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GmbH vs. Einzelfirma: Welche Rechtsform spart mehr Steuern?

GmbH oder Einzelfirma: Steuervergleich 2026 mit Berechnungsbeispielen. Gewinnbesteuerung, Ausschüttungen, Vorsorge – was lohnt sich wann für Ihr Unternehmen?

Von Bastien Thiébaud·10. Februar 2026·9 min Lesezeit

GmbH vs. Einzelfirma: Der Steuervergleich

Die Wahl der Rechtsform prägt Ihren steuerlichen Alltag massgeblich. Einzelfirma und GmbH haben unterschiedliche Steuermechanismen – und je nach Gewinn, Ausschüttungsstrategie und Vorsorgesituation kann die eine oder andere Form günstiger sein. Hier die wichtigsten Unterschiede mit Rechenbeispielen.

Steuerliche Grundlagen

Einzelfirma

  • Der Gewinn fliesst direkt in Ihre persönliche Einkommenssteuererklärung
  • Besteuert wird das gesamte Einkommen (Lohn + Gewinn) nach Progressionsstufe
  • Keine separate Unternehmenssteuer
  • Vorteil: Einfach, transparent, bei niedrigen Gewinnen oft günstiger
  • Nachteil: Hohe Gewinne werden progressiv stark besteuert

GmbH (AG)

  • Die GmbH zahlt Körperschaftssteuer auf den Gewinn (Bund + Kanton)
  • Ausschüttungen (Dividenden) unterliegen Ihrer persönlichen Einkommenssteuer
  • Nicht ausgeschütteter Gewinn bleibt in der Firma besteuert
  • Vorteil: Gewinne thesaurieren, später mit oft niedrigerem Satz ausschütten (z.B. in Pension)
  • Nachteil: Doppelbesteuerung bei Ausschüttung, höherer administrativer Aufwand

Rechenbeispiel: Gewinn CHF 100'000

Szenario: Einzelfirma, verheiratet, 2 Kinder, Kanton Zürich

  • Gesamteinkommen (Lohn Partner + Gewinn): z.B. CHF 150'000
  • Der Gewinn von CHF 100'000 wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert
  • Grobe Einkommenssteuer auf den Gewinn: ca. CHF 25'000–30'000 (Bund + Kanton + Gemeinde)

Szenario: GmbH, Gewinn CHF 100'000, voll ausgeschüttet

  • Körperschaftssteuer der GmbH: ca. CHF 15'000–18'000 (Bund 8.5% + Kanton Zürich)
  • Einkommenssteuer auf Dividende (ca. CHF 85'000 netto): ca. CHF 15'000–20'000
  • Gesamtbelastung: ca. CHF 30'000–38'000

Fazit bei Vollausschüttung: Die Einzelfirma kann hier gleich gut oder leicht günstiger sein – kein Doppelbesteuerungseffekt.

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Rechenbeispiel: Gewinn CHF 100'000 – Thesaurierung

GmbH: Gewinn bleibt in der Firma

  • Körperschaftssteuer: ca. CHF 15'000–18'000
  • Keine Einkommenssteuer auf Sie persönlich – Sie schütten nicht aus
  • Das Geld arbeitet in der Firma für Investitionen oder spätere Ausschüttung

Einzelfirma

  • Der Gewinn wird sofort in Ihrer Erklärung besteuert – auch wenn Sie das Geld nicht entnehmen
  • Keine Möglichkeit, Gewinn steuerlich «im Unternehmen zu parken»

Fazit bei Thesaurierung: Die GmbH gewinnt klar – Sie zahlen nur die Körperschaftssteuer, nicht Ihre persönliche Einkommenssteuer auf den vollen Betrag.

Weitere steuerliche Aspekte

Vorsorge (Säule 3a, BVG)

RechtsformRegelung
EinzelfirmaSie zahlen Säule 3a und BVG als Selbständiger – oft höhere Abzüge möglich (z.B. bis CHF 35'280 Säule 3a ohne PK)
GmbHGeschäftsführer-Gehalt wird besteuert; PK und 3a laufen über das Gehalt. Die GmbH kann zusätzlich Pensionskasse einrichten

Bei beiden Formen: Vorsorgeaufwendungen sind abzugsfähig – die konkrete Gestaltung hängt von Ihrer Situation ab.

Verlustverrechnung

  • Einzelfirma: Verluste werden mit Ihrem übrigen Einkommen verrechnet – reduziert Ihre persönliche Steuer
  • GmbH: Verluste verbleiben in der Firma, können mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden (kein Abzug von Ihrem Privatvermögen)

MWST

  • Einzelfirma und GmbH sind bei gleichem Umsatz gleich behandelt
  • Umsatz unter CHF 100'000: in der Regel keine MWST-Pflicht
  • Über CHF 100'000: MWST-Pflicht für beide

Wann welche Rechtsform?

Einzelfirma sinnvoll bei

  • Niedrigem bis mittlerem Gewinn (z.B. unter CHF 80'000)
  • Vollständiger Entnahme des Gewinns
  • Keinem Bedarf, Gewinne im Unternehmen zu behalten
  • Einfachheit als oberstem Ziel

GmbH sinnvoll bei

  • Höherem Gewinn und Thesaurierungswunsch
  • Vorsorgeoptimierung (Geschäftsführergehalt, PK)
  • Haftungsschutz und professionellem Auftritt
  • Planung – z.B. spätere Ausschüttung in der Pension mit niedrigerem Grenzsteuersatz

Entscheidungshilfe

KriteriumEinzelfirmaGmbH
GründungskostenGeringHöher (ca. CHF 2'000–5'000)
BuchhaltungEinfacherEtwas anspruchsvoller
Steuer bei VollausschüttungOft günstigDoppelbesteuerung
Steuer bei ThesaurierungSofort besteuertNur Körperschaftssteuer
VorsorgeHohe 3a-AbzügeÜber Gehalt + ggf. PK
HaftungUnbeschränktBeschränkt auf Kapital

Kurz zusammengefasst

  • Niedriger Gewinn, alles entnehmen: Einzelfirma oft die bessere Wahl
  • Höherer Gewinn, Gewinne behalten: GmbH kann steuerlich überlegen sein
  • Individuelle Berechnung lohnt sich – jeder Fall ist anders

Die optimale Rechtsform hängt von Ihrem Gewinn, Ihrer Ausschüttungsstrategie und Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Ein Steuer-Check oder eine kurze Beratung kann hier viel Klarheit schaffen.

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Häufig gestellte Fragen

Eine GmbH kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn Sie Gewinne im Unternehmen lassen und erst später ausschütten. Zudem: Verlustverrechnung, Vorsorgeoptimierung und oft niedrigere Gesamtbelastung bei höheren Gewinnen.

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