Homeoffice und Steuern 2026: Der aktuelle Stand
Homeoffice ist für viele Arbeitnehmende Teil des Alltags – und das steuerliche Umfeld hat sich angepasst. 2026 gelten die während und nach der Pandemie gefestigten Regeln: Homeoffice-Aufwendungen sind grundsätzlich abzugsfähig, aber an klare Bedingungen geknüpft. Hier die wichtigsten Punkte für Ihre Steuererklärung.
Was ist abzugsfähig?
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin können Sie die anteiligen Kosten Ihrer Wohnung abziehen, soweit Sie sie beruflich nutzen. Dazu gehören:
- Strom und Heizung – anteilig nach Nutzungsfläche und -zeit
- Miete bzw. Eigenmietwert – anteilig nach der beruflich genutzten Fläche
- Unterhaltskosten – Reparaturen, Reinigung, Versicherung, anteilig
- Internet und Telefon – anteilig, soweit beruflich genutzt
Nicht abzugsfähig sind typischerweise die Einrichtung eines Büros (Möbel, PC) – diese gelten als Privatvermögen, sofern Sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
So berechnen Sie den Homeoffice-Anteil
Schritt 1: Nutzungsfläche ermitteln
Teilen Sie die beruflich genutzte Fläche (z.B. Schreibtischbereich oder Arbeitszimmer) durch die gesamte Wohnfläche. Beispiel: 12 m² Büro bei 80 m² Wohnung = 15%.
Schritt 2: Nutzungszeit berücksichtigen
Manche Kantone verlangen zusätzlich den Zeitanteil: Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Sie von zu Hause? Bei z.B. 2 Tagen von 5 = 40% Zeitanteil.
Schritt 3: Kosten anwenden
Multiplizieren Sie Ihre relevanten Wohnkosten (Strom, Heizung, Miete etc.) mit dem Flächen- und ggf. Zeitanteil. Beispiel: CHF 2'400 Miete × 15% = CHF 360 abzugsfähiger Mietanteil pro Monat.
Pauschalabzüge in einigen Kantonen
Mehrere Kantone erlauben Pauschalabzüge statt Einzelnachweis – z.B. CHF 3 pro Arbeitstag im Homeoffice. Das vereinfacht die Abrechnung erheblich. Prüfen Sie die Regelung Ihres Kantons.
Angestellte vs. Selbstständige
Angestellte
- Abzug nur, soweit berufliche Nutzung vorliegt (nicht privates Surfen)
- Kein Abzug eines separaten «Büros», wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt – dann gilt Homeoffice als Ersatz
- Dokumentation: Arbeitgeberbestätigung über Homeoffice-Tage kann hilfreich sein
Selbstständige
- Gleiche Grundsätze, aber häufig höhere Nutzung
- Arbeitszimmer kann voll abzugsfähig sein, wenn es ausschliesslich beruflich genutzt wird
- Bei Mischnutzung: anteiliger Abzug wie bei Angestellten
Grenzgänger: Besonderheiten
Grenzgänger (Wohnsitz im Ausland, Arbeit in der Schweiz) müssen besonders aufpassen:
- Arbeitsortprinzip: Die Schweiz besteuert grundsätzlich die in der Schweiz ausgeübte Arbeit.
- Homeoffice in der Schweiz: Arbeitstage, die Sie von Ihrem Schweizer Wohnsitz aus im Homeoffice verbringen, können die Steuerzuordnung beeinflussen.
- Homeoffice im Ausland: Arbeitstage im Heimatland unterliegen dem Wohnsitzstaat – nicht der Schweiz.
Praktisch: Dokumentieren Sie jeden Homeoffice-Tag und den Ort. Bei Grenzgängerabkommen (z.B. mit Frankreich, Deutschland) gelten oft besondere Regelungen – hier ist Beratung sinnvoll.
Kantonale Unterschiede
Die Schweiz kennt 26 Kantone – und 26 Varianten in den Details. Wichtige Unterschiede:
- Pauschalabzug ja/nein – nicht überall vorhanden
- Obergrenze – manche Kantone begrenzen den Abzug
- Nachweispflicht – unterschiedlich streng
- Definition «beruflich» – teils eng, teils grosszügiger
Informieren Sie sich bei Ihrer Steuerverwaltung oder nutzen Sie einen Steuer-Check, der Ihre konkrete Situation abbildet.
Dokumentation: Unsere Tipps
- Homeoffice-Tage erfassen – einfache Liste: Datum, Ort, ggf. Stunden
- Grundriss mit Flächen – hilft bei späteren Nachfragen
- Kostenbelege aufbewahren – Miete, Nebenkostenabrechnungen, Strom
- Arbeitgeberbestätigung – falls Ihr Arbeitgeber Homeoffice vorschreibt oder erlaubt, holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung
Mit einer sauberen Dokumentation vermeiden Sie Rückfragen und können Ihren berechtigten Abzug optimal nutzen.