Luzern – Der Tiefsteuerkanton in der Zentralschweiz
Der Kanton Luzern hat sich in den letzten Jahren als einer der steuerattraktivsten Standorte der Schweiz etabliert. Besonders für Unternehmen ist Luzern dank eines effektiven Gewinnsteuersatzes von nur 12,32 % (inklusive Bundessteuer) ein Hotspot. Aber auch Privatpersonen profitieren von einer moderaten Einkommenssteuer.
Die Steuerbelastung in der Stadt Luzern:
- Steuerfuss Stadt Luzern: 1,75 Einheiten (kantonales System)
- Gesamtbelastung natürliche Personen: Ca. 12–24 % je nach Einkommen
- Gewinnsteuer juristische Personen: Effektiv 12,32 % inkl. Bundessteuer
- Kirchensteuer: Freiwillig, ca. 0,15–0,25 Einheiten
Zum Vergleich: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 zahlt eine Einzelperson in Luzern ungefähr CHF 17'300 – rund CHF 6'000 weniger als in der Stadt Zürich und über CHF 8'000 weniger als in Bern.
Steuervorteile für Privatpersonen in Luzern
Tiefe Steuerprogression
Der Kanton Luzern hat eine vergleichsweise flache Steuerprogression. Das bedeutet, dass auch höhere Einkommen moderat besteuert werden. Der Spitzensteuersatz liegt bei ca. 24 % (inkl. Bundessteuer), während er in Bern bei über 38 % liegen kann.
Attraktive Abzüge im Kanton Luzern
- Säule 3a: Max. CHF 7'056 – Ersparnis in Luzern ca. CHF 1'700
- Berufsauslagen: Arbeitsweg, Verpflegung (CHF 3'200), Weiterbildung bis CHF 12'000
- Kinderbetreuungskosten: Bis CHF 12'000 pro Kind
- Versicherungsprämien: Grosszügige Pauschalabzüge
- Einkauf Pensionskasse: Vollumfänglich abzugsfähig, besonders effektiv bei Zuzug aus Hochsteuerkanton
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer in Luzern ist moderat:
- Freibetrag: CHF 100'000 pro Person (CHF 200'000 für Ehepaare)
- Steuersatz: Progressiv von 0,5 ‰ bis 3,0 ‰
- Im Vergleich zu Kantonen wie Zürich oder Bern sparen Luzerner mit grösserem Vermögen oft erheblich
Luzern als Unternehmensstandort
Tiefste Gewinnsteuern der Schweiz
Mit einem effektiven Gewinnsteuersatz von 12,32 % gehört Luzern zu den Top-3-Kantonen für Unternehmen:
| Kanton | Effektive Gewinnsteuer |
|---|---|
| Zug | 11,85 % |
| Nidwalden | 11,97 % |
| Luzern | 12,32 % |
| Appenzell I.Rh. | 12,66 % |
| Obwalden | 12,74 % |
Vorteile für KMU und Startups
Luzern bietet ein unternehmerfreundliches Ökosystem:
- Patentbox: Bis zu 90 % Reduktion auf Patentertträge
- F&E-Zusatzabzug: 50 % zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung
- Entlastungsbegrenzung: Max. 70 % Gesamtentlastung (Patentbox + F&E)
- Startup-Förderung: Attraktive Programme über die Wirtschaftsförderung Luzern
Lohn vs. Dividende in Luzern
Für GmbH-Inhaber in Luzern ist die Dividendenstrategie besonders interessant, da die tiefe Einkommenssteuer den Break-even-Punkt verschiebt. In Luzern lohnt sich eine Dividendenausschüttung oft schon ab einem Gesamtbezug von CHF 120'000 (in Hochsteuerkantonen erst ab ca. CHF 150'000).
Steuerfuss-Vergleich in der Region Luzern
Die Zentralschweiz bietet generell tiefe Steuern. Ein Überblick:
| Gemeinde | Steuerfuss (Einheiten) | Einordnung |
|---|---|---|
| Meggen | 1,45 | Sehr günstig |
| Horw | 1,55 | Günstig |
| Kriens | 1,70 | Moderat |
| Luzern | 1,75 | Moderat |
| Emmen | 2,05 | Höher |
| Sursee | 1,80 | Moderat |
Die Gemeinde Meggen bei Luzern zählt mit einem Steuerfuss von 1,45 Einheiten zu den attraktivsten Wohngemeinden der ganzen Schweiz. Ein Umzug von der Stadt Luzern nach Meggen kann bei einem Einkommen von CHF 200'000 rund CHF 4'000–6'000 jährlich an Steuern sparen.
Fristen und Verfahren im Kanton Luzern
- Abgabefrist Steuererklärung: 31. März des Folgejahres
- Fristverlängerung: Bis 30. September online beantragbar
- Steuersoftware: eFiling Kanton Luzern (kostenlos)
- Provisorische Steuerrechnung: Wird im Januar verschickt
- Definitive Veranlagung: In der Regel 3–12 Monate nach Einreichung
- Einsprachefrist: 30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung