Blog & Aktuelleserbschaftsteuertipps

Erbschaftssteuer Schweiz: Alles was Erben wissen müssen

Erbschaftssteuer Kantone 2026: Wer zahlt, Freibeträge, Befreiungen. Planungstipps für Erblasser und Erben. ClaroTax Ratgeber.

Von Bastien Thiébaud·10. Januar 2026·8 min Lesezeit

Erbschaftssteuer Schweiz: Kanton für Kanton unterschiedlich

Die Schweiz kennt keine nationale Erbschaftssteuer – jeder Kanton regelt sie selbst. Manche haben sie abgeschafft, andere erheben bis zu zweistelligen Prozentsätzen. Dieser Ratgeber verschafft Ihnen den Überblick und zeigt, wie Sie planen können.

Wo gibt es Erbschaftssteuer? Übersicht 2026

Kantone ohne Erbschaftssteuer

  • Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Uri, Zug
  • Appenzell Innerrhoden

Erben in diesen Kantonen zahlen keine Erbschaftssteuer. Das geerbte Vermögen fliesst aber in die Vermögenssteuer ein – es erhöht Ihr steuerbares Vermögen im Jahr des Erbfalls.

Kantone mit Erbschaftssteuer

Alle übrigen Kantone erheben eine Erbschaftssteuer. Die Sätze und Freibeträge weichen stark voneinander ab.

Persönliche Einschätzung gewünscht?

Unsere Steuerexperten analysieren Ihre Situation und zeigen Optimierungspotenzial auf — Erstgespräch kostenlos und unverbindlich.

Erstgespräch vereinbaren

Typische Freibeträge und Sätze (Beispiele)

Nach Verwandtschaft

ErbeTypischer Freibetrag (je Kanton)Satz (grob)
Ehegatte / eingetr. PartnerCHF 50'000 – unbegrenzt0–3%
KinderCHF 20'000 – CHF 50'0001–5%
EnkelCHF 10'000 – CHF 30'0002–8%
Nicht-VerwandteKein oder geringer Freibetrag5–50%+

Die Zahlen sind Richtwerte – jeder Kanton hat eigene Tarife. Genf und Waadt sind oft am höchsten besteuert.

Planung: Wie Sie Erbschaftssteuer reduzieren

1. Wohnsitz des Erblassers

Die Erbschaftssteuer richtet sich meist nach dem Wohnsitz des Erblassers. Ein Wohnsitz in Zug oder Schwyz spart Erben die Steuer – ein Wohnsitz in Genf oder Basel-Stadt kann teuer werden.

2. Schenkungen zu Lebzeiten

Schenkungen unter Lebenden können die Erbmasse reduzieren. Viele Kantone haben Schenkungssteuern – oft niedriger als die Erbschaftssteuer. Ausserdem nutzen Sie Freibeträge mehrfach, wenn Sie über Jahre verteilt schenken.

3. Testament und Erbvertrag

  • Pflichtteil beachten: Gesetzliche Erben haben Anspruch auf einen Mindestteil
  • Freie Quote nutzen: Den nicht-pflichtteil-geschützten Teil können Sie frei vergeben
  • Stiftung oder Trust: In komplexen Fällen möglich – steuerliche und rechtliche Beratung nötig

4. Heirat vor dem Erbfall

Ehegatten und eingetragene Partner werden oft deutlich besser behandelt als Konkubinatspartner. Die Steuersätze und Freibeträge für Ehegatten sind in fast allen Kantonen günstiger.

Was Erben beachten müssen

Steuererklärung

  • Vermögen: Die Erbschaft erhöht Ihr steuerbares Vermögen im Jahr des Erbfalls
  • Einkommen: Einkünfte aus dem Erbe (Zinsen, Mieten, Dividenden) müssen versteuert werden
  • Erbschaftssteuer: In Kantonen mit Erbschaftssteuer separate Anmeldung – Fristen einhalten

Fristen

Jeder Kanton hat eigene Fristen für die Meldung und Veranlagung. Oft 3–12 Monate nach Kenntnis des Erbfalls. Verspätung kann Zuschläge oder Schätzungen auslösen.

Kantone im Kurzvergleich (Erbschaftssteuer)

KantonErbschaftssteuerHinweis
ZugNeinKeine Erbschaftssteuer
SchwyzNeinKeine Erbschaftssteuer
GenfJaHohe Sätze, v.a. für Nicht-Verwandte
WaadtJaHohe Sätze
BernJaModerate Sätze
ZürichJaModerate Sätze, Freibeträge für Nahverwandte
Basel-StadtJaModerate bis hohe Sätze

Kurz zusammengefasst

  • Keine Bundessteuer: Erbschaftssteuer ist kantonal.
  • 7 Kantone ohne Erbschaftssteuer: u.a. Zug, Schwyz, Luzern.
  • Planung lohnt: Wohnsitz, Schenkungen, Testament können die Belastung senken.
  • Erben: Fristen einhalten und Vermögen in der Steuererklärung angeben.

Bei grossen Erbschaften oder komplexen Familienverhältnissen: Beratung durch Steuerberater und Nachlassplaner einholen.

Teilen

Häufig gestellte Fragen

Nein. Erbschaftssteuer wird nur auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben. Der Bund besteuert Erbschaften nicht.

Haben Sie eine ähnliche Steuerfrage?

Unsere Experten helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Erstgespräch kostenlos & unverbindlich · Datenschutz

Weiterführende Themen