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Immobilie kaufen und Steuern: Das müssen Käufer in der Schweiz wissen

Steuern beim Immobilienkauf Schweiz: Eigenmietwert, Hypothekarzins-Abzug, Handänderungssteuer. Was Käufer 2026 beachten müssen.

Von Bastien Thiébaud·2. Februar 2026·9 min Lesezeit

Immobilie kaufen: Steuerliche Stolpersteine vermeiden

Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist eine der grössten finanziellen Entscheidungen. Neben dem Kaufpreis und den Nebenkosten spielen die Steuern eine zentrale Rolle – beim Kauf selbst und danach jährlich. Hier erfahren Sie, was Sie als Käufer in der Schweiz wissen müssen.

Handänderungssteuer: Die einmalige Kaufsteuer

Beim Kauf einer Liegenschaft fällt die Handänderungssteuer an – eine kantonale und kommunale Steuer auf den Grundbucheintrag. Sie wird beim Erwerb von Grundeigentum erhoben.

Höhe und Berechnung

  • Typische Sätze: ca. 1–3% des Kaufpreises oder des Verkehrswerts
  • Kantonal unterschiedlich: Jeder Kanton hat eigene Tarife und Befreiungen
  • Erstkauf: Manche Kantone gewähren Ermässigungen für Erstkäufer oder bestimmte Objektarten

Praktisch: Rechnen Sie beim Kauf mit 1.5–2.5% des Kaufpreises als grobe Faustzahl. Die exakte Höhe erfahren Sie bei der zuständigen Steuerverwaltung oder Ihrem Notar.

Wann fällt sie an?

Beim Grundbucheintrag – also wenn das Eigentum auf Sie übertragen wird. Der Notar bzw. die Grundbuchämter leiten die Steuer ein.

Eigenmietwert: Der fiktive Mietertrag

Sobald Sie Eigentümer und Bewohner Ihrer Immobilie sind, entsteht der Eigenmietwert. Das ist der fiktive Mietertrag, den Sie als Vermieter erzielen würden – und den Sie als Einkommen versteuern müssen.

Warum Eigenmietwert?

Wer mietet, zahlt Miete und hat kein Vermögen. Wer kauft, «spart» die Miete und baut Vermögen auf. Der Eigenmietwert sorgt dafür, dass beide Situationen steuerlich annähernd gleich behandelt werden.

Berechnung

  • Referenz: Der Eigenmietwert orientiert sich an vergleichbaren Mieten in der Region
  • Typische Grössenordnung: 4–6% des Verkehrswerts der Liegenschaft, je nach Kanton
  • Kantonal: Jede Steuerverwaltung hat Richtwerte – erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde

Beispiel: Wohnung im Wert von CHF 800'000, Eigenmietwert 5% = CHF 40'000 steuerbares Einkommen pro Jahr. Das kann Ihre Steuerlast spürbar erhöhen – aber dagegen stehen Abzüge.

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Hypothekarzins-Abzug: Ihre wichtigste Gegenposition

Die Schuldzinsen auf Ihre Hypothek sind der grösste steuerliche Vorteil des Wohneigentums. Sie mindern Ihr steuerbares Einkommen.

Regeln

  • Abzugsfähig: Zinsen auf Hypothekarschulden für den Erwerb, die Renovation oder den Ausbau der eigenen Wohnung
  • Obergrenze: Der Abzug ist auf die Höhe des Eigenmietwerts begrenzt (Bund) – Kantone können grosszügiger sein
  • Nicht abzugsfähig: Amortisationen (Schuldenabbau) – ausser bei gewissen Kantonen mit speziellen Regeln für Obligationen

Beispiel: Eigenmietwert CHF 40'000, Hypothekarzinsen CHF 25'000 → Sie können CHF 25'000 abziehen. Wenn Ihre Zinsen CHF 45'000 betragen, sind nur CHF 40'000 abzugsfähig (Bundesrecht).

Weitere abzugsfähige Kosten

Neben den Schuldzinsen können Sie typischerweise abziehen:

  • Unterhaltskosten: Reparaturen, Reinigung, Versicherung, Bewirtschaftung – anteilig
  • Renovationen: Unter bestimmten Bedingungen über mehrere Jahre verteilt
  • Nicht abzugsfähig: Wertvermehrende Investitionen (z.B. Anbau) – diese erhöhen den Liegenschaftswert und damit den Eigenmietwert

Steuerplanung vor dem Kauf

  1. Eigenmietwert und Zinsen simulieren – Wie stark steigt Ihre Steuerbelastung? Wie viel bringen die Abzüge?
  2. Handänderungssteuer einkalkulieren – Nicht vergessen in der Kaufkosten-Rechnung
  3. Amortisation prüfen – Obligationen können steuerlich anders behandelt werden als Bankhypotheken
  4. Kanton wechseln? – Beim Umzug in einen anderen Kanton ändern sich Eigenmietwert und Tarife

Zweitwohnung und Vermietung

  • Eigennutzung: Eigenmietwert fällt an
  • Vermietung: Der tatsächliche Mietertrag wird besteuert, dafür können Sie alle Kosten abziehen
  • Zweitwohnung: Eigenmietwert auch für Ferienwohnung – oft mit Abschlägen

Die Steuerfolgen unterscheiden sich je nach Nutzungsart. Planen Sie vor dem Kauf, ob Sie vermieten oder selbst nutzen wollen.

Kurz zusammengefasst

  • Handänderungssteuer: Einmalig beim Kauf, ca. 1–3% des Kaufpreises
  • Eigenmietwert: Jährlich steuerbar, orientiert sich am Verkehrswert
  • Hypothekarzinsen: Wichtigster Abzug, mindert die Steuerbelastung deutlich

Ein Steuer-Check vor dem Kauf zeigt Ihnen, wie sich Wohneigentum auf Ihre persönliche Steuersituation auswirkt – und worauf Sie achten sollten.

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Häufig gestellte Fragen

Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietertrag, den Sie als Eigentümer Ihrer Wohnung erzielen würden. Er wird als Einkommen besteuert – als Ausgleich für den Wegfall der Mietzahlung.

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