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OECD-Mindeststeuer Schweiz: Was die Ergänzungssteuer für Ihr Unternehmen bedeutet

Die OECD/G20 Mindeststeuer von 15% ist in der Schweiz umgesetzt. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, wie die Ergänzungssteuer funktioniert und was Kantone tun.

Von Bastien Thiébaud·2026-02-16·8 min Lesezeit

Die OECD-Mindeststeuer ist da – was bedeutet das für die Schweiz?

Seit 2024 setzt die Schweiz die von der OECD und G20 beschlossene globale Mindeststeuer von 15% um. Das Bundesgesetz über die Ergänzungssteuer trat in Kraft – und bringt fundamentale Änderungen für grosse multinationale Konzerne mit Schweizer Sitz. Für KMU bleibt vieles unverändert, doch das Thema betrifft die gesamte Steuerlandschaft.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mehr als EUR 750 Millionen in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre. Es zählt der gesamte Konzernumsatz – nicht nur der Schweizer Teil. Damit fallen die allermeisten Schweizer KMU aus dem Anwendungsbereich heraus.

Zu den betroffenen Gruppen gehören u.a.:

  • International tätige Schweizer Konzerne (Pharma, Finanzdienstleister, Industrie)
  • Ausländische Konzerne mit Schweizer Tochtergesellschaften
  • Schweizer Muttergesellschaften von Multis

Wichtig: Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist – die Umsetzung hat Folgen für die kantonalen Steuerpolitiken und damit mittelbar für alle.

Was ist die Ergänzungssteuer?

Die Ergänzungssteuer ist die schweizerische Umsetzung der «Pillar Two»-Regeln der OECD. Im Kern geht es darum: Wenn ein Konzern in der Schweiz effektiv weniger als 15% Steuern zahlt, holt die Ergänzungssteuer den Fehlbetrag nach.

Wie funktioniert die Berechnung?

  1. Effektive Steuerquote: Pro Konzern wird berechnet, wie viel effektive Steuern auf das «Gewinn-Plus» entfallen (bereinigter Gewinn nach OECD-Regeln).
  2. Mindestniveau 15%: Liegt die Quote unter 15%, entsteht ein Nachholbedarf.
  3. Ergänzungssteuer: Die Schweiz erhebt den fehlenden Betrag – soweit Gewinne der schweizerischen Konzerneinheiten betroffen sind.

Die Berechnung erfolgt nach den komplexen OECD-Regeln (GloBE – Global Anti-Base Erosion). Praktisch braucht es spezialisierte Beratung für betroffene Konzerne.

Auswirkungen auf die Schweizer Steuerattraktivität

Die Mindeststeuer bedeutet nicht das Ende der Schweizer Steuerstandortvorteile. Vielmehr:

  • Wettbewerb verlagert sich: Kantone konkurrieren weniger über tiefe Nominalsteuersätze für Grosse, dafür umso mehr über Infrastruktur, Fachkräfte und Rahmenbedingungen.
  • Stabilität: Die Schweiz hat die Regeln früh und transparent umgesetzt – das schafft Rechtssicherheit.
  • KMU profitiert: Viele Kantone nutzen die Neuordnung, um KMU zusätzlich zu entlasten und den Fokus auf mittelständische Unternehmen zu legen.

Was machen die Kantone?

Die Kantone haben verschiedene Wege gewählt:

  • Anpassung der Steuertarife: Einige Kantone haben ihre Steuergesetze angepasst, um die effektive Belastung grosser Konzerne anzugleichen.
  • Förderung von KMU: Reduktionen und Pauschalierungen für Klein- und Mittelunternehmen wurden ausgebaut.
  • Transparenz: Die Ergänzungssteuer wird separat ausgewiesen – Transparenz für alle Beteiligten.

Was KMU tun sollten

Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind:

  1. Gruppenstruktur prüfen: Gehört Ihr Unternehmen zu einer multinationalen Gruppe mit >750 Mio. EUR Umsatz? Dann sind Sie Teil des betroffenen Kreises.
  2. Kantonale Entwicklungen beobachten: Viele Kantone nutzen die Reform für KMU-freundliche Massnahmen – informieren Sie sich über neue Abzüge oder Pauschalierungen.
  3. Dokumentation: Falls Sie zu einer betroffenen Gruppe gehören, braucht es saubere Daten für die Konzernberechnung.

Die OECD-Mindeststeuer ist ein grosser Schritt – die Schweiz hat ihn pragmatisch vollzogen. Für die meisten Schweizer Unternehmen bleiben die bewährten Steuermechanismen erhalten, während die internationale Steuerarchitektur gerechter wird.

Fazit: Informieren Sie sich früh, prüfen Sie Ihre Zugehörigkeit zu einer betroffenen Gruppe und nutzen Sie die kantonale Neuordnung für Ihre Steuerplanung. Bei Unklarheiten lohnt sich ein Austausch mit Ihrer Steuerberatung oder der zuständigen Steuerverwaltung.

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Häufig gestellte Fragen

Betroffen sind multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von über EUR 750 Millionen in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre.

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