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Steuern nach der Scheidung: Was sich ändert und wie Sie optimieren

Steuern bei Scheidung: Splitting Ende, Unterhaltsabzug, Kinder. Tipps zur Steueroptimierung nach der Trennung. ClaroTax Ratgeber.

Von Bastien Thiébaud·20. Januar 2026·8 min Lesezeit

Steuern nach der Scheidung – was sich ändert

Eine Scheidung hat massive steuerliche Auswirkungen. Plötzlich zahlen Sie als Einzelperson statt als Ehepaar – das kann bedeuten: höhere Steuerlast, andere Abzüge, neue Verantwortlichkeiten. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie achten und wie Sie optimieren.

Das Splitting entfällt

Vorher: Verheiratete versteuern gemeinsam

Als Ehepaar wird das Einkommen zusammengezählt und mit dem Tarif für Verheiratete besteuert. Das Splitting begünstigt ungleiche Einkommen – der Besserverdienende profitiert.

Nachher: Zwei getrennte Veranlagungen

Ab dem Jahr der Scheidung versteuern Sie als Einzelperson. Massgeblich ist der Zivilstand per 31. Dezember. Sind Sie an diesem Stichtag geschieden, gilt das für das ganze Jahr – auch wenn Sie erst im November geschieden wurden.

Praxis-Beispiel

  • Verheiratet (2025): CHF 120'000 + CHF 60'000 = CHF 180'000 gemeinsam, Splitting-Tarif
  • Geschieden (2026): Person A CHF 120'000 einzeln, Person B CHF 60'000 einzeln

Die Person mit CHF 120'000 zahlt plötzlich deutlich mehr – der Splitting-Vorteil fällt weg.

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Unterhalt: Was ist abzugsfähig?

Ehegattenunterhalt

Zahlungen an den Ex-Partner (nicht an die Kinder) können unter bestimmten Bedingungen abgezogen werden:

  • Ordentlich: Nach Gerichtsurteil oder notarieller Vereinbarung
  • Ausserordentlich: Freiwillige Zahlungen, soweit sie den Lebensbedarf decken

Wichtig: Der Empfänger muss den Unterhalt als Einkommen versteuern. Ohne Versteuerung beim Empfänger gibt es keinen Abzug beim Zahler.

Kinderunterhalt

Nicht abzugsfähig – weder beim zahlenden noch beim empfangenden Elternteil. Der Kinderabzug und Betreuungskosten gehen an den Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut.

Kinder: Abzüge und Betreuung

Wer bekommt was?

AbzugZuteilung
KinderabzugElternteil mit Hauptbetreuung
BetreuungskostenElternteil, der die Kosten trägt
AusbildungsabzugWo das Kind wohnt / ausgebildet wird

Bei geteilter Obhut entscheidet die Steuerverwaltung anhand der faktischen Betreuung. Dokumentieren Sie die Betreuungsanteile.

Tipp: Vereinbarung schriftlich festhalten

In der Scheidungskonvention können Sie regeln, wer welche Abzüge nutzt. Das vermeidet spätere Streitigkeiten mit der Steuerverwaltung.

Weitere Änderungen

Wohneigentum

  • Eigentumsaufteilung: Jeder versteuert seinen Anteil (Eigenmietwert, Schuldzinsen, Unterhalt)
  • Verkauf: Kapitalgewinnsteuer fällt an – Aufteilung nach Beteiligungsquote

Vorsorge (Säule 3a, PK)

  • Jeder behält sein eigenes Vorsorgevermögen
  • Säule-3a-Limite bleibt pro Person (z.B. CHF 7'056 für Angestellte mit PK)

Umzug

Ein Umzug in eine andere Gemeinde beeinflusst die Steuer – prüfen Sie, ob ein Wechsel steuerlich vorteilhaft ist.

Steueroptimierung nach der Scheidung

  1. Unterhalt dokumentieren: Nur dokumentierte und vereinbarte Zahlungen sind abzugsfähig.
  2. Kinderabzüge klären: Wer betreut hauptsächlich? Das wirkt sich auf die Abzüge aus.
  3. Zeitpunkt der Scheidung: Eine Scheidung im Januar vs. Dezember hat steuerlich das gleiche Ergebnis – Stichtag 31.12. ist entscheidend.
  4. Steuer-Check: Lassen Sie die erste Steuererklärung nach der Scheidung prüfen – Fehler sind häufig.

Kurz zusammengefasst

  • Splitting entfällt – Sie versteuern als Einzelperson ab dem Jahr der Scheidung.
  • Ehegattenunterhalt ist abzugsfähig, wenn der Empfänger ihn versteuert.
  • Kinderabzüge gehen an den Elternteil mit Hauptbetreuung.
  • Dokumentation und klare Vereinbarungen sparen später Ärger und Steuern.

Eine Scheidung ist steuerlich komplex – ein Check durch einen Steuerberater lohnt sich in der Regel.

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Häufig gestellte Fragen

Massgeblich ist der Zivilstand per 31. Dezember. Sind Sie an diesem Stichtag geschieden, versteuern Sie das ganze Jahr als Einzelperson – kein Splitting.

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