Steuern sparen als Familie: Das Potenzial nutzen
Kinder kosten Geld – aber sie bringen auch steuerliche Vorteile. Wer die Abzüge und Strategien kennt, kann als Familie Tausende Franken pro Jahr sparen. Hier die wichtigsten Möglichkeiten für Eltern in der Schweiz.
Kinderabzug: Der Klassiker
Jedes Kind reduziert Ihr steuerbares Einkommen. Die Abzüge addieren sich aus:
- Bund: CHF 6'500 pro Kind
- Kanton: Zusätzlich CHF 2'000–6'000 (je nach Kanton)
- Gemeinde: Folgt meist dem Kanton
Beispiel: 2 Kinder, Kanton Zürich
- Gesamtabzug: ca. CHF 20'000–24'000
- Bei 25% Grenzsteuersatz: Ersparnis ca. CHF 5'000–6'000 pro Jahr
Wichtig
- Abzug gilt für minderjährige Kinder und in Ausbildung
- Volljährige in Ausbildung: Oft reduzierte oder eigene Abzüge
- Getrennt lebende Eltern: Abzug bei dem Elternteil, der Unterhalt leistet (oder Aufteilung)
Drittbetreuungskosten: Kita, Hort, Tagesmutter
Die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder durch Dritte (Kita, Krippe, Tagesmutter, Hort) sind abzugsfähig – bis zu den gesetzlichen Obergrenzen.
Typische Obergrenzen (je nach Kanton)
- Pro Kind: CHF 10'000–25'000 pro Jahr
- Beide Elternteile berufstätig oder in Ausbildung: Voraussetzung erfüllt
- Belege aufbewahren – Rechnungen und Bestätigungen der Betreuungseinrichtung
Beispiel: 2 Kinder, CHF 35'000 Betreuungskosten, 50% abzugsfähig
- Abzug: CHF 17'500
- Bei 28% Grenzsteuersatz: Ersparnis ca. CHF 4'900
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Ausbildungsabzüge
Kosten für die berufliche Grundbildung oder höhere Ausbildung der Kinder können abzugsfähig sein – z.B.:
- Schulgebühren (privater Unterricht)
- Berufsmaterial, Lehrbücher
- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
Die genauen Regelungen unterscheiden sich nach Kanton. Belege sammeln und in der Steuererklärung angeben.
Steuersplitting: Einkommen optimal verteilen
Gemeinsame Veranlagung
Verheiratete Paare werden in der Schweiz zusammen veranlagt. Das gemeinsame Einkommen wird addiert und besteuert – oft mit Progressionseffekt.
Wo Splitting greifen kann
- Vermögensaufteilung: Bei getrenntem Eigentum (z.B. je eine Wohnung) kann die Zuordnung steuerlich relevant sein
- Erwerbseinkünfte: Wenn ein Partner deutlich weniger verdient, kann die gemeinsame Veranlagung dennoch günstiger sein als Einzelveranlagung (keine Wahl in CH)
- 3a-Konten: Beide Partner können Säule 3a nutzen – doppelter Abzug bei Ehepaaren
Praktisch
In der Schweiz gibt es kein Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung für Ehepaare. Optimierung läuft über Abzüge und Gestaltung, nicht über die Veranlagungsart.
Weitere Familien-Abzüge
| Abzug | Was | Hinweis |
|---|---|---|
| Alimente | Unterhaltszahlungen an Ex-Partner oder Kinder | Abzugsfähig beim Zahlenden |
| Säule 3a | Beide Partner je CHF 7'056 (mit PK) | Doppelt nutzen |
| Spenden | Familien können gemeinsam spenden | Abzug bei dem Partner mit höherem Einkommen oft sinnvoller |
| Krankheitskosten | Kinderarzt, Zahnspange etc. | Über Franchise abzugsfähig |
Bündelung von Ausgaben
Krankheitskosten und Spenden unterliegen der Franchise bzw. wirken erst ab einem gewissen Betrag. Bündeln Sie Ausgaben in einem Jahr, wenn möglich:
- Zahnspange fürs Kind: Lieber in einem Jahr zahlen als über zwei verteilen
- Grössere Spenden: Einmal CHF 500 statt 5× CHF 100
Checkliste für Familien
- Kinderabzug – alle Kinder erfasst?
- Drittbetreuung – Rechnungen gesammelt, Obergrenze geprüft?
- Ausbildung – Kosten für Schulmaterial, Fahrt etc.?
- Säule 3a – beide Partner maximiert?
- Krankheitskosten – alles über der Franchise?
- Alimente – korrekt deklariert?
Kurz zusammengefasst
- Kinderabzug – oft CHF 8'000–12'000 pro Kind, grosser Effekt
- Drittbetreuung – Kita, Hort etc. abzugsfähig, Belege wichtig
- Säule 3a – beide Partner nutzen
- Bündelung – Ausgaben in einem Jahr konzentrieren, wo sinnvoll
Familien haben viele Hebel – nutzen Sie sie systematisch. Eine Abzüge-Checkliste oder ein Steuer-Check zeigt, wo noch Potenzial liegt.