:

  • Säule 3a: Max. CHF 7'056 (Angestellte) – Ersparnis je nach Grenzsteuersatz
  • PK-Einkauf: Vollumfänglich abzugsfähig
  • Berufsauslagen: Arbeitsweg, Verpflegung (CHF 3'200), Weiterbildung (CHF 12'000)
  • Kinderbetreuung: Bis CHF 10'100 pro Kind
  • Krankheitskosten: Selbstbehalt 5 % des Reineinkommens

Tourismus-Sektor: Spezialthemen

  • Saisonale Einkünfte: Günstige Verrechnung über das Jahr
  • Saisonnier-Beschäftigung: Lohnabzüge und Sozialversicherungen
  • Ferienwohnungen: Eigenmietwert, Mieteinnahmen, Unterhaltskosten
  • Gastgewerbe: Spezifische Abschreibungen und Rückstellungen

Unternehmen und Gewinnsteuer im Kanton Graubünden

Gewinnsteuer juristischer Personen

  • Effektive Gesamtbelastung: Ca. 16–19 % (Bund, Kanton, Gemeinde)
  • Patentbox: Bis 90 % Ermässigung auf Patenterträge
  • F&E-Zusatzabzug: 50 % auf qualifizierende Forschungsaufwendungen
  • Dividendenbesteuerung: 50 % auf Kantons- und Gemeindeebene (bei min. 10 % Beteiligung)

Branchenschwerpunkte

  • Tourismus: Hotels, Restaurants, Skigebiete, Ferienvermietung
  • Energie: Wasserkraft, lokale Energieversorger
  • Handwerk und Bau: Lokale Betriebe für Infrastruktur und Renovationen
  • Dienstleistungen: Beratung, IT, Verwaltung

Fristen und Verfahren im Kanton Graubünden

  • Abgabefrist: 31. März des Folgejahres (Bund und Kanton gemeinsam)
  • Fristverlängerung: Bis 30. September auf Antrag möglich
  • Steuersoftware: eTax Grischun (kostenlos)
  • eFiling: Elektronische Einreichung verfügbar
  • Provisorische Veranlagung: Basierend auf Vorjahresdaten
  • Einsprachefrist: 30 Tage nach Zustellung der Veranlagung
  • Ratenzahlung: Nach Vereinbarung mit dem Steueramt

Grenzüberschreitende Aspekte

Der Kanton Graubünden grenzt an Italien und Österreich. Relevant sind:

  • Grenzgänger: Quellenbesteuerung, DBA Schweiz-Italien und Schweiz-Österreich
  • Zweitwohnsitz in Graubünden: Wohnsitzfragen bei internationaler Tätigkeit
  • Immobilien im Ausland: Doppelbesteuerungsabkommen beachten

Häufig gestellte Fragen

Die Pauschalbesteuerung (Verrechnungssteuer-Anrechnung) ermöglicht vermögenden Personen ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine Besteuerung auf Basis der Lebenshaltungskosten statt des gesamten Vermögens und Einkommens. Graubünden gehört zu den Kantonen, die diese Regelung anbieten – attraktiv für Zuzüger nach St. Moritz, Davos oder Arosa.

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