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MWST-Pflicht 2026: Ab welchem Umsatz müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen?

MWST-Schwelle 2026, Saldosteuersatz, Anmeldung: Alles zur Mehrwertsteuerpflicht für KMU in der Schweiz. ClaroTax erklärt die Regeln.

Von Bastien Thiébaud·17. Januar 2026·7 min Lesezeit

MWST-Pflicht 2026: Die wichtigsten Schwellen

Unternehmen in der Schweiz müssen ab einer gewissen Grösse Mehrwertsteuer abführen. 2026 gelten unveränderte Schwellen – wer sie überschreitet, muss sich anmelden. Hier die Übersicht.

Die Umsatzschwelle 2026

Normaler Schwellenwert: CHF 100'000

  • Massgeblich: Jahresumsatz der letzten 12 Monate oder voraussichtlicher Umsatz der nächsten 12 Monate
  • Überschreitung: Sie sind MWST-pflichtig und müssen sich bei der ESTV anmelden
  • Freiwillige Anmeldung: Auch unter der Schwelle möglich – z.B. wenn Sie Vorsteuer geltend machen wollen

Erhöhte Schwelle: CHF 150'000

Gilt für bestimmte Leistungen:

  • Gemeinnützige, kulturelle, sportliche, politische Tätigkeiten
  • Vermietung von Wohnraum (mit Ausnahmen)

Wann müssen Sie sich anmelden?

Zeitpunkt

  • Sobald absehbar: Sie erreichen oder überschreiten die Schwelle
  • Nicht erst rückwirkend: Die Anmeldung erfolgt vor oder beim Überschreiten
  • Risiko: Wer pflichtig war und sich nicht gemeldet hat, kann für vergangene Perioden zur Kasse gebeten werden

Praxis-Tipp

Wenn Sie im Laufe des Jahres merken, dass Sie die CHF 100'000 überschreiten werden: Melden Sie sich frühzeitig. Die ESTV verlangt keine Strafe für rechtzeitige Meldung – aber sehr wohl für verspätete.

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Saldosteuersatz: Vereinfachung für Kleinstunternehmen

Was ist der Saldosteuersatz?

Statt Vorsteuer und Mehrwertsteuer einzeln zu erfassen, wenden Sie einen Pauschal-Satz auf Ihren Nettoumsatz an. 2026 beträgt er 6.2%.

Voraussetzungen

  • Umsatz maximal CHF 5'020'000 (Bemessungsgrundlage)
  • Keine grösseren Anlageinvestitionen
  • Antrag bei der ESTV

Beispiel

  • Nettoumsatz: CHF 80'000
  • MWST (Saldosteuersatz): CHF 80'000 × 6.2% = CHF 4'960
  • Sie führen CHF 4'960 ab – keine separate Vorsteuerberechnung nötig

Vorteil

Weniger Buchführung: Keine Einzelausweisung von Vorsteuer auf Einkäufen. Dafür können Sie keine Vorsteuer zurückfordern – der Saldosteuersatz ist höher als der effektive Satz, um das auszugleichen.

Die MWST-Sätze 2026

SatzBereichProzent
NormalsatzDie meisten Leistungen8.1%
Reduzierter SatzBeherbergung, Lebensmittel2.6%
SondersatzGrundnahrungsmittel etc.0.77%

Anmeldung: Ablauf

  1. Formular bei der ESTV einreichen (online möglich)
  2. Perioden: Quartalsweise oder jährlich (je nach Umsatz)
  3. Erste Veranlagung: Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre MWST-Nummer
  4. Abrechnung: Regelmässig MWST-Abrechnung einreichen

Fristen

  • Quartalsabrechnung: innert 60 Tagen nach Periodenende
  • Jahresabrechnung: innert 60 Tagen nach Jahresende

Befreiung: Unter der Schwelle bleiben

Wer unter CHF 100'000 Umsatz bleibt, kann sich befreien lassen:

  • Vorteil: Keine MWST-Abrechnungen, weniger Aufwand
  • Nachteil: Keine Vorsteuer-Abzüge auf Einkäufen
  • Antrag: Bei der ESTV stellen

Für viele Kleinunternehmer lohnt sich die Befreiung – wer aber viele Vorsteuer-trächtige Einkäufe hat (z.B. IT, Material), sollte prüfen, ob freiwillige Anmeldung sinnvoll ist.

Kurz zusammengefasst

  • Schwelle 2026: CHF 100'000 Jahresumsatz (CHF 150'000 in Sonderfällen).
  • Saldosteuersatz: 6.2% für Kleinstunternehmen bis CHF 5 Mio. Bemessungsgrundlage.
  • Anmeldung: Rechtzeitig, sobald die Schwelle erreicht oder überschritten wird.
  • Befreiung: Unter der Schwelle möglich – aber keine Vorsteuerabzüge.

Bei Unsicherheit: Die ESTV berät, ein Steuerberater kann die optimale Variante für Ihr Geschäftsmodell berechnen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Schwelle liegt bei CHF 100'000 Jahresumsatz (Schwellenwert) oder CHF 150'000 bei gemeinnützigen und kulturellen Leistungen. Darunter kann man sich befreien lassen.

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