GmbH vs. Einzelfirma: Der Steuervergleich
Die Wahl der Rechtsform prägt Ihren steuerlichen Alltag massgeblich. Einzelfirma und GmbH haben unterschiedliche Steuermechanismen – und je nach Gewinn, Ausschüttungsstrategie und Vorsorgesituation kann die eine oder andere Form günstiger sein. Hier die wichtigsten Unterschiede mit Rechenbeispielen.
Steuerliche Grundlagen
Einzelfirma
- Der Gewinn fliesst direkt in Ihre persönliche Einkommenssteuererklärung
- Besteuert wird das gesamte Einkommen (Lohn + Gewinn) nach Progressionsstufe
- Keine separate Unternehmenssteuer
- Vorteil: Einfach, transparent, bei niedrigen Gewinnen oft günstiger
- Nachteil: Hohe Gewinne werden progressiv stark besteuert
GmbH (AG)
- Die GmbH zahlt Körperschaftssteuer auf den Gewinn (Bund + Kanton)
- Ausschüttungen (Dividenden) unterliegen Ihrer persönlichen Einkommenssteuer
- Nicht ausgeschütteter Gewinn bleibt in der Firma besteuert
- Vorteil: Gewinne thesaurieren, später mit oft niedrigerem Satz ausschütten (z.B. in Pension)
- Nachteil: Doppelbesteuerung bei Ausschüttung, höherer administrativer Aufwand
Rechenbeispiel: Gewinn CHF 100'000
Szenario: Einzelfirma, verheiratet, 2 Kinder, Kanton Zürich
- Gesamteinkommen (Lohn Partner + Gewinn): z.B. CHF 150'000
- Der Gewinn von CHF 100'000 wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert
- Grobe Einkommenssteuer auf den Gewinn: ca. CHF 25'000–30'000 (Bund + Kanton + Gemeinde)
Szenario: GmbH, Gewinn CHF 100'000, voll ausgeschüttet
- Körperschaftssteuer der GmbH: ca. CHF 15'000–18'000 (Bund 8.5% + Kanton Zürich)
- Einkommenssteuer auf Dividende (ca. CHF 85'000 netto): ca. CHF 15'000–20'000
- Gesamtbelastung: ca. CHF 30'000–38'000
Fazit bei Vollausschüttung: Die Einzelfirma kann hier gleich gut oder leicht günstiger sein – kein Doppelbesteuerungseffekt.
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Rechenbeispiel: Gewinn CHF 100'000 – Thesaurierung
GmbH: Gewinn bleibt in der Firma
- Körperschaftssteuer: ca. CHF 15'000–18'000
- Keine Einkommenssteuer auf Sie persönlich – Sie schütten nicht aus
- Das Geld arbeitet in der Firma für Investitionen oder spätere Ausschüttung
Einzelfirma
- Der Gewinn wird sofort in Ihrer Erklärung besteuert – auch wenn Sie das Geld nicht entnehmen
- Keine Möglichkeit, Gewinn steuerlich «im Unternehmen zu parken»
Fazit bei Thesaurierung: Die GmbH gewinnt klar – Sie zahlen nur die Körperschaftssteuer, nicht Ihre persönliche Einkommenssteuer auf den vollen Betrag.
Weitere steuerliche Aspekte
Vorsorge (Säule 3a, BVG)
| Rechtsform | Regelung |
|---|---|
| Einzelfirma | Sie zahlen Säule 3a und BVG als Selbständiger – oft höhere Abzüge möglich (z.B. bis CHF 35'280 Säule 3a ohne PK) |
| GmbH | Geschäftsführer-Gehalt wird besteuert; PK und 3a laufen über das Gehalt. Die GmbH kann zusätzlich Pensionskasse einrichten |
Bei beiden Formen: Vorsorgeaufwendungen sind abzugsfähig – die konkrete Gestaltung hängt von Ihrer Situation ab.
Verlustverrechnung
- Einzelfirma: Verluste werden mit Ihrem übrigen Einkommen verrechnet – reduziert Ihre persönliche Steuer
- GmbH: Verluste verbleiben in der Firma, können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden (kein Abzug von Ihrem Privatvermögen)
MWST
- Einzelfirma und GmbH sind bei gleichem Umsatz gleich behandelt
- Umsatz unter CHF 100'000: in der Regel keine MWST-Pflicht
- Über CHF 100'000: MWST-Pflicht für beide
Wann welche Rechtsform?
Einzelfirma sinnvoll bei
- Niedrigem bis mittlerem Gewinn (z.B. unter CHF 80'000)
- Vollständiger Entnahme des Gewinns
- Keinem Bedarf, Gewinne im Unternehmen zu behalten
- Einfachheit als oberstem Ziel
GmbH sinnvoll bei
- Höherem Gewinn und Thesaurierungswunsch
- Vorsorgeoptimierung (Geschäftsführergehalt, PK)
- Haftungsschutz und professionellem Auftritt
- Planung – z.B. spätere Ausschüttung in der Pension mit niedrigerem Grenzsteuersatz
Entscheidungshilfe
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Gering | Höher (ca. CHF 2'000–5'000) |
| Buchhaltung | Einfacher | Etwas anspruchsvoller |
| Steuer bei Vollausschüttung | Oft günstig | Doppelbesteuerung |
| Steuer bei Thesaurierung | Sofort besteuert | Nur Körperschaftssteuer |
| Vorsorge | Hohe 3a-Abzüge | Über Gehalt + ggf. PK |
| Haftung | Unbeschränkt | Beschränkt auf Kapital |
Kurz zusammengefasst
- Niedriger Gewinn, alles entnehmen: Einzelfirma oft die bessere Wahl
- Höherer Gewinn, Gewinne behalten: GmbH kann steuerlich überlegen sein
- Individuelle Berechnung lohnt sich – jeder Fall ist anders
Die optimale Rechtsform hängt von Ihrem Gewinn, Ihrer Ausschüttungsstrategie und Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Ein Steuer-Check oder eine kurze Beratung kann hier viel Klarheit schaffen.