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Steuern als Freelancer in der Schweiz: Der komplette Guide 2026

Steuern für Freelancer und Selbstständige 2026: AHV, BVG, Abzüge, Buchhaltung, MWST. Alles was Sie als Freelancer in der Schweiz wissen müssen.

Von Bastien Thiébaud·28. Januar 2026·10 min Lesezeit

Steuern als Freelancer: Der Guide 2026

Als Freelancer oder Selbstständiger haben Sie mehr Gestaltungsspielraum – und mehr Pflichten. AHV, BVG, Steuern, Buchhaltung, MWST: Dieser Guide führt Sie durch die wichtigsten Punkte, damit Sie nichts vergessen und optimal planen.

1. Einkommenssteuer: So werden Sie besteuert

Ordentliche Veranlagung

Als Selbstständiger mit Wohnsitz in der Schweiz reichen Sie die ordentliche Steuererklärung ein. Ihr Gewinn (Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben) fliesst in die Einkommenssteuer – zusammen mit Lohn aus Anstellungen, falls vorhanden.

Gewinn berechnen

Gewinn = Einnahmen − Ausgaben

Einnahmen: Honorare, Rechnungsbeträge (ohne MWST, wenn Sie MWST-Pflichtig sind) Ausgaben: Alles, was Sie für Ihre Tätigkeit brauchen (siehe Abschnitt Abzüge)

2. AHV/IV/EO: Pflichtbeiträge

Wer muss zahlen?

Als Selbstständiger sind Sie pflichtversichert. Sie zahlen Ihre Beiträge selbst – es gibt keinen Arbeitgeberanteil.

Höhe der Beiträge

  • AHV/IV/EO: Ca. 10.25% des bereinigten Einkommens (Stand 2026, Bund kann anpassen)
  • Mindestbeitrag: Auch bei niedrigem Einkommen wird ein Minimalbetrag fällig
  • Berechnung: Über die Steuerverwaltung, oft auf Basis der Steuererklärung

Zahlung

Die Beiträge werden von der Ausgleichskasse Ihres Kantons eingezogen – oft in Raten. Achten Sie auf die Zahlungsavis und legen Sie das Geld zurück.

3. BVG (Pensionskasse)

Obligatorisch oder nicht?

  • Unter CHF 21'510 Einkommen (2026): Keine BVG-Pflicht
  • Über CHF 21'510: BVG-Pflicht – Sie müssen sich bei einer Vorsorgeeinrichtung anmelden (z.B. PK für Selbstständige, spezielle Fondslösungen)

Höhe

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Alter. Typischerweise 7–18% des koordinierten Lohns – je nach Anbieter und Durchschnittsalter der Gemeinschaft.

Tipp: Vergleichen Sie Angebote. Die Kosten und Leistungen unterscheiden sich.

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4. Abzüge: Was Sie geltend machen können

Berufsauslagen

KategorieBeispiele
Büro/EquipmentLaptop, Software, Schreibtisch, Drucker
WeiterbildungKurse, Bücher, Konferenzen
ReisenFahrtkosten zu Kunden, Übernachtungen
KommunikationHandy, Internet – anteilig beruflich
VersicherungenBerufshaftpflicht, Rechtsschutz
BuchhaltungSteuerberater, Software, Treuhänder
SonstigesPorto, Bankgebühren, Werbung

Heimunterhalt (Homeoffice)

Wenn Sie von zu Hause arbeiten: Anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung, Internet – nach dem beruflich genutzten Flächen- und Zeitanteil.

Säule 3a

  • Ohne Pensionskasse: Bis CHF 35'280 pro Jahr (2026)
  • Mit Pensionskasse: Reduzierter Betrag (typisch CHF 7'056 oder entsprechend Ihrer PK-Beteiligung)

Säule 3a ist einer der stärksten Steuerspar-Hebel für Selbstständige.

Krankenkasse

Die Krankenkassenprämien sind nicht direkt abzugsfähig – sie werden über die Prämienverbilligung unterstützt. Krankheitskosten über der Franchise aber schon.

5. Buchhaltung: Was Sie brauchen

Pflichten

  • Einnahmen und Ausgaben dokumentieren
  • Belege aufbewahren (Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge) – mind. 10 Jahre
  • Jahresabschluss – je nach Rechtsform unterschiedlich (Einzelfirma: Einnahmenüberschussrechnung oft ausreichend)

Hilfsmittel

  • Buchhaltungssoftware (z.B. Bexio, Lexware, sevDesk)
  • Excel/Spreadsheet – für einfache Fälle
  • Steuerberater/Treuhänder – bei höherem Umsatz oder Komplexität oft sinnvoll

Fristen

Steuererklärung wie bei Angestellten – Frist Ihres Kantons einhalten (oft 31. März).

6. MWST (Mehrwertsteuer)

Wann MWST-pflichtig?

  • Umsatz über CHF 100'000 (Rolling 12 Monate): In der Regel Pflicht
  • Unter CHF 100'000: Keine Pflicht – aber freiwillige Anmeldung möglich

Warum freiwillig anmelden?

  • Wenn Sie hauptsächlich an MWST-pflichtige Kunden (Unternehmen in der Schweiz) liefern, können diese die MWST als Vorsteuer abziehen – Ihnen entsteht oft kein Nachteil
  • Bei Auslandslieferungen (z.B. EU) gelten Sonderregeln (Reverse Charge, Grenze 100'000)
  • Prüfen: Passt MWST zu Ihrem Geschäftsmodell?

Sätze 2026

  • Normal: 8.1%
  • Reduziert: 2.6% (z.B. Lebensmittel, Bücher)
  • Sonder: 3.8% (Beherbergung)

7. Einzelfirma vs. GmbH

Als Freelancer starten die meisten mit der Einzelfirma – einfacher, weniger Aufwand. Bei höherem Gewinn, Haftungsbedenken oder Vorsorgeoptimierung kann eine GmbH sinnvoll werden. Siehe unser Artikel GmbH vs. Einzelfirma.

8. Checkliste für Freelancer

  • [ ] AHV/IV/EO Beiträge einplanen und zahlen
  • [ ] BVG prüfen – ab CHF 21'510 Einkommen Pflicht
  • [ ] Säule 3a maximieren
  • [ ] Buchhaltung führen, Belege sammeln
  • [ ] MWST-Schwelle im Auge behalten (CHF 100'000)
  • [ ] Steuererklärung fristgerecht einreichen
  • [ ] Rücklagen für Steuern und Sozialabgaben bilden (ca. 25–35% des Gewinns)

Kurz zusammengefasst

  • Einkommenssteuer: Gewinn = Einnahmen − Ausgaben, ordentliche Veranlagung
  • AHV/IV/EO: Pflicht, ca. 10.25%, selbst zahlen
  • BVG: Ab CHF 21'510 Einkommen obligatorisch
  • Abzüge: Berufsauslagen, Heimunterhalt, Säule 3a – alles belegen
  • Buchhaltung: Dokumentieren, 10 Jahre aufbewahren
  • MWST: Über CHF 100'000 Umsatz in der Regel Pflicht

Als Freelancer lohnt es sich, von Anfang an sauber zu arbeiten. Ein Steuerberater oder eine gute Software spart Ihnen Zeit und vermeidet teure Fehler.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Als Selbstständiger sind Sie pflichtversichert in der AHV/IV/EO. Sie zahlen Ihre Beiträge selbst – basierend auf dem bereinigten Einkommen. Die Berechnung erfolgt über die Steuererklärung.

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