Kryptosteuer 2026: Was hat sich geändert?
Kryptowährungen und Blockchain-Assets sind im Schweizer Steuerrecht angekommen. Das Eidgenössische Steuerverwaltungsamt (ESTV) hat seine Praxis konkretisiert, und viele Kantone haben Leitlinien veröffentlicht. 2026 gelten klare Rahmenbedingungen – hier die wichtigsten Punkte für Ihre Steuererklärung.
Bewertung nach ESTV
Anschaffung und Haltekosten
Das ESTV akzeptiert den effektiven Anschaffungspreis in Schweizer Franken zum Zeitpunkt des Erwerbs. Das bedeutet:
- Kauf: Der bezahlte CHF-Betrag (oder der Frankenwert des Tauschmediums) ist massgeblich.
- Tausch: Beim Tausch von Krypto gegen Krypto gilt der Marktwert des erhaltenen Vermögens als Anschaffungspreis der neuen Position.
- Fork/Airdrop: Der Marktwert zum Empfangszeitpunkt gilt als Einkommen und gleichzeitig als Anschaffungspreis für die spätere Veräusserung.
Veräusserung und Gewinnberechnung
Veräusserungsgewinne aus Krypto-Anlagen sind steuerfrei, soweit Sie als Privatperson im Privatvermögensbereich handeln. Verluste sind dann ebenfalls nicht abzugsfähig. Der Gewinn ergibt sich aus: Verkaufserlös minus Anschaffungskosten (FIFO oder genaue Zuordnung).
Staking: Besteuerung der Rewards
Staking-Belohnungen (z.B. von ETH, Solana, Cardano) gelten als Einkommen im Zeitpunkt des Zuflusses:
- Steuerbarer Betrag: Marktwert in CHF zum Zeitpunkt des Empfangs
- Anschaffungspreis: Derselbe Wert für die spätere Veräusserung
Praktisch: Wenn Sie 1 ETH als Staking-Reward erhalten und der ETH-Kurs bei CHF 3'500 steht, sind CHF 3'500 Einkommen. Später verkaufen Sie den ETH für CHF 4'000 – dann entstehen CHF 500 Veräusserungsgewinn (steuerfrei im Privatvermögen).
DeFi: Lending, Yield Farming, Liquidity Mining
DeFi-Aktivitäten werden von den Steuerbehörden zunehmend beachtet:
- Zinsen aus Lending (z.B. Aave, Compound): Analog zu Staking – Zinsertrag zum Zuflusszeitpunkt als Einkommen
- Yield Farming: Die erhaltenen Tokens sind beim Empfang zu marktbewerten und als Einkommen zu versteuern
- Liquidity Mining: LP-Token-Rewards = Einkommen zum Empfangszeitpunkt
- Impermanent Loss: Noch nicht einheitlich geregelt; Verluste können in einigen Kantonen berücksichtigt werden – individuelle Prüfung empfohlen
Die Komplexität von DeFi-Transaktionen macht eine Transaktionsübersicht und saubere Dokumentation umso wichtiger.
NFTs: Kunst, Gaming, Utility
NFTs werden wie andere Vermögenswerte behandelt:
- Anschaffung: Kaufpreis oder Marktwert bei Erhalt (Mint, Airdrop)
- Veräusserung: Gewinn/Verlust aus Verkaufserlös minus Anschaffungskosten
- Privatvermögen: Veräusserungsgewinne steuerfrei, Verluste nicht abzugsfähig
- Gewerblich: Falls Sie NFTs professionell handeln, unterliegen Gewinne der Einkommenssteuer
Steuererklärung: Wie tragen Sie Krypto ein?
Einkommen
- Staking-Rewards, DeFi-Zinsen, Airdrops etc. → Einkommen aus anderen Quellen bzw. je nach Kanton «sonstige Einkünfte»
- Bei professioneller Tätigkeit: Gewinne aus Handel → Selbständigerwerbendeneinkommen
Vermögen
- Krypto-Bestände werden mit dem Wert per 31.12. (bzw. Stichtag) deklariert
- Massgeblich: Marktpreis an Börsen oder aggregierten Preisdiensten
- Jede Position einzeln oder aggregiert – je nach Kanton und Formular
Verlustausweis
Im Privatvermögen können Veräusserungsverluste nicht von anderen Einkünften abgezogen werden. Dokumentieren Sie Verluste dennoch – sie können unter Umständen mit künftigen Gewinnen verrechnet werden (kantonal unterschiedlich).
Professionell vs. privat: Die entscheidende Abgrenzung
Wenn Sie Krypto gewerblich handeln, unterliegen alle Gewinne der Einkommenssteuer – und Verluste sind abzugsfähig. Die Abgrenzung ist nicht immer klar:
Indizien für gewerbliche Tätigkeit:
- Umfang der Transaktionen (Häufigkeit, Volumen)
- Zeitaufwand (nahezu vollzeitlich)
- Organisation wie ein Unternehmen (Büro, Systematik, Werbung)
- Fehlen anderer Haupteinkommensquellen
Indizien für Privatvermögen:
- Gelegentliches Handeln
- Halten als Anlage
- Keine unternehmerische Struktur
Praktisch: Bei Unsicherheit lohnt sich eine Beratung – die Folgen einer Fehleinstufung können erheblich sein.
Neue Entwicklungen 2025/2026
- MiCA (EU): Die EU-Verordnung für Krypto-Assets beeinflusst indirekt auch die Schweiz (z.B. über grenzüberschreitende Transaktionen).
- CBDCs: Zentralbankdigitalwährungen werden vorbereitet – steuerlich dürften sie wie Bargeld behandelt werden.
- Dokumentationspflichten: Steuerbehörden erwarten zunehmend strukturierte Übersichten (CSV-Exporte, Transaktionshistorie).
Halten Sie Ihre Transaktionen gut dokumentiert – das erleichtert die Steuererklärung und schützt Sie bei Nachfragen.