Steuern als Freelancer: Der Guide 2026
Als Freelancer oder Selbstständiger haben Sie mehr Gestaltungsspielraum – und mehr Pflichten. AHV, BVG, Steuern, Buchhaltung, MWST: Dieser Guide führt Sie durch die wichtigsten Punkte, damit Sie nichts vergessen und optimal planen.
1. Einkommenssteuer: So werden Sie besteuert
Ordentliche Veranlagung
Als Selbstständiger mit Wohnsitz in der Schweiz reichen Sie die ordentliche Steuererklärung ein. Ihr Gewinn (Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben) fliesst in die Einkommenssteuer – zusammen mit Lohn aus Anstellungen, falls vorhanden.
Gewinn berechnen
Gewinn = Einnahmen − Ausgaben
Einnahmen: Honorare, Rechnungsbeträge (ohne MWST, wenn Sie MWST-Pflichtig sind) Ausgaben: Alles, was Sie für Ihre Tätigkeit brauchen (siehe Abschnitt Abzüge)
2. AHV/IV/EO: Pflichtbeiträge
Wer muss zahlen?
Als Selbstständiger sind Sie pflichtversichert. Sie zahlen Ihre Beiträge selbst – es gibt keinen Arbeitgeberanteil.
Höhe der Beiträge
- AHV/IV/EO: Ca. 10.25% des bereinigten Einkommens (Stand 2026, Bund kann anpassen)
- Mindestbeitrag: Auch bei niedrigem Einkommen wird ein Minimalbetrag fällig
- Berechnung: Über die Steuerverwaltung, oft auf Basis der Steuererklärung
Zahlung
Die Beiträge werden von der Ausgleichskasse Ihres Kantons eingezogen – oft in Raten. Achten Sie auf die Zahlungsavis und legen Sie das Geld zurück.
3. BVG (Pensionskasse)
Obligatorisch oder nicht?
- Unter CHF 21'510 Einkommen (2026): Keine BVG-Pflicht
- Über CHF 21'510: BVG-Pflicht – Sie müssen sich bei einer Vorsorgeeinrichtung anmelden (z.B. PK für Selbstständige, spezielle Fondslösungen)
Höhe
Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Alter. Typischerweise 7–18% des koordinierten Lohns – je nach Anbieter und Durchschnittsalter der Gemeinschaft.
Tipp: Vergleichen Sie Angebote. Die Kosten und Leistungen unterscheiden sich.
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4. Abzüge: Was Sie geltend machen können
Berufsauslagen
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Büro/Equipment | Laptop, Software, Schreibtisch, Drucker |
| Weiterbildung | Kurse, Bücher, Konferenzen |
| Reisen | Fahrtkosten zu Kunden, Übernachtungen |
| Kommunikation | Handy, Internet – anteilig beruflich |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, Rechtsschutz |
| Buchhaltung | Steuerberater, Software, Treuhänder |
| Sonstiges | Porto, Bankgebühren, Werbung |
Heimunterhalt (Homeoffice)
Wenn Sie von zu Hause arbeiten: Anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung, Internet – nach dem beruflich genutzten Flächen- und Zeitanteil.
Säule 3a
- Ohne Pensionskasse: Bis CHF 35'280 pro Jahr (2026)
- Mit Pensionskasse: Reduzierter Betrag (typisch CHF 7'056 oder entsprechend Ihrer PK-Beteiligung)
Säule 3a ist einer der stärksten Steuerspar-Hebel für Selbstständige.
Krankenkasse
Die Krankenkassenprämien sind nicht direkt abzugsfähig – sie werden über die Prämienverbilligung unterstützt. Krankheitskosten über der Franchise aber schon.
5. Buchhaltung: Was Sie brauchen
Pflichten
- Einnahmen und Ausgaben dokumentieren
- Belege aufbewahren (Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge) – mind. 10 Jahre
- Jahresabschluss – je nach Rechtsform unterschiedlich (Einzelfirma: Einnahmenüberschussrechnung oft ausreichend)
Hilfsmittel
- Buchhaltungssoftware (z.B. Bexio, Lexware, sevDesk)
- Excel/Spreadsheet – für einfache Fälle
- Steuerberater/Treuhänder – bei höherem Umsatz oder Komplexität oft sinnvoll
Fristen
Steuererklärung wie bei Angestellten – Frist Ihres Kantons einhalten (oft 31. März).
6. MWST (Mehrwertsteuer)
Wann MWST-pflichtig?
- Umsatz über CHF 100'000 (Rolling 12 Monate): In der Regel Pflicht
- Unter CHF 100'000: Keine Pflicht – aber freiwillige Anmeldung möglich
Warum freiwillig anmelden?
- Wenn Sie hauptsächlich an MWST-pflichtige Kunden (Unternehmen in der Schweiz) liefern, können diese die MWST als Vorsteuer abziehen – Ihnen entsteht oft kein Nachteil
- Bei Auslandslieferungen (z.B. EU) gelten Sonderregeln (Reverse Charge, Grenze 100'000)
- Prüfen: Passt MWST zu Ihrem Geschäftsmodell?
Sätze 2026
- Normal: 8.1%
- Reduziert: 2.6% (z.B. Lebensmittel, Bücher)
- Sonder: 3.8% (Beherbergung)
7. Einzelfirma vs. GmbH
Als Freelancer starten die meisten mit der Einzelfirma – einfacher, weniger Aufwand. Bei höherem Gewinn, Haftungsbedenken oder Vorsorgeoptimierung kann eine GmbH sinnvoll werden. Siehe unser Artikel GmbH vs. Einzelfirma.
8. Checkliste für Freelancer
- [ ] AHV/IV/EO Beiträge einplanen und zahlen
- [ ] BVG prüfen – ab CHF 21'510 Einkommen Pflicht
- [ ] Säule 3a maximieren
- [ ] Buchhaltung führen, Belege sammeln
- [ ] MWST-Schwelle im Auge behalten (CHF 100'000)
- [ ] Steuererklärung fristgerecht einreichen
- [ ] Rücklagen für Steuern und Sozialabgaben bilden (ca. 25–35% des Gewinns)
Kurz zusammengefasst
- Einkommenssteuer: Gewinn = Einnahmen − Ausgaben, ordentliche Veranlagung
- AHV/IV/EO: Pflicht, ca. 10.25%, selbst zahlen
- BVG: Ab CHF 21'510 Einkommen obligatorisch
- Abzüge: Berufsauslagen, Heimunterhalt, Säule 3a – alles belegen
- Buchhaltung: Dokumentieren, 10 Jahre aufbewahren
- MWST: Über CHF 100'000 Umsatz in der Regel Pflicht
Als Freelancer lohnt es sich, von Anfang an sauber zu arbeiten. Ein Steuerberater oder eine gute Software spart Ihnen Zeit und vermeidet teure Fehler.