MWST-Pflicht 2026: Die wichtigsten Schwellen
Unternehmen in der Schweiz müssen ab einer gewissen Grösse Mehrwertsteuer abführen. 2026 gelten unveränderte Schwellen – wer sie überschreitet, muss sich anmelden. Hier die Übersicht.
Die Umsatzschwelle 2026
Normaler Schwellenwert: CHF 100'000
- Massgeblich: Jahresumsatz der letzten 12 Monate oder voraussichtlicher Umsatz der nächsten 12 Monate
- Überschreitung: Sie sind MWST-pflichtig und müssen sich bei der ESTV anmelden
- Freiwillige Anmeldung: Auch unter der Schwelle möglich – z.B. wenn Sie Vorsteuer geltend machen wollen
Erhöhte Schwelle: CHF 150'000
Gilt für bestimmte Leistungen:
- Gemeinnützige, kulturelle, sportliche, politische Tätigkeiten
- Vermietung von Wohnraum (mit Ausnahmen)
Wann müssen Sie sich anmelden?
Zeitpunkt
- Sobald absehbar: Sie erreichen oder überschreiten die Schwelle
- Nicht erst rückwirkend: Die Anmeldung erfolgt vor oder beim Überschreiten
- Risiko: Wer pflichtig war und sich nicht gemeldet hat, kann für vergangene Perioden zur Kasse gebeten werden
Praxis-Tipp
Wenn Sie im Laufe des Jahres merken, dass Sie die CHF 100'000 überschreiten werden: Melden Sie sich frühzeitig. Die ESTV verlangt keine Strafe für rechtzeitige Meldung – aber sehr wohl für verspätete.
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Saldosteuersatz: Vereinfachung für Kleinstunternehmen
Was ist der Saldosteuersatz?
Statt Vorsteuer und Mehrwertsteuer einzeln zu erfassen, wenden Sie einen Pauschal-Satz auf Ihren Nettoumsatz an. 2026 beträgt er 6.2%.
Voraussetzungen
- Umsatz maximal CHF 5'020'000 (Bemessungsgrundlage)
- Keine grösseren Anlageinvestitionen
- Antrag bei der ESTV
Beispiel
- Nettoumsatz: CHF 80'000
- MWST (Saldosteuersatz): CHF 80'000 × 6.2% = CHF 4'960
- Sie führen CHF 4'960 ab – keine separate Vorsteuerberechnung nötig
Vorteil
Weniger Buchführung: Keine Einzelausweisung von Vorsteuer auf Einkäufen. Dafür können Sie keine Vorsteuer zurückfordern – der Saldosteuersatz ist höher als der effektive Satz, um das auszugleichen.
Die MWST-Sätze 2026
| Satz | Bereich | Prozent |
|---|---|---|
| Normalsatz | Die meisten Leistungen | 8.1% |
| Reduzierter Satz | Beherbergung, Lebensmittel | 2.6% |
| Sondersatz | Grundnahrungsmittel etc. | 0.77% |
Anmeldung: Ablauf
- Formular bei der ESTV einreichen (online möglich)
- Perioden: Quartalsweise oder jährlich (je nach Umsatz)
- Erste Veranlagung: Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre MWST-Nummer
- Abrechnung: Regelmässig MWST-Abrechnung einreichen
Fristen
- Quartalsabrechnung: innert 60 Tagen nach Periodenende
- Jahresabrechnung: innert 60 Tagen nach Jahresende
Befreiung: Unter der Schwelle bleiben
Wer unter CHF 100'000 Umsatz bleibt, kann sich befreien lassen:
- Vorteil: Keine MWST-Abrechnungen, weniger Aufwand
- Nachteil: Keine Vorsteuer-Abzüge auf Einkäufen
- Antrag: Bei der ESTV stellen
Für viele Kleinunternehmer lohnt sich die Befreiung – wer aber viele Vorsteuer-trächtige Einkäufe hat (z.B. IT, Material), sollte prüfen, ob freiwillige Anmeldung sinnvoll ist.
Kurz zusammengefasst
- Schwelle 2026: CHF 100'000 Jahresumsatz (CHF 150'000 in Sonderfällen).
- Saldosteuersatz: 6.2% für Kleinstunternehmen bis CHF 5 Mio. Bemessungsgrundlage.
- Anmeldung: Rechtzeitig, sobald die Schwelle erreicht oder überschritten wird.
- Befreiung: Unter der Schwelle möglich – aber keine Vorsteuerabzüge.
Bei Unsicherheit: Die ESTV berät, ein Steuerberater kann die optimale Variante für Ihr Geschäftsmodell berechnen.